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„Bankenaufsicht wird scharfe Zähne haben“

Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin Deutsche Bundesbank
Bankenaufsicht

Bundesbank-Vizepräsidentin ist überzeugt, dass die europäische Bankenaufsicht kein zahnloser Tiger ist.

19.03.2013 | 11:54 Uhr von «Patrick Daum»

„Aller Voraussicht nach wird die europäische Bankenunion, oder besser gesagt, die europäische Bankenaufsicht, sehr scharfe Zähne haben“, ist Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank überzeugt. „Aber damit sie auch einen kräftigen Biss aufweisen kann, müssen noch andere Voraussetzungen erfüllt sein.“

Insbesondere die Verordnung, die dem neuen Single Supervisory Mechanism (SSM) gegeben wird, werde für die scharfen Zähne sorgen. Der derzeitige Entwurf regelt die Aufgaben der Europäischen Zentralbank gegenüber 130 bis 140 Instituten. „Bei diesen Banken fangen die Aufgaben der EZB bei der Erteilung der Bankerlaubnis an und können bis zu deren Entzug gehen. Die Zuständigkeiten reichen von der Anteilseignerkontrolle bis hin zur Überwachung der Institute in Bezug auf alle aufsichtsrechtlich relevanten Kategorien“, so Lautenschläger. Dabei gehe es unter anderem um Eigenmittelanforderungen, Verbriefungen, Großkredite, Liquidität, Leverage und Veröffentlichungspflichten. Zudem soll die EZB sicherstellen, dass die qualitativen Vorgaben eingehalten werden: Die Regelungen zur Unternehmensführung – einschließlich Vergütungsregeln – und zum Risikomanagement. Um das zu gewährleisten, darf die Zentralbank Prüfungen vornehmen und Stresstests anordnen. „Sie wird Aufsichtsaufgaben im Zusammenhang mit Sanierungsplänen und frühzeitiger Intervention bei Kreditinstituten wahrnehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden“, erläutert die Vizepräsidentin.

Einfluss der EZB ist groß

Darüber hinaus kann die EZB von den Instituten verlangen, dass sie zusätzliche Eigenmittel oder Liquidität halten, falls nicht abgedeckte Risiken oder Mängel im Risikomanagement entdeckt werden. „Sie kann verlangen, dass die Banken zusätzliche Rückstellungen bilden, bestimmte Geschäftsbereiche einschränken oder veräußern, sofern diese Geschäftsberichte für die Solidität des Instituts mit zu großen Risiken verbunden sind“, führt Lautenschläger aus. Und selbst auf Banken, die der EZB nicht direkt unterstellt sind, könne sie Einfluss nehmen. Denn sie soll die Art und Weise prägen, wie nationale Aufseher ihre Aufgaben gegenüber den verbleibenden Banken erfüllen sollen bzw. müssen. Die EZB werde sogar das Recht haben, die Aufsicht über einzelne Banken an sich zu ziehen, wenn dies für die Sicherstellung der kohärenten Anwendung hoher Aufsichtsstandards erforderlich sei.

Wenn die europäische Bankenaufsicht richtig konzipiert wird, könne sie ihre Aufgaben deutlich früher wahrnehmen, als es die nationalen Aufsichtsbehörden tun. „Mit tiefen Einblicken quer über nahezu zwei Duzend Finanzplätze hinweg kann der SSM den europäischen Bankenmarkt aus der Gesamtperspektive betrachten, wie es bislang kein Aufseher in Europa konnte“, so Lautenschläger. „Die entscheidende Frage ist also nicht, ob die EZB zubeißen kann, sondern ob sie den Willen und die Kraft dazu aufbringt.“

EZB muss mit nationalen Behörden zusammenarbeiten

Die EZB benötige zwingend die Erfahrung und das Wissen der nationalen Aufseher, um gezielt handeln zu können. Mit ihnen müsse sie einen gemeinsamen Aufsichtsansatz entwickeln. „Im Aufsichtsansatz muss nicht nur die Aufgabenteilung zwischen nationalen Aufsehern und der EZB klar geregelt werden“, verlangt die Bundesbankerin. „Er muss meines Erachtens so konzipiert sein, dass die Vorteile einer grenzüberschreitenden Überwachung voll ausgespielt werden können, während die Schwächen der Zentralisierung, die ‚Distanz‘ zu den Instituten, möglichst gering gehalten werden.“ Um dies zu erreichen, müsse der Informationsfluss stimmen. Dabei seien gemischte Aufsichtsteams, bestehend aus Mitarbeitern der EZB und nationaler Aufsichtsbehörden, unerlässlich.

Die Entscheidungsstruktur des SSM müsse zudem effizient organisiert sein. „Oberstes Gremium ist und bleibt der EZB-Rat, da dies im EU-Primärrecht so festgelegt ist“, erläutert Lautenschläger. „Das geplante Aufsichtsgremium, das ‚Supervisory Board‘, ist für die Planung und Ausführung der Bankenaufsicht zuständig und unterbreitet dem EZB-Rat vollständige Entscheidungsvorlagen.“ Meinungsverschiedenheiten beider Gremien könne eine Schlichtungsstelle beilegen.

Lautenschläger ist daher überzeugt, dass die europäische Bankenaufsicht scharfe Zähne haben wird, auch wenn für einen kräftigen Biss noch einiges getan werden müsse. „Das kommende Jahr wird zeigen, welche Aufstellung die neue Aufsicht erhält“, sagt sie. „Wir, die Bundesbank, werden uns nach Kräften dafür einsetzen, dass aus dem Tiger keine Schmusekatze wird.“

(PD)

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