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Nachhaltigkeit

Nachhaltige Wegweiser fürs neue Jahr

Das Thema „Sustainable Finance“ wird die Marktteilnehmer zweifellos auch 2020 beschäftigen. Kurz vor Jahresende 2019 haben die Finanzaufsichtsbehörden Weichen gestellt.

27.12.2019 | 15:02 Uhr von «Christian Bayer»

Anfang des Monats wurde von der europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA („European Banking Authority“) mit dem „Action Plan on Sustainable Finance“ ein Wegweiser zum Thema Nachhaltigkeit vorgestellt. Das Papier umfasst unterschiedliche thematische Schwerpunkte wie geschäftliche Strategien, Risikomanagement und Szenarioanalysen. Geplant ist, dass beispielsweise in den Stresstests der Banken Klimawandel-Risiken mit einbezogen werden. Weitere europäische Finanzaufsichtsbehörden wie die ESMA („European Securities and Markets Authority“) und die EIOPA („European Insurance and Occupational Pensions Authority“) haben im Dezember Studien vorgelegt, die sich mit der Umsetzung nachhaltigen Handelns an den Finanzmärkten beschäftigen. Ein wesentlicher Punkt in diesem Zusammenhang ist die erwünschte Abkehr von einem eher kurzfristig ausgerichteten Handlungshorizont und die Stärkung langfristiger und nachhaltiger Aktivitäten der Finanzmarktteilnehmer.

Taxonomie in trockenen Tüchern?

In einer Taxonomie-Verordnung sollen in der EU Kriterien festgelegt werden, die wirtschaftliches Handeln erfüllen müssen, um als ökologisch nachhaltig eingestuft zu werden. „Im Rahmen der informellen Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene ist nach einigem Hin-und-Her eine grundsätzliche Einigung zur Taxonomie-Verordnung erzielt worden. Diese steht allerdings insbesondere noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Plenum des Europäischen Parlaments; die Abstimmung wird voraussichtlich im Januar 2020 stattfinden“, so Dr. Markus Lange, Financial Services Tax & Legal und Partner bei PricewaterhouseCoopers (PwC). Nach Angaben des PwC-Experten gibt es Erweiterungen im Anwendungsbereich der Verordnung. So soll beispielsweise die Taxonomie-Verordnung nicht nur auf Finanzprodukte anzuwenden sein, die als unter Umweltgesichtspunkten nachhaltige Investments angeboten werden, sondern auf alle bereitgestellten Finanzprodukte im Sinne dieser Verordnung. Allerdings blieben auch strittige Fragen wie beispielsweise das Thema Kernenergie ungeklärt. „Der gefundene Kompromiss scheint darin zu bestehen, dass die Frage vorerst offenbleibt. Der Text der Verordnung wurde entsprechend angepasst, d.h. wirtschaftliche Aktivitäten im Zusammenhang mit Kernenergie sollen weder ausdrücklich ausgeschlossen noch ausdrücklich einbezogen sein. Das Thema dürfte damit im weiteren Rechtsetzungsprozess alsbald wieder auf der Tagesordnung stehen,“ erläutert Dr. Lange.

Nachhaltigkeitsrisiken im Fokus

Auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat sich kurz vor Jahresende mit dem „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ noch zum Thema geäußert. Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der BaFin sind Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, „deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können“. Das Merkblatt wurde im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf, der auch auf Kritik gestoßen ist, überarbeitet. „Insbesondere wurde die Unverbindlichkeit stärker betont („Die in diesem Merkblatt aufgezeigten Grundsätze und Prozesse sind als sinnvolle, aber unverbindliche Verfahrensweisen (Good-Practice-Ansätze) zu verstehen, an denen sich die Unternehmen bei der unternehmensindividuellen Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken orientieren können; dies auch im Hinblick auf den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess“), auch mit Blick auf etwaige künftige Prüfungshandlungen“, so Dr. Lange. Die BaFin verfolge nach Einschätzung des Experten zunächst nicht das Ziel, konkrete Prüfungsanforderungen zu formulieren. Entsprechende, später auch prüfungsrelevante Vorgaben würden jedoch in Umsetzung von europäischen Verordnungen, Richtlinien und Leitlinien auf die beaufsichtigten Unternehmen zukommen.

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