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Steuern

Wie muss ich Kursgewinne und Dividenden von norwegischen Aktien wie Nel Asa, Tomra oder Mowi versteuern?

Aktien aus Norwegen sind bei deutschen Anlegern und Beratern en vogue. Was dabei steuerlich zu beachten ist.

20.11.2019 | 10:00 Uhr von «Matthias Fischer und Stefan Rullkötter»

Egal, ob es sich um den Wasserstoff-Produzenten Nel Asa, den Lachshersteller Mowi oder den Produzenten von Flaschenrücknahme-Automaten Tomra handelt: Aktien von norwegischen Unternehmen sind bei deutschen Anlegern gefragt. Aber welche Steuern fallen an, wenn bei solchen Aktien Kursgewinne erzielt oder Dividenden ausgeschüttet werden?

A) Kursgewinne: Macht ein Anleger Kursgewinne mit den Papieren, muss er diesen bei einem Verkauf der Aktien versteuern. Dabei unterliegt er der deutschen Abgeltungssteuer. Entsprechend muss er auf die Kursgewinne 25 Prozent Abgaben plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (insgesamt maximal 27, 98 Prozent) zahlen, wenn er seinen Freistellungsauftrag (801 Euro Alleinstehende, 1602 Euro zusammen veranlagte Partner) ausgeschöpft hat. Mit einer einmaligen Zahlung sind die Kapitalerträge dann pauschal abgegolten - deswegen Abgeltungsteuer. Die Steuer wird von der Depotbank direkt einbehalten.

B) Dividenden: Die Norweger verlangen 25 Prozent Quellensteuer - allerdings darf die deutsche Depotbank diese zunächst nicht auf die fällige Abgeltungsteuer des Anlegers anrechnen. Grund ist eine Besonderheit im norwegischen Steuersystem: Ausländische Investoren können in Norwegen zwischen zwei Erstattungsvarianten wählen. Bei Variante 1, der "Shielding Deduction", erhalten Aktionäre aus dem EU-Ausland die Quellensteuer insgesamt zurück. Bei Variante 2 können Anleger nachträglich eine Reduzierung der Quellensteuer von 25 auf 15 Prozent beantragen. Dann erhalten sie die überzahlten zehn Prozentpunkte aus Norwegen zurück. Die restlichen 15 Prozent können sie über die Steuererklärung als anrechenbare Quellensteuer nachträglich wiederbekommen.

Das Erstattungsverfahren ist unkompliziert und kostenfrei. Ein Formular gibt es nicht. Nur dreierlei ist nötig: Eine Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Fiskus (über das BZSt), den Dividendenbeleg, aus dem der Quellensteuerabzug hervorgeht, und ein formloses Anschreiben an die norwegische Erstattungsbehörde - am besten gleich die Kontoverbindung mit IBAN und BIC-Code angeben. Gut zu wissen: Da viele norwegische Unternehmen ihre Dividenden quartalsweise auszahlen, lohnt es sich, erst für das Gesamtjahr einen Sammelantrag zu stellen. Die Rückerstattung erfolgt in Norwegischen Kronen. Die heimische Bank wird also beim Rücktausch in Euro eine Wechselgebühr abzwacken.

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