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„Verbraucher trägt selbst Verantwortung“

BaFin, Frankfurt am Main
Anlageberatung

Berater: BaFin-Chefin kritisiert Einstellung der Anleger zu Finanzprodukten. Unterschiede im Verbraucherschutz.

11.03.2013 | 14:51 Uhr von «Patrick Daum»

Der individuelle Schutz des Verbrauchers sei nicht die Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sagt die Präsidentin der Behörde, Dr. Elke König, in einem hausinternen Interview. Dafür gebe es im deutschen Finanzsystem inzwischen ein gut ausgebautes Netz von Ombudsstellen und Verbraucherzentralen. „Unsere Aufgabe ist es hingegen, die Gesamtheit aller Verbraucher vor Schäden zu bewahren.“ Vom einzelnen Verbraucher erwartet die BaFin-Präsidentin vielmehr eine stärkere Eigeninitiative: „Der Verbraucher trägt auch selbst Verantwortung.“ Viele setzten sich intensiver mit der Wahl des eigenen Mobiltelefons auseinander als mit einem Finanzprodukt, das sie im Zweifel ihr ganzes Leben lang begleite. „Ich würde mir wünschen, dass Verbraucher mehr Zeit darauf verwenden, Finanzprodukte zu bewerten und auszuwählen. Wenn jemand etwas nicht versteht, dann sollte und muss er nachhaken oder eben ein anderes Produkt wählen.“

Der Verbraucherschutz werde für die BaFin weiterhin ein wichtiges Thema bleiben, betont König. Es gebe allerdings formelle Unterschiede: „Das Versicherungsaufsichtsgesetzt nennt den Schutz der Versicherungsnehmer explizit als Ziel. Das Kreditwesengesetz stellt im Wesentlichen auf die Solvenzaufsicht ab. Die Wertpapieraufsicht wiederum kümmert sich darum, dass die Regeln eingehalten werden, die für den Wertpapierhandel gelten.“

Mit der Solvenzaufsicht verfüge die BaFin „über die schärfste Waffe des Verbraucherschutzes überhaupt“. Um verbliebene Vermögenswerte der Bankkunden zu sichern, könnten im Extremfall marode Geldhäuser geschlossen werden. „Wir prüfen aber zum Beispiel auch, ob die Institute bei einer Anlageberatung das Beratungsprotoll ordnungsgemäß führen und dem Kunden unverzüglich zur Verfügung stellen“, so König. Ebenfalls sehr wirksam sei das neue Mitarbeiter- und Beschwerderegister. Dort erfasst die BaFin Informationen und Kundenbeschwerde über Anlageberater. So könne sie risikoorientierter, gezielter und schneller auf Mängel reagieren. „Und natürlich verfolgen wir auch unerlaubte Insidergeschäfte, Marktmanipulation und öffentliche Angebote von Wertpapieren ohne gebilligten Prospekt. Hier tummeln sich immer wieder schwarze Schafe, die wir aus dem Verkehr ziehen, um Anleger zu schützen.“

(PD)

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