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BVI-Kritik setzt Regierung unter Druck

BVI-Präsident Thomas Richter spart nicht mit Kritik
MiFID II

Stärkere Regulierung für Hochfrequenzhandel. Verbot offener Immofonds schädlich für Finanzplatz. Parlament wurde ignoriert.

21.08.2012 | 09:44 Uhr von «Patrick Daum»

„Wir erwarten von einem Handelsplatz echte, handelbare Liquidität, nicht aufgeblähte Volumen“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Investment und Management (BVI). Sein Verband steht als Vertreter langfristiger Investoren dem Hochfrequenzhandel kritisch gegenüber. Die Begriffe „Hochfrequenzhandel“ und „algorithmischer Handel“ dürften zudem nicht gleichgesetzt werden. Denn algorithmische Handelsstrategien würden in der Fondsbranche für eine kostengünstige Abwicklung – sogenannte „best execution“ – eingesetzt und kämen der Fondsperformance der langfristigen Anleger entgegen. Hochfrequenzhändler hingegen, so der BVI, versuchten, die von professionellen Anlegern gehandelten großen Volumen auszuspähen. Dabei würden die bereitgestellten Angebote sehr schnell eingestellt oder storniert, so dass es der normale langfristige Anleger nicht schaffe, darauf zu reagieren. Aus Sicht des BVI müssten daher mindestens ein Viertel der aufgegebenen Orders auch ausgeführt und die Ernsthaftigkeit der Orders durch Mindesthaltezeiten von dokumentiert werden. „Mindesthaltezeiten von beispielsweise ein bis zwei Sekunden würden darauf hinwirken, dass die Auftraggeber nur solche Orders aufgeben, bei denen ein ernsthaftes Interesse an einem tatsächlichen Wertpapiergeschäft besteht“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes.

Kritisch steht der BVI der Initiative der Bundesregierung zur Regulierung des Hochfrequenzhandels gegenüber. Innerhalb der MiFID-Überarbeitung sei eine europaweit einheitliche Regelung bereits auf dem Weg. Der deutsche Alleingang mache eine Finanztransaktionssteuer erst recht überflüssig. Denn die Befürworter dieser Steuer gäben vor, mit der Besteuerung von Finanztransaktionen den hochfrequenten Handel bekämpfen zu wollen. Aus Sicht des BVI diene die Finanztransaktionssteuer mit Blick auf das bevorstehende Hochfrequenzhandelsgesetz vielmehr der bloßen Geldbeschaffung des Staates.

Die Bundesregierung hat gerade keinen leichten Stand. Bereits gestern hagelte es heftige Kritik des BVI über die AIFM-Richtlinienumsetzung. Im Zuge dieser Umsetzung sollen sowohl offene Immobilien-Publikumsfonds als auch Immobilen-Spezialfonds verboten werden. „Ein Verbot neuer offener Immobilienfonds würde viele Kleinanleger vom Immobilienmarkt ausschließen“, befürchtet Richter. Für ihn sind offene Immobilienfonds alternativlos. Denn ein Investment in einen geschlossenen Ein-Objekt-Fonds solle künftig erst ab 50.000 Euro möglich sein und biete keine Diversifikation. Vor allem Kleinanleger würden von dem Verbot benachteiligt. Besonders unverständlich sie die Abschaffung neuer offener Immobilienfonds nach Ansicht des BVI mit Blick auf die Reform dieser Produkte durch den Gesetzgeber im Jahr 2011. In diesem Zusammenhang wurde der Nutzung offener Immobilienfonds als Liquiditätsparkplatz durch institutionelle Anleger mit Halte- und Kündigungsfristen Einhalt geboten. Allerdings trete die Gesetzesänderung erst zum ersten Januar 2013 in Kraft. „Es erstaunt, dass der Wille des Parlaments jetzt nicht in die Praxis umgesetzt werden soll, sondern von der Exekutive ohne neuen Anlass ignoriert wird“, moniert Richter. Auch das Verbot von Immobilien-Spezialfonds ist für den Verband nicht nachvollziehbar. Bei diesen Produkten habe es nie Probleme gegeben. Vor allem bei institutionellen Kunden seien sie gefragt. Richter warnt: „Eine Abschaffung des offenen Immobilienfonds in Deutschland würde die institutionellen Anleger zwangsläufig nach Luxemburg und Irland treiben. Etwas Besseres könnte diesen Finanzplätzen nicht passieren.“

Neben all der Kritik findet der BVI aber auch versöhnliche Worte für den Gesetzentwurf. Insbesondere der Fortbestand des offenen Wertpapier-Spezialfonds wird von Verbandsseite begrüßt. Die Einführung der Investmentkommanditgesellschaft als Vehikel für das Pooling von Pensionsgeldern internationaler Konzerne gehe ebenfalls auf eine Initiative des BVI zurück.

(PD)

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