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Bafin zuversichtlich über Abwicklungsregelungen

BaFin-Hauptgebäude in Frankfurt.
BaFin

Die deutsche Bankenbranche brauche sich wegen neuer Abwicklungs- und Sanierungsregeln im Zuge der geforderten Möglichkeit, auch systemrelevante Finanzinstitute pleitegehen zu lassen, nicht zu sorgen.

03.09.2014 | 09:05 Uhr von «Patrick Daum»

Im Zuge der laufenden Regulierungen, wonach auch sogenannte systemrelevante Finanzinstitute in eine geordnete Insolvenz gehen können sollen, braucht sich die deutsche Bankenbranche wegen neuer Abwicklungs- und Sanierungsregeln nicht zu sorgen, meint die Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Elke König. „Was wir wollen, ist ein verbindliches und effektives Abwicklungsregime, das auch für systemrelevante oder potenziell systemgefährdende Institute geeignete Regeln für eine geordnete Abwicklung vorsieht. Diese Regeln müssen selbstverständlich praxisgerecht sein“, betont König in einem Interview im jüngsten Bafin-Journal.

„Wir haben die wesentlichen Abwicklungshindernisse identifiziert und suchen mit Pilotbanken Wege, diese zu beseitigen. Dadurch werden wir jeden Tag etwas schlauer und können uns dank dieser Expertise auf internationaler Ebene Gehör verschaffen“, meint die Bafin-Präsidentin. Es gelte, ein Abwicklungsregime zu schaffen, das die systemrelevanten Funktionen erhält und zugleich die Inanspruchnahme öffentlicher Gelder so weit wie möglich ausschließt. Hierzu hatte die Aufsichtsbehörde ein Rundschreiben für eine Sanierungsplanung an hiesige Finanzhäuser geschickt. „Auf dieser Grundlage haben wir die systemrelevanten Institute in Deutschland aufgefordert, einen Sanierungsplan zu entwerfen und in ihre Geschäftsorganisation zu implementieren. Dabei haben wir diese Banken eng begleitet, um sie zu unterstützen und gleichzeitig Erkenntnisse zu gewinnen, die wir im finalen Entwurf des Rundschreibens berücksichtigen konnten“, sagt König. Das habe dazu geführt, dass die Bafin das deutsche Rundschreiben bei der europäischen Bankenaufsicht (EBA) weitgehend als Regulierungsstandard durchsetzen konnte.

„Auch wenn alle Versuche gescheitert sind, ein Unternehmen zu sanieren, müssen diese Funktionen erhalten bleiben. Wohlgemerkt: die Funktionen. Das bedeutet nicht, dass man die Unternehmen selbst nicht abwickeln kann, die diese Funktionen mit ihren Dienstleistungen bereitstellen“, ergänzt König. Eine Möglichkeit sei, ihre systemrelevanten Funktionen auf ein Brückeninstitut zu übertragen.

portfolio institutionell newsflash 03.09.2014/Heike Gorres

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