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Irritierende Basisinformationsblätter

BIB: Risiken und Chancen bleiben oft unklar (Grafik: BaFin)
Anlageberatung

Vor drei Monaten wurden sogenannte Basisinformationsblätter eingeführt. Sie sollen Kleinanlegern eine standardisierte Information über grundlegende Merkmale und Risiken von bestimmten Anlageprodukten bieten. Leider sind die Dokumente unverständlich, viele ignorieren sie einfach.

06.04.2018 | 12:15 Uhr von «Matthias von Arnim»

Finanzdienstleister ächzen unter den neuen Auflagen der Regulierung. Ein Grund dafür sind unter anderem auch Probleme bei der Einführung der sogenannten Basisinformationsblätter (BIB), die seit Januar für viele Anlageprodukte verpflichtend sind. Die maximal dreiseitigen Dokumente sollen es Privatanlegern ermöglichen, die grundlegenden Merkmale und Risiken von PRIIP (packaged retail and insurance-based investment products) zu verstehen und zu vergleichen. Die Verpflichtung zur Aushändigung besteht insbesondere beim Vertrieb von Derivaten, strukturierten Wertpapieren und Spareinlagen, fonds- und indexgebundenen Lebensversicherungen und sonstigen Versicherungsanlageprodukten.

Schon in den ersten Wochen des Jahres sorgte die Pflicht zur Aushändigung von Basisinformationsblättern für Chaos bei Banken und Vertrieben. Viele Bankmitarbeiter waren überfordert, weil ihnen die Informationen der Anbieter von Anlageprodukten fehlten, Privatanleger reagieren verärgert, weil sie Tausende von Fonds und Wertpapieren nicht kaufen durften, Fondsgesellschaften und Zertifikateemittenten waren sauer wegen der damit verbundenen Geschäftseinbußen.

Immerhin: Die technischen Probleme im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dokumente haben sich aus Sicht der Finanzdienstleister mittlerweile verbessert. Dies ist aus einer aktuellen Umfrage des Fachmagazins Der Zertifikateberater abzulesen. Zu den meisten Produkten sind die BIB jetzt verfügbar. Die Fehler konnten behoben werden. Ein viel größeres Problem sind jedoch die inhaltlichen Schwächen. Basisinformationsblätter sollen eigentlich für mehr Transparenz sorgen. Ein BIB muss insbesondere folgende Informationen enthalten: Produktart, Ziele des Produkts und Mittel zur Zielerreichung, Chancen und Risiken des Produkts, Performanceszenarien, Kosten, Anlagehorizont, Beschwerdemöglichkeiten.

Doch Aufbau, Inhalte und Struktur der Dokumente sind offensichtlich am durchschnittlichen Privatanleger vorbeigeplant worden. Beinahe 80 Prozent der Berater geben in der DZB-Umfrage an, dass ihre Kunden die Angaben im BIB nicht verstehen. Die Berater sind mit vielen Rückfragen konfrontiert. Das führt so weit, dass viele Kunden die BIB gar nicht mehr beachten (60 %). Das Ziel, mit den Basisinformationsblättern für mehr Transparenz und Verbraucherschutz zu sorgen, darf somit vorläufig wohl als verfehlt betrachtet werden.

(MvA)

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