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Bafin fordert zeitnahe Offenlegung von Fonds-Portfolios

Fonds müssen bald privaten und institutionellen Anlegern dieselben Informationen liefern.
Finanzaufsicht

In welche Wertpapiere Publikumsfonds gerade investiert sind, bleibt Privatanlegern weitgehend verborgen. Institutionelle Investoren erhalten aktuellere Informationen. Damit soll nun Schluss sein.

26.02.2016 | 16:37 Uhr von «Matthias von Arnim»

Dies sei „nicht hinnehmbar, schrieb die BaFin nun den Vertretern der Fondsbranche beim BVI ins Protokoll.

Denn Fakt ist: Institutionelle Investoren wie Versicherungen und Banken erhalten zeitnah Einblick in das Portfolio. Der Grund: Sie benötigen diese Informationen, um etwa ihre Meldepflichten gegenüber der Aufsicht zu erfüllen. So unterliegen etwa Versicherer nach Solvency-II der Pflicht, regelmäßig über die Zusammensetzung der Fonds, in die sie investiert sind, zu berichten.

BVI warnt vor einem Datenmissbrauch

Der Fondsverband BVI gab in einem Antwortschreiben jedoch zu bedenken, dass sichergestellt werden müsste, dass bei einer Veröffentlichung detaillierter Fondsdaten die Gefahr eines Missbrauchs nicht bestehe. Wären alle Fondsdaten öffentlich, würden vermutlich schnell Dienstleister auf den Plan treten und mit den Daten professionellen Handel treiben – inklusive Ausspähen der Anlagestrategien. Das, so die Branche, seien schließlich die wesentlichen Assets, die professionell gemanagte Fonds anzubieten hätten.

Der Kompromiss

BaFin und BVI haben sich nun darauf geeinigt, dass Publikumsfonds ihren Privatanlegern demnächst den gleichen Einblick ins Portfolio gewähren müssen – den sie auf freiwilliger Basis den institutionellen Investoren solcher Fonds  gewähren. Doch der einzelne Anleger muss diese Informationen gezielt für jeden einzelnen Fonds anfordern. Dafür müssen Anleger zum Beispiel nachweisen, dass sie den Fonds tatsächlich halten und bestätigen, dass sie die Daten vertraulich behandeln.

Zu diesem Zweck werden die Fondsgesellschaften eine spezielle Website einrichten, auf der sich Anleger mit Passwort registrieren können. Sie haben für die nötige Implementierung bis zum 16. März 2017 Zeit.

(MvA)

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