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BaFin

MiFID II: BaFin warnt vor Wettbewerbsverzerrung

Die Umsetzung von MiFID II gelinge in weiten Teilen geräuschlos, sagt Vizepräsidentin Elisabeth Roegele auf der Jahrespressekonferenz der BaFin. An einigen Stellen knirscht es jedoch noch vernehmbar.

08.05.2019 | 09:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Auf der Jahrespressekonferenz der BaFin zieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein positives Fazit ihrer Arbeit. Das hat Tradition und war auch am 7. Mai in Frankfurt am Main nicht anders zu erwarten. Trotzdem ließ die Rede von Elisabeth Roegele, Vizepräsidentin und Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht / Asset-Management aufhorchen. Roegele ging explizit auf die Ergebnisse der Befragung der Marktteilnehmer ein, die in den vergangenen Monaten befragt wurden und angeben sollten, wie sie die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II beurteilen.

Roegeles Eindruck: Auch anderthalb Jahre nach Inkrafttreten sei die Finanzmarktrichtlinie MiFID II nach wie vor Gegenstand vieler kontroverser Diskussionen. „Dabei haben sich bei den allermeisten Unternehmen die Prozesse geräuschloser eingespielt, als wir dies beim Umfang dieses Regelwerks erwarten durften. Das ist das Ergebnis mehrerer Marktuntersuchungen, bei denen wir uns speziell die Themen genau angesehen haben, die Anleger besonders betreffen“, so Roegele. Und da stehen vor allem die neuen Verhaltenspflichten wie das Taping, also die Telefonaufzeichnung, die Ex-ante-Kosteninformation und die Geeignetheitserklärung im Fokus der Diskussion.

Taping technisch weitestgehend gelungen

In ihrer Rede betonte Roegele, dass die Banken Telefongespräche bei der Wertpapierberatung weitgehend fehlerfrei aufzeichnen würden. Auch insgesamt sei die BaFin zufrieden damit, wie die Institute die Vorgaben zum Taping inzwischen umsetzen.

Ex-ante-Kosteninformation verbesserungswürdig

Von den Regelungen zur Ex-ante-Kosteninformation verspricht sich die BaFin zwar Verbesserungen beim Anlegerschutz. Doch um dieses Ziel zu erreichen, müsse vor allem auf europäischer Ebene nachgebessert werden. Unter anderem monierte Roegele, dass die Kosteninformationen für die Kunden noch immer sehr unterschiedlich ausfallen, was einen echten Kostenvergleich unmöglich mache.

Als Gründe für dieses Problem verwies sie auf das unmittelbar anwendbare Europarecht, das die ESMA und die nationalen Aufsichtsbehörden interpretieren müssen. „Zu einigen Detailfragen der MiFID-II-Umsetzung gibt es in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nach wie vor unterschiedliche Vorstellungen. Ich halte es aber für dringend erforderlich, dass auf europäischer Ebene noch einmal nachjustiert und an Kompromissen gearbeitet wird“, so Roegele.

„Wir brauchen einheitliche Standards, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Deshalb beteiligt sich die BaFin an den europäischen Debatten, und es ist uns unter anderem gelungen, eine pragmatische Lösung für Produkte ohne Produktkosten, insbesondere Aktien, aufzuzeigen, die künftig den Kostenausweis im telefonischen Handel erleichtern wird“, führte die BaFin-Vizepräsidentin weiter aus.

Geeignetheitserklärungen mangelhaft

Beim Thema Geeignetheitserklärung zeigt ist die BaFin mit dem bisher Erreichten unzufrieden. Zu viele Unternehmen würden die Vorgaben nicht vollständig umsetzen. „Damit können wir uns nicht zufrieden geben. Schließlich hat die BaFin bereits frühzeitig transparent gemacht, wie die neuen Vorschriften ausgelegt und umgesetzt werden müssen. In anderen Fällen mag dies anders sein, aber hier ist das Verständnis der Regelungen unstreitig“, so Roegele. Schließlich habe die ESMA die BaFIn-Auslegung zu den Geeignetheitserklärungen jüngst bestätigt und damit europaweit verbindlich vorgegeben.

„Wir werden nachhalten, ob die Institute ihre Pflichten in diesem Punkt erfüllen. Aber wie gesagt: Das Glas ist mehr als halbvoll, und ich bin sicher, dass es dem Markt gelingen wird, auch an dieser Stelle noch besser zu werden. An der Kompetenz der betroffenen Institute fehlt es nicht“, so Roegele.

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