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Genormte Finanzberatung: Vorteil für alle

Bild: fotolio/FR
Anlageberatung

Führende Branchenverbände haben sich an einen Tisch gesetzt und an einer verbindlichen Form der Finanzberatung gearbeitet. Herausgekommen ist ein Entwurf zur objektiven Basisanalyse, die allen Beteiligten nutzen kann.

24.07.2018 | 15:11 Uhr von «Dominik Weiss»

Makler haben in Deutschland keinen guten Ruf. Das gilt gleichermaßen für Versicherungs- wie für Finanzanlageberater. In Umfragen zum berufsspezifischen Vertrauen rangieren sie oft auf den letzten Plätzen. Um dagegen etwas zu unternehmen, ist die Branche 2012 selbst aktiv geworden und hat eine verbindliche Anleitung zur Bedarfsanalyse auf den Weg gebracht. Initiiert vom Defino Institut für Finanzberatung wurde ein Verfahren für eine objektive und vergleichbare Finanzberatung entwickelt, mit dem eine neue Basis des Vertrauens geschaffen werden soll.

Jetzt, sechs Jahre später, steht das Vorhaben kurz vor seinem Abschluss. Unter der DIN 77230 soll künftig eine „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ in der Beraterpraxis Anwendung finden. Der gut 80 Seiten starke Entwurf ist jetzt zur Kommentierung freigegeben. Interessenten können bis zum 08. August 2018 konstruktive Kritik auf dem Entwurfsportal des DIN einreichen. Bis zum Jahresende soll der Entwurf umgesetzt sein.

Eine Erlaubnis nach §34f, §34d oder §34h GewO zur Anwendung sieht der Entwurf nicht vor.

Das Defino Institut für Finanznormen, Initiator des Entwurfs, erwartet von der DIN-Zertifizierung eine breitere Akzeptanz unter den beteiligten Parteien. Normen setzten den Konsens aller Beteiligten voraus, daher würden die Standards im Nachgang auf breitere Akzeptanz stoßen, heißt es in einer Stellungnahme.

Am DIN-Ausschuss beteiligen sich neben dem Bundesverband Finanzdienstleistung, AfW, auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sowie der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler, BDVK. Zudem nahmen am Normierungsausschuss Vertreter großer deutscher Bankhäuser, Maklerpools, Versicherungen sowie Verbraucherschützer teil.

Einhellig positive Resonanz

In der Branche ruft der Entwurf überwiegend positive Resonanz hervor, da es eine feste Norm zur Finanzberatung bis dato nicht gibt. Man erwarte sich eine deutliche Qualitätssteigerung, so der Tenor. Makler profitierten, weil sie aufgrund der vergleichbaren Bedarfserhebung den Makel der Vorteilsnahme beim Produktverkauf verlören. Zudem verbessere die Normung für alle Beteiligten die Haftungssicherheit und Transparenz und daher die Kundenzufriedenheit. Die Selbstregulierung erfolgte bisher über unverbindliche Branchenstandards. Verbindlich ist allerdings auch die DIN Norm nicht. Sie obliegt dem Dafürhalten der Berater.

Ziel ist es nach Angaben des Arbeitsgremiums, eine typisierte Analyse im Hinblick auf die Themenbereiche Absicherung, Vorsorge und Vermögensplanung. In den Bereich der Finanzberatung soll dabei nicht vorgedrungen werden, die Basisanalyse konzentriert sich allein auf eine quantitative Erfassung unter Berücksichtigung von Risiken, Notwendigkeiten und finanziellen Zielen der Haushalte.

Um sicher zu stellen, dass künftig nicht mehr am Bedarf der Kunden vorbei beraten wird, legt die Norm-Planung fest, wie Berater zukünftig den finanziellen Status-Quo eines Haushalts zu erfassen haben, damit die Ergebnisse vergleichbar sind. Bestimmt werden unter anderem die grundlegenden Rahmendaten, die von Beratern erhoben werden müssen, die Art und Weise der darauf aufsetzenden Analyse sowie die Ergebnisdarstellung der Basis-Finanzanalyse.

In einem ersten Schritt geht die Erfassung auf der Mittel ein, die zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs nötig sind. Der zweite Aspekt richtet sich auf die Erhaltung dieses Lebensstandards, während im letzten ein möglicher Ausbau des Vermögens in den Blick genommen wird. Auf der so ermittelten Grundlage erfolgt anschließend wie gewohnt die individuelle Beratung.

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