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GroKo will Lebensversicherungen reformieren

Deutscher Bundestag: Finanzminister hat Gesetzentwurf zu Lebensversicherungen eingebracht
Lebensversicherungen

Berater aufgepasst: Regierung will die Beteiligung an Bewertungsreserven bei LVs ändern. Festverzinsliche Papiere betroffen. „Durchhalter“ besser gestellt.

13.03.2014 | 15:47 Uhr von «Patrick Daum»

Die anhaltende Niedrigzinsphase macht vielen Lebensversicherern zu schaffen. Ihr Wunsch: In naher Zukunft möchten sie für die Kunden nach vertraglich vorgesehenem Ablauf oder nach vorzeitiger Kündigung ihrer jeweiligen Lebensversicherungen weniger Leistung erbringen. Das Finanzministerium hat nun einen Gesetzentwurf erarbeitet, der dies ermöglichen soll.

Im Kern geht es darum, dass Kunden, deren Verträge auslaufen oder die ihre Police kündigen, nicht mehr an den Bewertungsreserven beteiligt werden sollen. Solche Bewertungsreserven entstehen, wenn Wertpapiere im Bestand eines Versicherers mehr wert sind als ihr Anschaffungs- oder Buchwert. Sie bestehen solange nur auf dem Papier, bis das Wertpapier verkauft wird. Nun soll der Umgang mit Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere wie Anleihen, die den Großteil der Kapitalanlagen von Versicherern ausmachen, geändert werden, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Denn die starken Zinsänderungen in den vergangenen Jahren hätten zu extrem hohen Bewertungsreserven geführt, die allerdings beim Auslaufen der Anleihen wieder verschwinden. Wohlgemerkt: Dies gilt ausschließlich für festverzinsliche Papiere. Bei Aktien beispielsweise ändert sich nichts. 

Von dem Vorhaben der Großen Koalition sind Kunden mit einer klassischen kapitalbindenden Lebens- oder Rentenversicherung betroffen – insbesondere solche, deren Verträge in absehbarer Zeit auslaufen oder die aus ihren Verträgen aussteigen wollen. Besser gestellt werden Kunden, die einen länger laufenden Vertrag haben oder die ihn bis zum Ende durchhalten. Sie profitieren davon, dass die ausscheidenden Versicherten nicht mehr an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Aber auch die Lebensversicherer sind auf der Gewinnerseite. Denn viele von ihnen sind in Schwierigkeiten geraten, weil sie ihren Kunden Zinsgarantien von bis zu vier Prozent gaben. Dieses Versprechen ist aufgrund der niedrigen Zinsen derzeit nur schwer erfüllbar.

Was sollten Berater nun ihren Kunden empfehlen? Lohnt sich eine Kündigung? „Sie sollten abwägen, ob die Kunden besser damit fährt, die halbe Bewertungsreserve oder die Schlussgewinnanteile mitzunehmen“, empfiehlt Toni Wirler, Vizepräsident des Bundesverbandes der Ruhestandsplaner (BDRD). Zur Abwägung rät auch Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Versicherer soll Auskunft darüber geben, wie viel Geld bei einer Kündigung fließt, wie hoch die Bewertungsreserven sind. Da Anleger jedoch nie genau wissen, wie viel der Vertrag inklusive Überschüssen ausschüttet, wenn er bis zum Ende erfüllt wird, sei eine solche Entscheidung immer mit Unsicherheit verbunden. „Der Versicherer kann nur sagen, wie der aktuelle Stand ist – nicht aber den exakten Stand zum Vertragsende“, sagt Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Vielleicht spielt die Frage um die Kündigung aber auch gar keine Rolle mehr: Denn das neue Gesetz kann bereits im März in Kraft treten. „Das würde bedeuten, dass Kunden jetzt schon nicht mehr unter den alten Bedingungen kündigen können“, sagt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten. Denn Lebensversicherungen können in der Regel frühestens zum Monatsende gekündigt werden. 

(PD)

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