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Versicherungen

Versicherungsmarkt: Kampf der Kulturen

Check24 steht vor Gericht. Kläger ist der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute. Der Vorwurf: Das Vergleichsportal soll gegen das Provisionsabgabeverbot verstoßen haben. Bei dem Prozess geht es um viel mehr als nur um juristische Feinheiten.

27.11.2019 | 07:30 Uhr

Check24 bezeichnet sich selbst als Deutschlands größtes Vergleichsportal. Auf der Website können Verbraucher tatsächlich die Preise von Hotels, Strom- und Gasanbietern, Handytarife und vieles mehr miteinander vergleichen. Dazu zählen unter anderem auch Versicherungen. Der Vertrieb von Versicherungen ist ein heiß umkämpfter Markt. Die Branche der Versicherungsvermittler steht unter doppeltem Druck. Auf der einen Seite ist durch die gestiegenen Regulierungsvorschriften der administrative Aufwand – und damit die Kosten – gestiegen. Auf der anderen Seite drückt die Konkurrenz auf die Preise. Einer der schärfsten Konkurrenten ist Check24. Denn das Unternehmen ist alles andere als ein Verbraucherschutzportal. Es vergleicht nicht nur Preise, sondern vermittelt Versicherungen als Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO). 

Nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wendet Check24 dabei unlautere Methoden an. In den vergangenen vier Jahren trafen sich die Kontrahenten schon mehrfach vor Gericht. Im Wesentlichen ging es dabei immer um die Frage, ob das Vergleichsportal gegen das Provisionsabgabeverbot verstößt. Einige juristische Erfolge konnte der Verband bereits erzielen. 

Auch in dieser Woche saßen sich das Vergleichsportal und die Versicherungskaufleute im Münchner Landgericht wieder gegenüber. Anlass des Streits diesmal: Es ist Maklern gesetzlich verboten, einen Teil ihrer von einem Versicherungsunternehmen bezahlten Provision für den Abschluss eines Vertrags an die Kunden zurückzugeben. Trotz dieses Verbots versprach Check24 im vorigen Jahr im Rahmen einer Jubiläumsaktion seinen Kunden, bei Abschluss einer Versicherung bis zu zwölf Monatsbeiträge zurückzuzahlen. Der BVK wirft dem Unternehmen nun vor, vorsätzlich gegen das Provisionsabgabeverbot verstoßen zu haben. Noch ist der Fall nicht entschieden. Am 4. Februar treffen sich die beiden Kontrahenten wieder vor Gericht. Es sieht derzeit danach aus, dass die Versicherungskaufleute mit ihrer Klage Erfolg haben könnten. Denn die Richter betrachteten das Gebaren in einer ersten Einschätzung „eher kritisch. Es könnte einiges für ein Verbot sprechen.“

Es geht um mehr

Die Auseinandersetzung ist zweifellos mehr als nur ein Paragrafen-Geplänkel. Unter dem Strich geht es darum, wer den deutschen Versicherungsmarkt in Zukunft beherrschen wird. Auf der einen Seite stehen die selbständigen Versicherungsvertreter, auf der anderen neben Vergleichsportalen wie Check24 auch andere sogenannte Insure-Techs und auch branchenfremde Portale wie Google oder Amazon, die demnächst mit günstigen Tarifen und ausgefeilter Verkaufssoftware auf den Markt drängen wollen. Schon heute kann man über Amazon Echo innerhalb weniger Sekunden eine Versicherung abschließen. Die Bezahlung erfolgt über Amazon Pay. In Großbritannien hat Amazon bereits den Aufbau einer eigenen Versicherungssparte begonnen, zunächst als Makler, später sollen auch eigene Produkte angeboten werden.

Kleinere Assekuranzen ohne starke Eigenmarke haben gegen solche Gegner kaum eine Chance. Sie sind fast gezwungen, den Vertriebsweg über Vergleichsportale zu wählen. Der Trend ist unübersehbar: Einer McKinsey-Studie zufolge wurden in Deutschland im vergangenen Jahr bereits rund 36 Prozent der Online-Abschlüsse über Vergleichsportale abgeschlossen, europaweit war es sogar fast jeder zweite Abschluss.

Wie sehr dieser Trend den Markt beeinflusst, lässt sich an einer Zahl ablesen: Im Jahr 2011 gab es laut Branchenverband GDV in Deutschland noch mehr als 257.000 selbständige Versicherungsvertreter. Ende dieses Jahres werden es wohl keine 200.000 mehr sein. Es geht vor Gericht also tatsächlich nicht nur um Rechthaberei. Es geht letztlich um das Überleben einer ganzen Berufsgruppe.

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