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Exklusiv: Was der Brexit mit britischen Fonds in Deutschland macht

Britische Investmentfonds nach dem Brexit.
Asset Management

Der Brexit dominiert die Mitteilungen der Fondsmanagement-Firmen und Kommentare der Fondsmanager. FundResearch hat nachgefragt, welche Auswirkungen ein Brexit auf Investmentfonds hat, die in Großbritannien domiziliert sind.

28.06.2016 | 16:45 Uhr von «Konstantin Riffler»

Zumindest für schon bestehende Fonds scheint sich wenig zu ändern. So antwortete eine BVI-Sprecherin auf Anfrage von FundResearch, dass bereits aufgelegte und in Deutschland erhältliche Fonds mit Domizil Großbritannien im Falle des Brexits weiterhin in Deutschland zugelassen seien.

Allerdings seien bei Neuauflagen britischer Fonds im Vertrieb Änderungen möglich: „Das hängt konkret vom rechtlichen Status ab, den Großbritannien aushandeln wird. Beispiel: Bei einem „Sonderstatus“, analog der EWR-Staaten, bliebe alles beim Alten. Als „Drittstaat“ wie die USA und die Schweiz müssten UK-Fonds ein aufwändiges Anzeigeverfahren bei der nationalen Aufsichtsbehörde BaFin durchlaufen“.  Diese "Anzeigeverfahren für Drittstaatenanbieter" sei aufwändiger und komplexer als im gemeinsamen EU-Binnenmarkt, aber, laut BVI, nicht unmöglich: „Den umgekehrten Fall, also den Export eines deutschen Fonds nach UK, müssten die Parteien vermutlich bilateral regeln,“ so die Sprecherin.  

Bei der BaFin wollte man sich hingegen nicht im Detail zu den Konsequenzen äußern. So schrieb ein Pressevertreter auf Anfrage, dass man „zu möglichen Veränderungen noch keine Angaben machen“ könne, da die Auswirkungen des Brexits auf die Regulierung noch von den Verhandlungen über die Einzelheiten des Austrittes abhängen würden.

Sonderfall: Geschlossene Fonds

Komplizierter wird es für andere  Fondsgattungen, vor allem für geschlossene Fonds.  Der renommierte Münchener Fachanwalt Christian Waigel sagt: „Bei diesen entscheiden Mitgliedstaaten, welche sie ins Land lassen. Eine komplette Harmonisierung und den Europäischen Pass gibt es nur für professionelle und institutionelle Anleger. Der EU-Pass für geschlossene Fonds für Privatanleger ist noch nicht verwirklicht. Der EU-Pass gilt für das Management von Nicht-UCITS-Fonds lediglich, wenn diese für semi-professionelle, professionelle oder institutionelle Anleger konzipiert sind.“ Tritt Großbritannien aus der EU aus, müssten diese Fonds jeweils einzeln in einem deutlich komplizierteren Bewilligungsverfahren in den anderen EU-Ländern zum Vertrieb zugelassen werden. 

Irland als Option

Seitens des britischen Assetmanagers M&G ließ man gegenüber FundResearch ausrichten, dass sich aktuell nichts ändern werde: „Die deutsche Niederlassung arbeitet weiter wie bisher.“ In einem offiziellen Statement des britischen Assetmanagers zum Ergebnis des Referendums heißt es, dass die operativen Vorbereitungen auf einen möglichen Austritts Großbritannien sehr fortgeschritten sind und man vor allem auf Irland als Domizil setze. 

„Das Bestreben, unsere existierende Palette an Fonds, die in Irland domiziliert sind, auszubauen, ist seit einem Jahr im Gange. Das ist unsere bevorzugte Option um Störungen für unsere europäischen Kunden zu minimieren. Wir werden auch unser Engagement mit politischen Entscheidungsträgern in London und Brüssel verstärken, um so viel Kontinuität für Anleger wie möglich zu gewährleisten.“

Auch bei Schroders zeigte man sich wenig besorgt: Alle in Deutschland zum Vertrieb erlaubten Fonds seien via Luxemburg zugelassen: „Aus diesem Grund gibt es wegen des Brexits keinen Anlass an der Struktur der Produkte etwas zu ändern.“ 
(KR)

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