Im Rahmen des Lebensversicherungsreformgesetzes soll nicht zu einer Offenlegung von Abschlussprovisionen in Euro und Cent kommen.
02.07.2014 | 15:02 Uhr
Der bisherige Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform des Lebensversicherungsgesetzes verpflichtete Versicherungsmakler, Abschlussprovisionen in Euro und Cent offenzulegen. Nach Angaben des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung ist dies nun nicht mehr der Fall. Vielmehr sollen nun die Effektivkosten ausgewiesen werden – nach dem Vorbild der Riesterverträge. Dieser Ausweis bleibe aber auf den Bereich der Lebensversicherungen beschränkt, für andere Versicherungssparten gelte er nicht.
„Wir begrüßen diese beiden Änderungen sehr“, freut sich AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. „Diese Regelung dient den Verbrauchern und Vermittlern gleichermaßen.“ Die Offenlegung der Gesamtkosten werde am dem 1. Januar 2015 gelten.
(PD)
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