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Versicherungen

Rabatt-Verbot für Versicherungen

Das Vergleichsportal Check24 hat einen wichtigen Prozess gegen den Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute verloren. “Jubiläumsdeals” oder ähnliche Rabatt-Angebote sind künftig untersagt.

05.02.2020 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute, kurz BVK, und Check24, das sich selbst als Deutschlands größtes Vergleichsportal bezeichnet, treffen sich mittlerweile seit fast fünf Jahren regelmäßig vor Gericht. Kläger ist in der Regel der BVK. Die Anlässe sind unterschiedlich. Es geht um Bezeichnungen, um Unterlassungen, um Geschäftsgebaren. Doch letztlich geht es nicht um juristische Definitionen. Es ist ein Kulturkampf. Auf der einen Seite steht eine Branche, die den Vertrieb von Versicherungen als ihr Kerngeschäft betrachtet. Auf der anderen Seite steht eine Internet-Vertriebsmaschine, die Kunden mit Schnäppchentarifen anlockt. Verbraucher können auf der Check24-Website Hotels buchen, Strom- und Gasanbieter wechseln und Mobilfunkverträge abschließen. Oder eben auch Versicherungen. 

Für die Branche der Versicherungsvermittler ist das keine angenehme Situation. Denn Check24 ist ein direkter Konkurrent. Das Portal vergleicht nicht nur Preise, sondern vermittelt Versicherungen als Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO). Das wiederum macht das Unternehmen juristisch angreifbar. Für das Vermitteln von Finanzprodukten gilt eben eine strengere Regulierung als für das Verticken von Handytarifen. Der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute packt Check24 genau dort an, wo das Vergleichsportal nach Ansicht des BVK unlautere Methoden anwendet.

Nun hat der Versicherungsverband vor dem Landgericht (LG) München I einen wichtigen Sieg errungen. Hintergrund: Es ist Maklern gesetzlich verboten, einen Teil ihrer von einem Versicherungsunternehmen bezahlten Provision für den Abschluss eines Vertrags an die Kunden zurückzugeben. Trotz dieses Verbots versprach Check24 im Jahr 2018 im Rahmen einer Jubiläumsaktion seinen Kunden, bei Abschluss einer Versicherung bis zu zwölf Monatsbeiträge zurückzuzahlen. Der BVK warf Check24 deshalb vor, vorsätzlich gegen das Provisionsabgabeverbot verstoßen zu haben. Zu Recht, hat das Landgericht jetzt entschieden. Bereits das Versprechen einer Sondervergütung sei gemäß § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz ein Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot. Check24 muss solche Angebote deshalb künftig unterlassen, so die richterliche Entscheidung. 

Check24 gibt sich noch nicht geschlagen

Der BVK ist mit dem Urteil zufrieden. „Mit diesem Urteilsspruch haben wir für den Verbraucher- und Vermittlerschutz einen wichtigen Sieg errungen“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das Gericht hat Check24 untersagt, solche gesetzeswidrigen Aktionen zukünftig durchzuführen. Damit hat der BVK sein Klageziel erreicht.“ Check24 kann die Entscheidung des Gerichts dagegen nicht nachvollziehen. Christoph Röttele, der Sprecher der Geschäftsführung von Check24, deutete bereits an, dass sei Unternehmen Möglichkeiten finden würde, Kundenloyalität zu honorieren. Check24 gibt sich auch noch nicht endgültig geschlagen, sondern will weitere Rechtsmittel prüfen.

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