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Beschwerderegister startet

BaFin-Hauptgebäude in Bonn
Anlageberatung

Am 1. November tritt das Beschwerderegister in Kraft. Betroffen sind die Berater in den ca. 35.000 Bankfilialen Deutschlands.

31.10.2012 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

Morgen, am 1. November 2012, ist es soweit. Nach Beratungsprotokollen und Produktinformationsblättern folgt nun der nächste Schritt der Anleger- und Verbraucherschutzoffensive der Bundesregierung: das Beraterregister. FundResearch berichtete bereits im September darüber. Noch immer gibt es Unklarheiten in Detailfragen.

„Das Beraterregister soll eine ähnliche Wirkung entfalten wie das Verkehrssünderregister in Flensburg“, erläutert Daniela Bergdolt, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Kapitalmarktrecht und Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in der Finanzzeitung €uro am Sonntag. Analog zu Verfehlungen im Straßenverkehr, die in Flensburg Punkte einbringen, sollen im neuen Register die Verfehlungen der Anlageberater festgehalten werden. „Häufen sich die Probleme, drohen Sanktionen bis hin zu zeitlich befristeten Berufsverboten“, so die Anwältin. Unabhängig davon könne die Aufsichtsbehörde – die BaFin – jederzeit Prüfungen vor Ort durchführen. Dass Banken und Finanzdienstleister Sturm gegen das Register laufen und von einem „bürokratischen Monster“ sprechen, ist für Bergdolt kein Wunder: „Tatsächlich wird den Instituten nach Beratungsprotokollpflichten und Informationsblättern nun erneut ein enormer bürokratischer Aufwand aufgebürdet.“ Zudem wirke sich das mehrfache Auftauchen von hauseigenen Beratern negativ auf das Image der entsprechenden Bank aus. Aus Sicht der Anleger- und Verbraucherschützer sowie der Fachanwälte für Kapitalanlagerecht, sei die Einführung des Registers jedoch eine ausgesprochen positive Entwicklung. Ähnlich bewertet Michael Wagner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht das Beschwerderegister: „Die Registrierung und vor allem auch der Sachkundenachweis sind aus unserer Sicht mit Sicherheit sinnvolle und überfällige Maßnahmen.“

Doch bereits beim Sachkundenachweis fangen die Unklarheiten an. Denn es werde nicht explizit ausgeführt, was genau darunter zu verstehen sei. „Das können sowohl Arbeitszeugnisse verbunden mit Stellenbeschreibungen als auch der Nachweis entsprechender Schulungen sein. Hier sind dem Einfallsreichtum der Unternehmen nur wenig Grenzen gesetzt“, beklagt Bergdolt. Zudem gibt die Intransparenz des Registers Anlass zur Kritik, da es grundsätzlich behördenintern und damit nicht-öffentlich sei. Zwar gebe § 34d Wertpapierhandelsgesetz der BaFin das Recht, auf ihrer Internetseite unanfechtbar gewordene Anordnungen zu veröffentlichen. „Ob, inwieweit und in welcher Form die BaFin hiervon Gebrauch machen wird und ob die Homepage der BaFin überhaupt geeignet ist, einen Verbraucher/Bankkunden anzusprechen, kann hierbei bezweifelt werden“, gibt Wagner zu bedenken. Dieses Problem sieht auch Bergdolt: „Will ein Privatanleger von der Behörde beispielsweise wissen, ob sein Anlageberater schon einmal negativ aufgefallen ist, wird er auf eine Mauer des Schweigens treffen.“ Zwar würden Fehler sanktioniert, doch habe der Anleger keine Chance, sich eigenständig ein Bild über die Qualität der Berater zu machen. Auf Nachfrage von FundResearch sagte eine Sprecherin der BaFin, dass es sich bei dem Beschwerderegister nicht um ein öffentliches Register handle. Das Gesetz sehe diese Möglichkeit nicht vor. „Der BaFin sollen die Aufsichtsmöglichkeiten erleichtert werden.“

Bergdolt kritisiert außerdem, dass noch nicht endgültig gelöst sei, wie die Beschwerden bei der BaFin bearbeitet werden. „Die Finanzaufsicht BaFin hat keine direkte Kontaktstelle für Verbraucher“, sagt die DWS-Vizepräsidentin. „Wie also kann sich ein Verbraucher über einen Berater beschweren? Wer nimmt die Beschwerden entgegen, wer leitet sie weiter und wie werden sie intern bewertet?“  Auch hier hat FundResearch nachgefragt: „Die Möglichkeit sich bei der BaFin zu beschweren ist nicht neu, das geht seit geraumer Zeit“, so die Sprecherin. Verbraucher könnten sich per Post, Fax oder E-Mail direkt an die BaFin wenden. Intern würden die Anfragen dann an die zuständigen Bereiche verteilt.

Wagner bewertet die Einführung des Registers insgesamt dennoch positiv: „Im Ergebnis jedenfalls gehen die Neuregelungen – gerade auch in der derzeitigen, bankenkritischen ‚Großwetterlage‘ – in die richtige Richtung, weil hierdurch größere Transparenz und auch eine größere einzelne Verantwortung des Bankberaters vor Ort und damit vielleicht auch wieder mehr Vertrauen geschaffen werden.“ Banken rät er, das Register als Chance zu begreifen und sich nicht in Vermeidungsstrategien zu flüchten. Dass sich die Neuerungen nur an Bankberater und nicht auch an freie Berater richten, hält Bergdolt allerdings für ein Problem. „Hier ist das Schutzbedürfnis der Anleger eigentlich besonders hoch“, findet die Anwältin. „Gleiches sollte konsequenterweise für die Aufsicht gelten.“ Trotz aller Kritik hält Bergdolt die Einführung des Registers für richtig: „Die Kritik an diesen Schwachstellen des Registers bedeutet nun keinesfalls, dass es bereits vor dem Start als reiner ‚Papiertiger‘ anzusehen ist. Es wird ohne Zweifel eine insgesamt positive Wirkung auf die Anlageberatung in Deutschland haben.“ Doch ob der Aufwand und der Formalismus, der betrieben werde, und das Ergebnis für die Qualität der Anlageberatung tatsächlich in einem vernünftigen Verhältnis stehen, müsse sich erst noch zeigen.

(PD)

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