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Wie systemrelevant sind Fonds?

Können Fonds den Finanzmarkt gefährden?
Asset Management

Fondsgesellschaften und Finanzstabilitätsrat (FSB) sowie die Wertpapieraufsicht Iosco streiten über die Systemrelevanz von Investmentfonds. FSB und Iosco planen Regulierungen, Fondsgesellschaften halten dagegen: Sie seien nicht systemrelevant.

02.06.2015 | 06:45 Uhr von «Teresa Laukötter»

Im November 2011 haben die G20-Staaten sowohl den Finanzstabilitätsrat als auch die Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden Iosco damit betraut, Kriterien zu entwickeln, nach denen systemrelevante Finanzmarktteilnehmer, welche keine Banken oder Versicherer (Non-Bank Non-Insurer Global Systemically Important Financial Institutions (NBNI G-SIFIs)) sind, beurteilt werden können. Unter die Lupe genommen wurden daraufhin sogenannte „Schattenbanken“, wie Broker, Hedgefonds, Asset Manager und Private Equity und Investmentfondsgesellschaften, mit dem Ziel, das systemisches Risiko und das Risiko für „Moral Hazard“ zu reduzieren. Ein Risiko für Moral Hazard entsteht durch eine asymmetrische Informationsverteilung zweier Vertragspartner nach Vertragsabschluss: Der schlechter informierte Partner hat nicht die Möglichkeit, sich vollständig über die Handlungen des Anderen zu informieren bzw. ihn zu kontrollieren. Systemisch relevant ist ein Institut dann, wenn seine Notlage oder Versagen aufgrund seiner Größe, Komplexität oder Verknüpfung mit anderen Teilnehmern, das gesamte Finanzsystem oder die globale Wirtschaftsaktivität bedrohen und anstecken könnte.

Um eine solche Ansteckungsgefahr einzudämmen, haben FSB und Iosco im Jahr 2014 Methoden zur Bestimmung systemisch relevanter Akteure – ähnlich derer der bereits regulierten systemisch relevanten Banken – vorgeschlagen. Beispielsweise sollen Indikatoren, die die Größe oder „Ersetzbarkeit“ des Unternehmens für andere Marktteilnehmer abbilden, anzeigen wie „gefährlich“ sie möglicherweise für andere Akteure werden können. Finanzmarktakteure, welche bestimmte Schwellenwerte übersteigen und als systemisch relevant eingestuft werden, würden dann unter verstärkte Regulierungen und Überwachung fallen. 

Von den Maßnahmen ausgenommen werden das öffentliche Finanzwesen und staatlich kontrollierte Fondsgesellschaften, da diese vollständig den betreffenden Regierungen gehören und durch sie abgesichert sind. Auch Pensionsfonds sollen von der Regelung ausgenommen werden, denn sie sind durch einen langfristigen Investment-Horizont gekennzeichnet. 

Nach Bekanntgabe ihrer Vorschläge riefen FSB und Iosco Fondsgesellschaften und die Öffentlichkeit zu einer Stellungnahme auf. 

Diese erfolgte auch prompt: Bis zum Stichtag am 29. Mai 2015 meldeten sich 50 Akteure, unter ihnen Firmen und Fondsgesellschaften. Sie kritisierten vor allem die Kriterien und Schwellenwerte nach denen systemisch relevante Akteure identifiziert werden sollen. So schreibt die „Börsen-Zeitung“, dass beispielsweise der BVI - Bundesverband Investment und Asset Management e.V. die Orientierung für eine kritische Fondsgröße an einem Schwellenwert von 100 Milliarden US-Dollar für ein einzelnes Produkt oder eine Billionen US-Dollar für einen Anbieter, für zu niedrig hält. Besser wäre zudem eine Fokussierung auf den Hebeleffekt (Leverage). Systemrelevant soll nur ein Leverage von über 300 Prozent des Marktrisikos sein. 

Zudem sollen Fondsgesellschaften nicht nur nach der reinen Größe beurteilt werden. Institute wie BlackRock oder Vanguard würden zwar ein verwaltetes Vermögen von mehreren Billionen US-Dollar besitzen, dennoch sei das Risiko vergleichsweise gering, da das Vermögen weltweit gestreut sei, zitiert die „Börsen-Zeitung“ Asset Manager. Der US-Fondsanbieter Fidelity legt sogar eine 150 Seiten starke Argumentation vor, wieso der Vorstoß von FSB und Iosco als nicht zielführend erachtet wird. 

Insgesamt argumentieren die Gegner, dass weitere Regulierungen wichtige Akteure auf dem internationalen Kapitalmarkt derart ausbremsen würden, dass die Kapitalversorgung nicht ausreichend gesichert werden könne. Ergänzend schreibt die „Börsen-Zeitung“, dass Publikumsfonds und auch alternative und institutionelle Investmentvehikel bereits strengen Anlagevorschriften und –grenzen sowie einer Begrenzung des Leverages unterliegen.

FSB und Iosco erwägen, zur Umsetzung der Pläne eine internationale Aufsicht zu gründen (International Oversight Group (IOG)), welche eine weltweit einheitliche Umsetzung der NBNI-G-SIFI Maßnahmen koordinieren und überwachen soll. Die IOG wird anschließend, auf Basis der durch FSB und Iosco bestimmten Kriterien, eine Liste mit system-relevanten Kandidaten zusammenstellen. Diese Liste soll dann durch die entsprechenden nationalen Behörden weiter überprüft werden. Daraufhin sollen sich die IOG und die nationalen Behörden soweit abstimmen und einigen, dass eine finale Liste mit allen relevanten NBNI G-SIFIs erstellt werden kann. Diese Liste soll dann jedes Jahr neu erstellt und auf der FSB Webseite veröffentlich werden. 

Bis Ende 2015 soll laut FSB und Iosco klar sein, anhand welcher Bewertungsmethodik NBNI G-SiFIs identifiziert werden sollen. Darauf folgen sollen dann die Ausarbeitung politischer Maßnahmen und die tatsächliche Gründung der IOG.

(TL)

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