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Finanztransaktionssteuer

Finanztransaktionssteuer: Ein Schritt vor, zwei zurück

Gutachten zeigen, dass die geplante Finanztransaktionssteuer vor allem Kleinanleger trifft und Spekulanten schont. Finanzminister Olaf Scholz will sie trotzdem einführen und verspricht als Ausgleich eine Erhöhung des Steuerpauschbetrags und eine vorzeitige Absenkung des Soli.

11.02.2020 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die SPD zieht ihre Idee der Grundrente durch. Ab Januar 2021 gilt folgende Regelung: Wer 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, hat künftig Anspruch auf die Grundrente, wenn ansonsten die Rente zu niedrig wäre. Auch Jahre, in denen die eigenen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden, werden berücksichtigt. Eine Bedürftigkeitsprüfung gibt es nicht. 

Das kostet den Staat zwar zusätzliches Geld. Doch Renten-Beitragserhöhungen wird es nicht geben. Für den nötigen Deckungsbeitrag soll Olaf Scholz mit seiner Finanztransaktionssteuer sorgen. Dabei handelt es sich de facto um eine Aktiensteuer nach französischem Vorbild. Geplant ist eine Steuer von 0,2 Prozent beim Kauf von Unternehmen mit Sitz im Inland und einem Börsenwert von mehr als einer Milliarde Euro. In Deutschland sind das 145 Konzerne. Das klingt wenig, doch von der Steuer wären auch Käufe von Fonds und ETFs betroffen, die in große deutsche Standardwerte investieren. Insofern würde die Finanztransaktionssteuer auch die Rendite von Pensionsfonds verringern sowie Fonds- und ETF-Sparpläne für Anleger verteuern. 

Die geplante Steuer trifft vor allem Kleinanleger. Das zeigen zwei Gutachten, die die Wirkung der Finanztransaktionssteuer untersucht haben. Ein Gutachten wurde von Professor Dr. Stefan Pichler von der Wirtschaftsuniversität Wien erstellt und im Dezember vergangenen Jahres veröffentlicht. Aufgrund dieser Analyse kam die Regierung in Österreich zu dem Schluss, dass ein reine Aktiensteuer keine gute Idee ist. Österreich lehnt den EU-Vorstoß von Olaf Scholz deshalb ab. 

In einem weiteren Gutachten, das von der Bundestagsfraktion der FDP in Auftrag gegeben wurde, kommen die Professoren Hans-Peter Burghof und Robert Jung von der Universität Hohenheim unter anderem zu dem Schluss, dass die vorgesehene Besteuerung des Aktienerwerbs faktisch auf eine Kleinanlegersteuer hinausläuft, während professionelle Investoren die Steuer leicht umgehen könnten. Damit werde die offizielle Begründung für das Gesetz, nämlich „sicherzustellen, dass die Finanzinstitute angemessen an den Kosten der Finanz-Krise beteiligt werden“, ad absurdum geführt. 

Auch die absehbaren Kollateralschäden der Steuer sind kein Geheimnis: Anstatt sich für die Förderung des Aktienbesitzes von Kleinaktionären einzusetzen, bittet die Bundesregierung diese künftig zur Kasse. Altersvorsorge-Produkte, die in Standardaktien investieren, werden verteuert. Erschwerend kommt hinzu, dass Deutschland die Steuer nur noch gemeinsam mit wenigen europäischen Partnern einführen wird. An der sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit zur Finanztransaktionsteuer nahmen nach dem Austritt Estlands nur noch zehn Mitgliedstaaten teil. Nun ist auch Österreich abgesprungen. Von einem EU-Projekt ist das Gesetzespaket mittlerweile weit entfernt – und damit auch von der Idee einer weiteren Harmonisierung der Besteuerung von Finanztransaktionen.   

Warum die Finanztransaktionssteuer das Finanzierungsproblem der Grundrente nicht löst

Kurzum: Anspruch und Wirklichkeit des Gesetzesvorhabens liegen weit auseinander. Das wird schon an dem irreführenden Namen der Steuer deutlich. Doch das ist Olaf Scholz egal. Er hat letztlich auch keine Wahl. Er muss das Projekt durchziehen, um die Grundrente zu finanzieren. Es ist jedoch mehr als fraglich, ob ihm das mit der geplanten Finanztransaktionssteuer tatsächlich gelingen kann. 

Berechnungen der Regierung zufolge wird die Grundrente rund 3,8 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Wegen des demografischen Wandels wird die Summe in den vier Jahren darauf auf 4,8 Milliarden Euro steigen.

Die Finanztransaktionssteuer in der vorliegenden Fassung soll aktuellen Berechnungen der französischen und bundesdeutschen Finanzministerien zufolge etwa 3,5 Milliarden Euro jährlich einspielen. Doch Olaf Scholz hat diese möglichen  Mehreinnahmen schon längst mehr als verplant.

Zunächst musste er den wenigen Staaten, die das Projekt noch unterstützen, bereits teure finanzielle Zusagen machen. Geschätzte 300 bis 400 Millionen Euro wandern über eine Umverteilungskasse vor allem nach Osteuropa. Nun versucht Scholz, mit einer Erhöhung des Sparerpauschbetrag auch die Gemüter aufgebrachter Anleger in Deutschland zu besänftigen. Konkret: Der Sparerpauschbetrag soll von aktuell 801 Euro auf 851 Euro erhöht werden. Bei Ehepaaren, die eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen, würde der Betrag entsprechend um 100 Euro auf 1.702 Euro im Jahr steigen. Zusätzlich ist wohl ein Altersvorsorgepauschbetrag von 30 Euro pro Person geplant. Laut einer Berechnung der „Welt“ summiert sich die steuerliche Entlastung auf insgesamt 220 Millionen Euro jährlich. 

Auch an der Soli-Schraube will Olaf Scholz drehen: Die geplante Teilabschaffung – die obersten 6,5 Prozent der Einkommen werden den Solidaritätszuschlag entweder in Teilen oder komplett weiterzahlen, zudem wird der Soli unvermindert auf die Kapitalertragssteuer erhoben – soll auf Mitte des Jahres vorgezogen werden. Scholz hat hier mit zwei Problemen zu kämpfen. Zum einen ein rechtliches Problem: Die Höhe des Solidaritätszuschlags wird bei der Einkommenssteuererklärung auf Jahresbasis errechnet. Unterscheiden sich die Summen, die ein Steuerpflichtiger in der ersten und zweiten Jahreshälfte verdient, kommt es zwangsläufig zu Ungereimtheiten bei der Besteuerung. 

Und dann ist da noch das Haushaltsproblem: Rund 20 Millionen Einkommensteuerzahler werden dank der Reform, anders als bisher, künftig keinen Soli mehr zahlen. Damit sind dann insgesamt 33,7 Millionen einkommenssteuerpflichtige Personen nicht mehr vom Solidaritätszuschlag betroffen. Das Finanzministerium rechnet mit jährlichen Steuerausfällen von zehn Milliarden Euro. Geld, das bei der Grundrente fehlen wird. 

Fazit: Eine Grundrente, die im Jahr geschätzte 4,8 Milliarden Euro kostet, soll von einer Steuer finanziert werden, die bestenfalls knapp drei Milliarden Euro einbringt und vor allem Kleinsparer trifft. Geplante Steuerentlastungen in zweistelliger Milliardenhöhe machen diese Rechnung nicht einfacher. Olaf Scholz wird sich wohl etwas einfallen lassen müssen, um für das Projekt Grundrente am Ende eine schwarze Null verbuchen zu können.

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