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34f GewO

Unsicherheit bei den Vermittlern – Wenn die BaFin-Aufsicht droht

Die Hängepartie hinsichtlich der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler scheint kein Ende zu nehmen. Vermittler müssen weiterhin fürchten, unter die Aufsicht der BaFin gestellt zu werden.

15.07.2019 | 13:20 Uhr von «Christian Bayer»

Und das, obwohl sich die bisherige Aufsicht durch IHKs und Gewerbeämter auch aus Sicht der Bundesregierung bewährt hat. Wie letztendlich entschieden wird ist offen, der Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) spricht sich mit seiner Initiative „Pools für Makler“ klar für eine einheitliche Aufsicht durch die IHKs aus.

Auseinandersetzung über die Aufsicht

Der Schrecken unter den möglicherweise betroffenen Finanzanlagenvermittlern war Anfang des vergangenen Jahres groß. Im Abschnitt „Verbraucherschutz“ haben sich die Union und die SPD im Koalitionsvertrag der GroKo darauf verständigt, die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler nach §34 f GewO an die BaFin zu übertragen. Begründet wurde die geplante Neuregelung im Koalitionsvertrag mit der „Herstellung einer einheitlich und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht.“

Der AfW hält mit dem Hinweis dagegen, dass die Industrie- und Handelskammern seit 2013 bereits erfolgreich die Aufsicht durchgeführt haben. Dies gibt auch die Bundesregierung zu. In einer Antwort der Regierung im Frühjahr auf Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen musste sie einräumen, dass sie keine Erkenntnisse über Schadensfälle durch die Finanzvermittler in den Jahren 2013 bis 2018 hat. Vor diesem Hintergrund schlägt der AfW bundeseinheitlich eine Aufsicht für die Finanzlagenvermittler (34 f GewO), die Versicherungsvermittler (34 d GewO) und die Vermittler von Immobiliendarlehen (34 i GewO) unter dem Dach der IHKs vor.

Höhere Kosten

Der AfW-Verband führt mehrere schlagkräftige Argumente für die Regulierung durch die IHKs ins Feld. Die Aufsicht durch die BaFin würde aus Sicht des Bundesverbandes Finanzdienstleistung e.V. zu einer deutlich höheren Kostenbelastung im vierstelligen Bereich für die Vermittler führen, die dadurch aus dem Markt gedrängt würden. Die Folge: Unabhängige Beratung zu Finanzprodukten gerät dann zu Lasten der Verbraucher gegenüber dem reinen Vertrieb weiter ins Hintertreffen. Dabei ist von der Politik genau das Gegenteil gewollt.

Chaos statt Klarheit

Hinzu kommt, dass auch der bürokratische Aufwand für die Vermittler deutlich höher liegen könnte. Vermittler haben zum großen Teil nicht nur eine Erlaubnis, sondern je nach Geschäftstätigkeit unterschiedliche Genehmigungen nach der Gewerbeordnung. Die Folge könnte sein, dass ein Vermittler je nach Tätigkeiten im Versicherungs- und Finanzanlagenbereich durch unterschiedliche Behörden kontrolliert würde, falls die BaFin allein für die Finanzanlagenvermittlung zuständig sein sollte.
Bislang waren die IHKs auch Ansprechpartner für Fragen der Vermittler im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit. Das würde künftig wegfallen. „Finanzanlagenvermittler werden keine Beratungsdienstleistungen mehr durch die IHKs erhalten, da die BaFin eine reine Aufsichtsbehörde ist“, schreibt die AfW-Initiative „Pools für Makler“ in einer Mitteilung.

Die Aufsicht durch die BaFin würde in letzter Konsequenz dazu führen, dass eine politisch gewünschte einheitliche Regulierung der Vermittler in ihren unterschiedlichen Bereichen wie Finanzanlagen, Versicherung und Immobiliendarlehen gerade nicht gewährleistet wäre, falls es zu einer zersplitterten Regulierung kommt.

Allerdings könnte sich der Gesetzgeber auf den Standpunkt stellen, auch die Versicherungsvermittler von der BaFin kontrollieren zu lassen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hatte sich in den vergangenen Monaten dagegen schon vorsorglich verwahrt.

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