Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen bei den Kunden bleibt für Vermittler weiterhin schwierig umsetzbar. Nicht zuletzt, weil auch die Kunden wenig Interesse daran zeigen. Das aktuelle AfW-Vermittlerbarometer liefert dazu neue spannende Zahlen.
06.02.2024 | 14:00 Uhr
Finanzanlagenvermittler sind seit 20. April 2023 dazu verpflichtet, Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen und ihre Produktempfehlungen darauf abzustimmen. Doch lediglich 22 Prozent der Kunden sind laut der befragten Vermittler daran interessiert, über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zu sprechen. Jeder sechste Kunde (16 Prozent) lehnt glatt ab und der großen Mehrheit (62 Prozent) ist das Thema schlichtweg egal. Dieses Stimmungsbild ist ein Ergebnis des 16. AfW-Vermittlerbarometers, für das mehr als 1.000 Vermittlerinnen und Vermittler Auskunft im Rahmen einer umfassenden Online-Umfrage erteilten (siehe Grafik).
Dies überrascht, weil noch im Vorjahr die Antwort auf diese Frage im AfW-Vermittler-Barometer ganz anders ausfiel: 2022 war eine Mehrheit von 53 Prozent der Kunden bereit, über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen sprechen, 22 Prozent lehnten ab und 25 Prozent war das Thema egal. „In einem Jahr ist viel passiert. In der öffentlichen Diskussion ist der Klimawandel hinter aktuelle Themen wie steigende Preise, Wohnungsmangel und geopolitische Risiken wie der Krieg in der Ukraine und die kritische Lage im Nahen Osten zurückgetreten“, nennt AfW-Vorstandsmitglied Norman Wirth eine mögliche Begründung.
Für Versicherungsvermittler gelten übrigens die gleichen Vorgaben für die
Nachhaltigkeitsabfrage wie für Finanzanlagenvermittler bereits seit 2. August
2022. Dort bestand anfangs die Schwierigkeit, dass viele Produkte zunächst noch
gar nicht entsprechend kategorisiert waren und daher von den Vermittlern nicht
zu den Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zugeordnet werden konnten. Viele
Vermittler haben nach wie vor damit Schwierigkeiten. Und im
Versicherungsanlagebereich ergibt sich laut dem AfW-Vermittlerbarometer ein
ähnliches Bild (siehe Grafik).
So beurteilt in beiden Produktkategorien jeweils nur knapp die Hälfte der Vermittler – 46,7 Prozent bei Finanzanlagen und 48,2 Prozent bei Versicherungen – das Produktanagebot als ausreichend, um ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitswünschen entsprechend optimal zu beraten. Rund jeder vierte Vermittler hält das bestehende Produktangebot für unzureichend.
ESG-Ratings werden am häufigsten zur Orientierung genutzt
Fragt man konkret nach, woran sich die Vermittler in der Praxis bei der Suche nach nachhaltigen Investmentfonds für ihre Kunden orientieren, kann mehr als jeder dritte Vermittler keine Angabe nennen. 33 Prozent orientieren sich an ESG-Ratings wie zum Beispiel Morningstar, 15 Prozent beziehen sich auf Gütezeichen und -siegel wie zum Beispiel dem FNG-Siegel. Nur 6 Prozent suchen auf Informationsportalen nach den passenden Fonds (siehe Grafik).
„Es bleibt problematisch für die Vermittlerschaft, sich objektiv orientieren zu können. In erster Linie müssen sich die Vermittler auf die Angaben der Produktanbieter verlassen. Das können sie auch. Wobei zum Beispiel Einstufungen nach Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung nicht zur Orientierung dienen sollten.“, erläutert AfW-Vorstand Norman Wirth. „Der AfW setzt sich zudem intensiv in Brüssel dafür ein, dass Kunden und Vermittler ein weniger aufwändiges und komplexes Prozedere bei der Nachhaltigkeitsabfrage durchlaufen müssen.“, so Wirth weiter. „Das ist natürlich ein ganz dickes Brett, aber dringend notwendig, um überhaupt das bezweckte Ziel der Regulierung zu erreichen.“
Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten (89,1 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58 Prozent der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW.
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