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Storno: Müssen Vermittler vermehrt mit ihrer Provision haften?

Beratung im Fokus
Beratung

Während der Garantiezins von Lebensversicherungen auf den historischen Tiefstand von 0,25 Prozent verharrt, bekommen Anleger für Festgeld über drei Prozent Zins. Assekuranz und Aufsichtsbehörde befürchten einen Stornoanstieg. Betroffen wären auch Vermittler.

28.07.2023 | 12:30 Uhr von «Uli Lohrer»

Einige Vermittler klassischer Lebensversicherungsprodukte wie die private Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung mit Garantieverzinsung bangen wegen der gestiegenen Zinsen. Aktuell abgeschlossene Policen bieten einen mageren Rechnungszins von 0,25 Prozent. Dabei bezieht sich dieser Höchstrechnungszins nur auf die Kapitalanlage und nicht auf die gezahlten Beiträge, auf die zum Teil erhebliche Kosten anfallen. Lukrativere Zinsanlagen erhöhen daher die Kündigungsgefahr für die schlecht verzinste Policen. Die rapide Leitzinserhöhung der Europäischen Zentralbank seit Mitte vergangenen Jahres hat das Niveau vieler Festgeldangebote auf das Niveau von drei Prozent gehoben. Einige Anbieter, wie etwa die Openbank, die Digitalbank der spanischen Santander-Gruppe, bieten für das sechsmonatige Festgeld sogar bereits knapp vier Prozent. Günstige Zinsangebote offerieren Direktbanken, Autobanken und Broker. Die Deutschen reagieren sehr sensibel auf Zinserhöhungen. Dies beweist die aktuelle Auswertung der Geldvermögensbildung für das erste Quartal 2023 durch die Deutsche Bundesbank. „Dabei stach insbesondere der Erwerb an Schuldverschreibungen mit einem historischen Höchstwert von 30 Milliarden Euro heraus“, so die Pressenotiz der Bundesbank vom 21. Juli 2023. Wie sehr die privaten Haushalte auf Zinserhöhungen reagieren, zeige, dass sie zum ersten Mal seit 2006 ihre Bestände an Bargeld und Einlagen insgesamt netto abbauten – und zwar um 16 Milliarden Euro. Vor allem die täglich verfügbaren Sichteinlagen wie die Gelder auf den Girokonten seien mit 56 Milliarden Euro so stark reduziert wie nie zuvor. „Dafür erhöhten die privaten Haushalte ihre Termineinlagen erheblich um 45 Milliarden Euro, es wurden also kurzfristige zu längerfristigen Einlagen umgeschichtet“, so die Meldung der Bundesbank.

Neu abgeschlossene Lebensversicherungen besonders unrentabel

Der Zinsvorteil vieler Festgeld-Angebote ist nicht nur zu den jederzeit verfügbaren Kontoeinlagen der Banken beträchtlich, sondern auch hinsichtlich der Verzinsung der meisten Lebensversicherungsprodukte. Nur die zwischen 1994 und Ende 1999 abgeschlossenen klassischen Lebensversicherungen bieten einen hohen Garantiezins von vier Prozent. In den folgenden zwei Jahrzehnten wurde der Garantiezins schrittweise gesenkt. 2012 sank der Garantiezins für die bis 2014 abgeschlossene Lebensversicherungen erstmals unter zwei Prozent auf 1,75 Prozent. Für die seit Anfang vergangenen Jahres abgeschlossene Policen werden auf die Kapitalanlagen sogar nur noch magere 0,25 Prozent garantiert. In der Vergangenheit konnten die meisten Lebensversicherer zwar für ihre Kapitalanlagen eine höhere Nettoverzinsung erwirtschaften und die sogenannten laufenden Überschüsse den Verträgen gutschreiben. Aufgrund der hohen Kursverluste festverzinslicher Anleihen erlitten die Lebensversicherungsbranche Buchverluste in Höhe von hunderte Milliarden Euro. Aufgrund dieser stillen Lastenkürzen viele Lebensversicherer die Schlussüberschüsse der Versicherten. Doch auch der Durchschnitt der laufenden Nettoverzinsung deutscher Lebensversicherer sank laut Angabe des Versicherungsverbandes GDV von 3,57 Prozent (2021) deutlich im vergangenen Jahr auf einen neuen Tiefstwert von 2,16 Prozent (siehe Grafik).

Stornoquote

Aufsichtsbehörde BaFin warnt vor einem Stornoanstieg

Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Lebensversicherer vor einer Storno-Welle gewarnt. „Andere Geldanlagen sind wieder attraktiver“, so Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht bei der BaFin in einem Interview mit dem „Handelsblatt“. Auch die mit der hohen Inflation verbundenen Einkommensrückgänge könnten Anleger zwingen, Altersvorsorgeverträge einzustellen. Grund erwartete deshalb, dass mehr Menschen ihre Lebensversicherung stornieren, diese Beiträge freistellen lassen sowie dass auch das Neugeschäft zurückgehen werde. Bis Ende vergangenen Jahres war allerdings von einem Anstieg der Kündigung nichts zu bemerken. Im Gegenteil: Mit einer Stornoquote von 2,5 Prozent waren laut dem GDV die Anzahl der Kündigungen bezogen auf den Vertragsbestand so niedrig wie noch nie seit über zwölf Jahren (siehe Grafik).

