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BaFin

BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler – Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende?

Mit Bangen erwarten Finanzanlagen-Vermittler die endgültige Fassung der neuen Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). So soll die gewerberechtliche Aufsicht für die Vermittler von Finanzanlagen nach §34f GewO und für Honorarberater nach § 34h GewO auf die BaFin übergehen.

29.05.2019 | 14:22 Uhr von «Christian Bayer»

Kenntnisfreie Regierung

Die Bundestagsfraktion der Grünen wollte es genauer wissen und stellte im vergangenen Monat eine kleine Anfrage mit umfangreichem Fragenkatalog an die Bundesregierung zum Thema „Überwachung und Kontrolle beim Vertrieb von Finanzprodukten“. Bei den Antworten der Bundesregierung wurde deutlich, dass über wesentliche Aspekte schlicht keine Erkenntnisse vorlagen. Eigentlich ein Armutszeugnis vor dem Hintergrund, dass die Verordnung in wenigen Wochen beschlossen werden soll. Denn vor der Regulierung sollte eigentlich die Erkenntnis über den Regulierungsbedarf stehen.

Die Fragen, in denen die Bundesregierung blank dasteht, sind essentiell. Dabei geht es beispielsweise darum, wie hoch die Anzahl der Schadensfälle durch die Finanzanlagen-Vermittler bzw. wie hoch die Summe des entstandenen Schadens ist. Darüber hinaus wurde nach der Anzahl der Verstöße bei den jährlich zu erstellenden Berichten durch die Wirtschaftsprüfer gefragt. Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass im Hause Altmaier Unkenntnis herrscht und zwar angefangen vom Status quo der aktuellen Aufsicht, über einen möglichen Bedarf an weiterer Regulierung bis hin zu organisatorischen und personellen Fragen bei der BaFin, wenn sie die Aufsicht über die Vermittler bekommt.

Kritik des Berufsverbandes

Harsche Kritik kommt auch vom AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.: „Seit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages ist klar, dass die Bundesregierung es sich zum Ziel gemacht hat, die 34f-Vermittler unter die Aufsicht der BaFin zu stellen. Als AfW haben wir von Anfang an unsere begründete Kritik an diesem Vorhaben klar adressiert. Zurzeit wird zwischen den Ministerien (Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium) ein Vorschlag erarbeitet, der aber noch nicht öffentlich ist. Wie die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Grünen zeigt, werden noch nicht einmal die Bundestagsabgeordneten über den aktuellen Stand belastbar in Kenntnis gesetzt“, erklärt Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, in einer aktuellen Stellungnahme gegenüber FundResarch.

„Erschreckend ist die Erkenntnis, dass der Passus im Koalitionsvertrag offensichtlich ausschließlich parteipolitisch ideologisch getrieben und von keiner Sachkenntnis über grundlegende Punkte des Aufsichtssystems getrübt von der SPD eingebracht wurde. Noch erschreckender ist, dass auch nach 1 ½ Jahre Koalition die Verantwortlichen noch immer keinen Deut Sachkenntnis hinzugewonnen haben. Es wird also weiter an einem durch nichts begründeten, bürokratischen, teuren und verbraucher- und mittelstandsfeindlichen Vorhaben festgehalten. Wir werden weiter alles dafür tun, dies zu verhindern.“

Tod durch Regulierung?

Fakt ist, dass wohl an der Übertragung der Regulierung auf die BaFin kein Weg mehr vorbeiführen dürfte. Für Unsicherheit unter den Maklern sorgt vor allem die offene Frage, wie tief und umfangreich die Prüfung durch die neue Aufsichtsbehörde sein soll. Die Bandbreite ist groß. Sie reicht von der Möglichkeit, dass die Makler den Wirtschaftsprüfungs-Bericht statt an die Gewerbeaufsicht an die BaFin senden bis hin zu deutlich intensiveren und umfangreicheren Prüfungen. Vor allem für kleinere Betriebe könnte der erhöhte Aufwand dann das Aus bedeuten.

Keine Fakten

Sachlich betrachtet gibt es keinerlei Gründe dafür, die bisherige Regelung auszuhebeln. Das erklärte Ziel der Bundesregierung mit der die BaFin-Kontrolle eingeführt werden soll, nämlich die „Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Aufsicht“ ist schon aus logischen Gründen nicht valide. Denn es ist nirgends faktisch untermauert wird, dass die jetzige Aufsicht dieses Ergebnis nicht liefert. „Es sprechen aus Sicht des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW keine Gründe für die Zerschlagung des bewährten und gewachsenen Aufsichtssystems über die unabhängigen Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung “, so Rechtsanwalt Wirth.

„Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Grünenfraktion im Bundestag hat jedenfalls NULL Gründe für den angestrebten Systemwechsel gezeigt. Es gibt keine Vermittler-Skandale, nicht einmal Zahlen über Beschwerden oder Fehlberatungen durch unabhängige Vermittler. Es gibt vielmehr Produkt- bzw. Institutsskandale (Infinus, Prokon, S&K, P&R, Deutsche Bank), bei der die BaFin in ihrer Aufsichtsfunktion gefordert gewesen wäre – jedoch versagt hat. Insofern funktioniert die Institutsaufsicht der BaFin schlechter als die gewerberechtliche Aufsicht der § 34f Vermittler.“

Der Text der kleinen Anfrage der Grünen an die Bundesregierung kann hier als PDF eingesehen werden.

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