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Blockchain

Auf dem Weg zum rein digitalen Wertpapiermarkt

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Börsenhandel revolutionieren könnte: Prospekte digitaler Wertpapiere müssen demnach nicht mehr schriftlich und zentral hinterlegt werden.

14.08.2020 | 09:02 Uhr von «Matthias von Arnim»

Über Jahrzehnte hinweg galt ein eisernes Gesetz des Börsenhandels: Wertpapiere müssen an einer zentralen Stelle verwaltet werden. So lagern etwa in Deutschland alle Prospekte von Aktien, Anleihen und allen Arten von Finanzprodukten beim Zentralverwahrer für Urkunden, der Deutsche-Börse-Tochter Clearstream. Clearstream sorgt in Deutschland zudem am Ende jedes Tages dafür, dass die Bücher aller Marktteilnehmer korrekt sind. Alle Handelsgeschäfte laufen über diese eine zentrale Schnittstelle. So wird sichergestellt, dass tatsächlich jedes Wertpapier, das gehandelt wurde, genau einem Besitzer zugeordnet ist und jede Zahlung korrekt abgewickelt wurde. Das ist ein wesentliches Element regulierten Börsenhandels. Bis jetzt.

Nun hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) einen Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere auf den Weg gebracht, der einer Revolution gleichkommt. Das Gesetz soll einen rechtssicheren Rahmen für unverbriefte, nicht durch eine Urkunde verkörperte Wertpapiere schaffen. Das klingt zunächst harmlos. Die Umstellung von Papier auf digitale Dokumente war hier schon lange überfällig. Dass die zwingend erforderlichen Urkunden für digitale Wertpapiere in ein elektronisches Wertpapierregister eingetragen werden sollen, liegt nahe. Doch der Referentenentwurf aus dem Finanzministerium geht deutlich weiter. 

So muss das elektronische Wertpapierregister nicht mehr zwingend durch einen Zentralverwahrer wie Clearstream erfolgen, sondern kann auch verteilt auf einer dezentralen Infrastruktur wie etwa einem Blockchain-Wertpapierregister abgebildet werden, das dann von der BaFin beaufsichtigt werden soll. Elektronische Wertpapiere werden rechtlich klassischen Wertpapieren gleichgestellt. Der Gesetzesentwurf bezieht sich im ersten Schritt zunächst nur auf Schuldverschreibungen. Die Ausweitung auf andere Wertpapiergattungen, insbesondere auf elektronische Aktien und elektronische Fondsanteile, ist aber bereits geplant. 

Diskussion um die Umsetzung

Die Verbände der Finanz- und Digitalwirtschaft haben nun noch bis zum 14. September Zeit, um zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. In einer ersten Reaktion zeigte sich Clearstream, der bisherige Marktführer für die Verwahrung, noch gelassen. „Wir begrüßen das Bestreben zur Digitalisierung von Wertpapieren sehr und unterstützen dahin gehende Initiativen seit vielen Jahren“, erklärte Clearstream gestern auf Anfrage des Handelsblatts. „Neutrale Stellen wie Zentralverwahrer sind aufgrund ihrer Expertise, robuster IT-Systeme, streng regulierter Prozesse und des ihnen entgegengebrachten Vertrauens perfekt positioniert, um zukunftsfähige Lösungen für die und gemeinsam mit der Finanzbranche zu entwickeln.“ Ergo sei man „gut gewappnet“ auch für Kryptowertpapiere, so Clearstream.

Doch die nach Außen getragene Gelassenheit dürfte nicht der wahren Befindlichkeit des Unternehmens widerspiegeln. Nicht weniger als das komplette Geschäftsmodell steht auf dem Spiel. Denn eine Blockchain-Verwahrung bedeutet, dass jedes Wertpapier darin alle seine Eigenschaften und seine komplette Handelshistorie in sich trägt und diese Dokumentation an alle anderen Blockchain-Teilnehmer kopiert. Durch die vielfache Bestätigung der Kopien sorgt das System für Transparenz und Sicherheit. Eine zentrale Verwahrstelle ist deshalb nicht mehr nötig. 

Wichtigster Punkt: Die Emission elektronischer Wertpapiere ist deutlich preiswerter und weniger aufwändig als klassische Wertpapieremissionen. Deshalb dürften sich Emittenten in Zukunft häufiger dafür entscheiden, ihre Aktien, Anleihen oder Finanzinstrumente nicht klassisch, sondern elektronisch zu emittieren. Sie dürfen laut Gesetzentwurf dann ihre blockchain-basierten Wertpapiere jederzeit in klassische überführen.

Richtig spannend wird irgendwann der umgekehrte Weg: Haben sich elektronische Wertpapiere erst einmal auf breiter Basis etabliert, wird die klassische zentrale Wertpapierverwahrung de facto überflüssig.

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