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Koalition will BaFin als Aufsicht über Finanzanlage-Vermittler

GrKo: Die Verhandlungsführer zeigten sich mit den Ergebnissen zufrieden (Bild: pixabay)
Finanzaufsicht

Laut Entwurf des Koalitionsvertrags plant die kommende Bundesregierung offenbar eine Revision der Richtlinien für die Kontrolle von Finanzanlagevermittlern. Die BaFin soll diese künftig überwachen.

07.02.2018 | 15:02 Uhr von «Dominik Weiss»

Nach dem heute bekannt gegebenen Koalitionspapier will die Große Koalition die Aufsicht für Finanzanlagevermittler (z.B. nach §34f GewO) künftig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen. Geplant ist ein sukzessiver Übergang des Verantwortungsbereiches. Das Vorhaben wird in Abschnitt X.5 des Koalitionsvertrages geäußert. 

Der Passus im Wortlaut:

„Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen. Dabei wollen wir sicherstellen, dass die dadurch bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden.“

Der Bundesverband der freien Finanzvermittler will den Plan nicht abschließend kommentieren und verweist auf das laufende Koalitionsverfahren. AfW-Vorstand Matthias Wiegel auf Anfrage von FundResearch: „Der AfW wartet jetzt erst einmal die weiteren Gespräche ab.“

 

Den vorläufigen Koalitionsvertrag finden Sie hier  zum Download.

 

 

(DW)

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