Ein durchgesickerter EU-Verordnungsentwurf macht die Runde. In der Fondsbranche läuten die Alarmglocken.
16.05.2013 | 14:58 Uhr
Dass Assetmanager im Rahmen der Diskussion um Schattenbanken nichts Gutes zu erwarten hatten, war klar. Das, was aktuell in Brüssel auf den Schreibtischen von Beamten, Politikern und Lobbyisten liegt, übertrifft jedoch die schlimmsten Befürchtungen: Der neueste Entwurf einer Verordnung könnte für jeden zweiten Geldmarktfonds in Europa das Aus bedeuten, befürchten Experten.
"Der Vorstoß aus Brüssel ist für alle Geldmarktfonds sehr gefährlich", warnt der Geschäftsführer des Bundesverbands Assetmanagement und Investmenfonds (BVI), Rudolf Siebel, in der "Börsen-Zeitung". Worum geht es? Eigentlich will Brüssel mit der neuen Verordnung die Geldmarktfonds stabiler machen. Während der Finanzkrise mussten rund 60 Produkte in den USA und Europa mit Milliarden aus Steuereinnahmen (USA) und Bankenrücklagen (Europa) gestützt werden, nachdem es einen starken Ansturm der Anleger gegeben hatte. Bereits 2009 hatte die EU strengere Vorgaben ausgearbeitet. Nun soll auch die systemrelevante Vernetzung der Fonds mit Staaten und der Finanzbranche eingedämmt werden. Ein Hammer der neuen Verordnung: Produkte mit festem Anteilswert (Constant Net Asset Value = CNAV) sollen künftig einen Kapitalpuffer von 3% des verwalteten Vermögens vorhalten. Dies würde die CNAV-Fonds etwa 15 Mrd Euro kosten, rechnen Branchenvertreter vor. Kapital, das nicht genutzt werden könne.
Zudem schränke der Entwurf die zulässigen Assets, in die investiert werden dürfte, stark ein, heißt es. Brüssel wolle ferner, dass weite Teile der Portfolien kurzfristig aufgelöst werden könnten, sollte wieder einmal ein Anlegersturm einsetzen. Solchermaßen kurzfristig ausgerichtete Geschäfte brächten den Geldmarktfonds aber nur Renditen knapp über der Nulllinie (zumindest in der gegenwärtigen Extremniedrigzins-Phase). Die Portfolien sollten zudem diversifizierten werden. Die KAGs sollen Daten zu ihren Investoren erheben, auf eigene Ratings umstellen und/oder spezielle Stresstests absolvieren.
BVI-Geschäftsführer Siebel sieht das Verfahren am Beginn. Es seien noch substanzielle Änderungen möglich. Zusammen mit dem europäischen Fondsverband kämpfe der BVI auch gegen das befürchtete Übergreifen auf Bond- und sog. Total-Return-Fonds. Die Verordnung soll bis Ende Juli veröffentlicht werden und 2015 in Kraft treten.
(DIF)
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