Verzinsung Kapitalanlage

Seither sind die Zinsen alternativer Anlagen im Gegensatz zum Garantiezins der Lebensversicherungen nochmals deutlich gestiegen. Im Juli 2023 bestätigte Norbert Pieper, derzeitiger Sprecher der Versicherungsaufsicht der BaFin, gegenüber der „Versicherungsbote“, dass die Behörde die Stornoentwicklung besonders im Blick habe. Zwar gebe es aktuell keine Anzeichen dafür, „dass Kunden massenhaft ihre Verträge kündigen“. Dies sei aber auch nicht zu erwarten, da in Deutschland ein Rückkauf zu festgelegten Rückkaufswerten mit Stornoabzug erfolge. Heißt: Wer frühzeitig seine Lebensversicherung kündigt, verliert viel Geld.

Befürchtet die BaFin einen „Run“ wie bei der Eurovita in Italien?

In Italien musste der Lebensversicherer Eurovita Anfang des Jahres auf Weisung der dortigen Finanzaufsicht unter die Kontrolle eines Sonderverwalters gestellt werden. Wie die deutschen Lebensversicherer hatte Eurovita die Beiträge größtenteils in langlaufende Anleihen investiert, deren Kurse aufgrund der Zinserhöhung stark fielen. Ähnlich wie im Frühjahr bei den US-amerikanischen Regionalbanken Silicon Valley Bank (SVB) und der First Republic Bank kam es zu einem Run der Anleger, um ihr Geld zu „retten“. Weil die Versicherten massenhaft ihre Verträge stornierten, wurde die Eurovita zahlungsunfähig. Weil der Eigentümer der Eurovita, die Cinven, die auch an dem deutschenRun-off-Unternehmen Viridium beteiligt ist, nicht genug Eigenmittel zur Rettung der Eurovita nachschoss, sollen die Vermögenswerte des italienischen Lebensversicherers nun auf die Allianz und Generali aufgeteilt werden.

Wie bereits Grund 2022, so wies aber auch Pieper nun nochmals daraufhin, dass die Versicherer ein gutes Liquiditätsmanagement benötigten, um im Falle eines Stornoanstiegs Auszahlungen tätigen zu können. „Die BaFin führt derzeit regelmäßige Abfragen bei ausgewählten Unternehmen durch, im Rahmen derer beispielsweise die Liquiditätsplanung – eine Gegenüberstellung der ein- und ausgehenden Zahlungsströme des laufenden Quartals und der Folgemonate – abgefragt wird, um etwaige Liquiditätsengpässe zu identifizieren“, so Pieper.

Vermittler sind durch die Stornohaftung betroffen

Einen gewissen Finanzpuffer bietet dabei für die Lebensversicherer die Stornoreserve. Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) müssen Versicherungsunternehmen Stornoreserven für den Fall einbehalten, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss eine Kündigung erfolgt. Denn in dieser Zeit haftet der Vermittler für die Kündigung anteilig mit seinen Provisionen (§ 49 VAG). Die Vermittler sollten davon ausgehen können, dass die einbehaltene Stornoreserve sukzessive nach Ablauf der gesetzlichen Haftzeit je nach Vertrag abgerechnet wird. Weil die Verzinsung der erst in den vergangenen Jahren abgeschlossenen Policen besonders schlecht ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass gerade Verträge, für die noch die Stornohaftung gilt, von einer Kündigungswelle besonders betroffen sind.

Nach Erfahrung des Fachanwalts Jens-Dietrich Sprenger gehen zudem die in den Handelsvertreterverträgen getroffenen Vereinbarungen der Versicherungsgesellschaften mit den Vermittlern immer wieder deutlich über den gesetzlich gesteckten Rechtsrahmen hinaus. „Anstatt die Stornohaftungsbeträge in Höhe der angefallenen Provisionen nach Ablauf der jeweiligen vertragsspezifischen Stornohaftungszeit wieder aufzulösen, akkumulieren Unternehmen diese bisweilen schlicht über die Gesamtlaufzeit des Handelsvertretervertrages“, erläutertJens-Dietrich Sprenger in einem Beitrag zur Stornohaftung in „Asscompact“. Nicht zuletzt wegen der BaFin-Vorgabe, Liquiditätsengpässe zu vermeiden, werden daher einige Versicherer die Stornoreserve eher restriktiver anzuwenden. Für die betroffenen Vermittler empfiehlt es sich daher rechtlich beraten zu lassen.

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