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34f-Überraschung: Vermittlerzahl wächst weiter

Mona Moraht, Referatsleiterin Gewerberecht beim DIHK
Anlageberatung

Per Anfang Oktober 2015 steigt die Zahl der registrierten 34f-Vermittler und der Honorarberater weiter an. Nächstes Jahr entscheidet der Bundestag über den Fortbestand der Ausnahmeregelung.

13.10.2015 | 10:06 Uhr von «Teresa Laukötter»

Überraschung vom DIHK: Zum 1. Oktober 2015 ist die Zahl der registrierten 34f-Vermittler und der Honorarberater weiter gestiegen: Während die Zahl per Ende Juni noch bei 36.048 lag, kletterte sie  in den vergangenen drei Monaten auf 36.194. Von Ihnen haben 35.720 (Juni: 35.582) die Erlaubnis zur Vermittlung von Offenen Investmentvermögen. Geschlossene Investmentvermögen dürfen von 9.647 Beratern vermittelt werden. Hier geht die Zahl um 30 Berater zurück. Die Zahl der Registrierungen dagegen steigt leicht von 6.186 Ende Juni auf aktuell 6.239.

106 Registrierungen als Honorar-Finanzanlageberater zählt die DIHK nach § 34h GewO. Das ist ein Anstieg um sechs Berater im Vergleich zu Ende Juni 2015. Jeder Honorar-Finanzanlageberater hält zudem eine Erlaubnis zur Beratung von offenen Investmentvermögen. Jedoch dürfen nur 37 von Ihnen Geschlossene Investmentvermögen und  17 Vermögensanlagen vermitteln.

Der §34f der Gewerbeordnung könnte auf der Kippe stehen, berichtete Christian Waigel, Partner und RA der renommierten Kanzlei GSK Stockmann & Kollegen, im Gespräch mit FundResearch. „Im nächsten Jahr entscheidet der Bundestag über den Fortbestand der Ausnahmeregelung §34f der Gewerbeordnung.“ Der gesamte deutsche Kreditausschuss, in dem Banken und Sparkassen vereint sind, stelle jedoch mittlerweile gegen diese Ausnahmen. 

Andere halten dagegen: Um die Bedeutung und die Vorteile freier Finanzdienstleistung zu unterstreichen startete der Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., kurz AfW, dagegen jüngst eine Kampagne unter dem Motto:  „BESSER OBJEKTIV BERATEN.“. 

(TL)

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