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PRIIPs wird wohl verschoben

PRIIPs und MiFID II sollen 2018 gemeinsam umgesetzt werden
MiFID II

Die Umsetzungsfrist für die Einführung von PRIIPs-Informationsblättern wird wohl um zwölf Monate auf den 3. Januar 2018 verlängert. Der Vorteil: PRIIPs würde zeitgleich mit den neuen MiFID II-Regeln in Kraft treten.

10.11.2016 | 10:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die Regulierung der Finanzmärkte ist eine Geschichte der scheinbar unendlichen Verschiebungen. Die „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“, kurz  MiFID II, ist schon lange in massivem Verzug. Denn die Richtlinie ist hoch komplex und in vielen Teilbereichen immer noch nicht ausgegoren. Immerhin steht jetzt schon länger der 3. Januar 2018 als neuer Termin für die Umsetzung fest.

Anders sah es bislang bei der Verordnung PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) aus, die sich in MiFID II einbettet. Die Verordnung sollte schon im kommenden Januar umgesetzt werden. Bei der PRIIPs-Verordnung geht es darum, wie Wertpapiere und Finanzinstrumente Kunden gegenüber beschrieben werden. Eine der Schlüsselgrößen im Regulierungsvorhaben von PRIIPs ist beispielsweise die Risikoklassifizierung. Die Risikoklassifizierung soll Anlegern helfen, gepackte Anlageprodukte wie Zertifikate, Fonds oder Lebensversicherungen besser zu verstehen und miteinander zu vergleichen. Danach kann sich zukünftig auch richten, welche Wertpapiere und Finanzprodukte welchen Kunden empfohlen werden dürfen.

Simpler politischer Wunsch trifft auf komplizierte Wirklichkeit

Der Wunsch nach leichter Vergleichbarkeit von Finanzprodukte hat allerdings seine Tücken, wie auch die Politiker in Brüssel mittlerweile feststellen mussten. So wurden etwa Aktien, Aktienindizes und Aktienprodukte zwischenzeitlich ähnlich riskant eingestuft wie CFDs. Und das ist nur ein Beispiel dafür, wie für eine Reihe von Fragen praktikable und nachvollziehbare Lösungen gefunden werden müssen.

Fakt ist: PRIIPs ist immer noch Stückwerk. Das Europäische Parlament hat das immerhin erkannt und bereits im September einen Vorschlag der EU-Kommission für Detailvorschriften (“Level 2”) mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Parlamentarier plädierten für die Verschiebung des eigentlich für Ende 2016 vorgesehenen Starttermins der PRIIPs-Verordnung über Informationsblätter zu “verpackten” Anlage- und Versicherungsprodukten. Nach dem EU-Parlament sprach sich schließlich auch der Rat der EU, also die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, für eine Verschiebung der EU-Verordnung über Basisinformationsblätter aus.

Dringender Nachbesserungsbedarf

Auch der Fondsverband BVI hatte die Vorschläge der EU-Kommission wiederholt kritisiert. Er sah insbesondere bei folgenden Punkten Nachbesserungsbedarf:

So sollen die Fondsgesellschaften den Anbietern fondsgebundener Versicherungen für deren PRIIPs-Basisinformationsblätter zwar Daten liefern. Doch welche Daten das konkret sein sollen, ist immer noch unklar. Ebenso ist offen, ob sich die besitzzeitabhängigen Angaben zu Kosten und Wertentwicklung auf die Laufzeit der Versicherung oder auf die Haltedauer der Fonds beziehen sollen. Ein weiterer offener Punkt ist, dass Investmentfonds drei Szenarien zur Wertentwicklung erstellen sollen – allerdings auf Basis von Daten aus der Vergangenheit. Der BVI hält das für wirklichkeitsfremd und warnt vor Verzerrungen. Zudem sei die Berechnung der Transaktionskosten merkwürdig. So seien nach dem bisherigen Rechenmodell völlig falsche oder sogar negative Transaktionskosten möglich, warnt der BVI.

Die EU-Kommission hat offenbar ein Einsehen

Nach Informationen der Börsen-Zeitung scheint es so, als ob die EU-Kommission die Kritik nun doch ernst nimmt und die Frist für die Umsetzung von PRIIPs um ein Jahr verschiebt. Abgesehen davon, dass noch etliche Unklarheiten geglättet werden können, hätte die Verschiebung einen entscheidenden Vorteil: PRIIPs und MiFID II würden in diesem Fall zeitgleich eingeführt. Sowohl Politiker als auch Finanzmarkt-Experten hatten dies ohnehin schon lange gefordert.

(MvA)

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