• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----
BaFin

Die Aufsicht schärft ihren Blick auf Leerverkäufe

Die Volatilität an den Aktienmärkten ist extrem gestiegen. Die Europäischen Wertpapieraufsichten machen dafür auch Leerverkäufer verantwortlich und verschärfen deshalb die Meldeauflagen.

17.03.2020 | 11:35 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die vergangenen Handelstage waren nichts für Anleger mit schwachen Nerven. So schwankte etwa der DAX im Laufe des gestrigen Montags zwischen dem tiefsten und höchsten Tagesstand um rund 700 Punkte. In der vergangenen Woche waren die Kursschwankungen zum Teil noch extremer. Die Volatilitäten sind mittlerweile höher und erratischer als in den beiden Börsencrashs nach 9/11 und der Finanzkrise 2008/2009.

Allein mit Börsenpsychologie lässt sich das nicht mehr erklären. Denn Privatanleger mit „zittrigen Händen“ spielen an den Finanzmärkten mittlerweile kaum noch eine Rolle. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich das Börsengeschehen drastisch verändert. So stand vor 50 Jahren nur ein einziger Rechner an der Börse in Frankfurt: ein IBM 360-30, mit 24 Kilobyte Hauptspeicher und einer Prozessortaktung von knapp einem Megahertz. Heute werden 98 Prozent des Aktienhandels über die Computer-Börse „Exchange Electronic Trading“, kurz Xetra, abgewickelt. An Spitzentagen wie zuletzt verarbeitet Xetra mehr als 150 Millionen Transaktionen. Die Mehrzahl der Trades werden nicht mehr von Börsenmaklern getätigt, sondern von automatisierten Handelssystemen ausgeführt, die mehr oder weniger klugen Algorithmen gehorchen. Einen immer größeren Anteil am Aktienhandel haben professionelle Tradingsysteme, die in Sekundenbruchteilen riesige Aktienpakete kaufen und verkaufen. Leerverkäufe spielen dabei eine wichtige Rolle.

In hoch volatilen Zeiten wie aktuell in der Corona-Krise verschärfen diese Handelssysteme die Situation. Denn sie verstärken zum einen mit ihren massiven Leerverkäufen den Abwärtstrend und sorgen zum anderen durch freiwillige oder unfreiwillige Glattstellungen der Positionen dafür, dass die Kurse zwischendurch wieder schnell ansteigen – und andere Handelssysteme dazu zwingen, auch ihre Positionen wieder glattzustellen. So schaukelt sich die Volatilität an den Börsen nach oben.

Die europäischen Aufsichtsbehörden nehmen die Leerverkäufer nun ins Visier

Dem ungehemmten Treiben der Maschinen will die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA nun nicht mehr kommentarlos zusehen: Die ESMA hat gestern eine Entscheidung erlassen, wonach Netto-Leerverkaufspositionen in allen Aktien, die am regulierten Markt zugelassen sind, bereits ab dem Eingangsschwellenwert von 0,1 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals mitzuteilen sind. Ausnahmen gelten für Market-Making Aktivitäten. Die Maßnahme tritt am 16. März 2020 in Kraft. Der Veröffentlichungsschwellenwert von 0,5 Prozent gilt unverändert. Die Maßnahme der ESMA gilt für drei Monate. In Deutschland sorgt die BaFin für die Umsetzung der Entscheidung.

In der Praxis bedeutet der Schritt der Aufsichtsbehörde, dass die sogenannte EU-Leerverkaufs-Verordnung um einen wichtigen Faktor verschärft wird. ESMA und BaFin bekommen nun einen detaillierteren Einblick, wer wann wie viele Netto-Leerverkaufspositionen im Bestand hat. Besonders aktive Händler können so schneller identifiziert werden. Sollten, wie zuletzt im November 2018 geschehen, Leerverkäufe zeitweilig verboten werden, könnte die Aufsichtsbehörde auch schon bei weniger großen Leerverkaufs-Transaktionen schnell einschreiten. Die seit gestern erhobenen Daten könnten dazu dienen, die verantwortlichen Händler schon im Vorfeld dieses zweiten Schrittes jetzt zu identifizieren und gezielt zu beobachten.

Fazit: Die Anordnung der ESMA ist ein gezielter Warnschuss an die Adresse der Leerverkäufer. Das Signal ist eindeutig, die Aufsichtsbehörde sagt: Wir haben Euch im Blick. Es ist ein erster Schritt, dem bald ein zweiter folgen könnte: das Verbot von Leerverkäufen.

Diesen Beitrag teilen: