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BaFin

Girokonten-Projekt stockt - Finanzaufsicht Bafin kommt mit Vergleichsportal nicht voran

Die Finanzaufsicht Bafin soll spätestens ab Mitte 2022 ein kostenloses Vergleichsportal betreiben. Doch die Vorarbeiten liegen brach.

08.11.2021 | 12:15 Uhr von «Martin Reim »

Das geplante umfassende Vergleichsportal für Girokonten kommt nicht voran. Sowohl beim federführenden Bundesministerium der Finanzen als auch bei der Finanzaufsicht Bafin liegt das Vorhaben auf Eis.

Damit setzt sich eine Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen fort. Eine EU-Richtlinie wäre schon bis November 2018 umzusetzen gewesen. Demnach muss jeder Mitgliedsstaat mindestens ein provisionsfreies Portal zertifizieren, das einen "wesentlichen Teil" des Girokonten- Markts abdeckt. Solche Informationen sind für Verbraucher bares Geld wert. So werden derzeit, je nach Bank und Kontomodell, Dispozinsen von null bis 14,75 Prozent fällig.

Es gab einen gesetzgeberischen Anlauf im Jahr 2020. Doch war der so angreifbar, dass es noch immer keine solche Webseite gibt. Im April 2021 erklärte das Ministerium, dass die Bafin spätestens ab Mitte 2022 solch ein Portal betreiben solle. Die Voraussetzungen, um das sogenannte Zahlungskontengesetz zu ändern, seien auf den Weg gebracht.

Doch umgesetzt sind die Änderungen bis heute nicht. Konsequenterweise sagt eine Bafin- Sprecherin: "Wir werden unsere Vorbereitungen für ein Vergleichsportal fortsetzen, sobald die grundlegende gesetzgeberische Entscheidung und ein Mandat vorliegt."

Ein Ministeriumssprecher verweist zwar auf einen kostenlosen Vergleich auf Test.de, der Webseite der gemeinnützigen Stiftung Warentest, und nennt es "ein differenziertes und bewährtes Angebot". Doch erfüllt dieses Projekt wohl nicht die Anforderungen der EU. Aktuell sind nur rund 150 der etwa 1700 deutschen Geldhäuser erfasst.

Hauptproblem: Viele Geldhäuser melden ihre Daten nicht freiwillig, sondern müssten per Gesetz gezwungen werden. Auch das ist bislang nicht erfolgt. An dieser Schwierigkeit scheiterte auch Check24. Der gewerbliche Portalbetreiber hatte 2020 einen Vergleich auf freiwilliger Teilnehmerbasis gestartet und bekam immerhin gut 500 Geldhäuser zusammen.

Aus seiner Sicht hatte er damit die EU-Vorgaben erfüllt. Doch klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband wegen zu geringer Teilnehmerzahl dagegen, woraufhin Check24 das Portal einstampfte. Wie der Verband in dieser Woche mitteilte, hat das Landgericht München I mittlerweile ein Urteil in seinem Sinne gefällt.
Das Ministerium verweigert gegenüber Medien eine Begründung, weshalb seit April nichts vorangeht. Dabei ist der Hintergrund des Stillstandes klar: Die Union wehrte sich damals gegen die Bafin, da man eine rein privatwirtschaftliche Lösung vorzog. Jetzt wartet das Ministerium wohl auf den Antritt einer neuen Regierung ohne die Union.

Dann könnte ein Kanzler Olaf Scholz das tun, was er als Bundesfinanzminister versäumt hat: Nägel mit Köpfen in dieser Sache zu machen.

Dieser Artikel erschien zuerst am 08.11.2021 auf boerse-online.de

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