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Steuern

Neubewertung der Grundstücke in 2022

Grundsteuer-Reform: 2022 werden alle 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Die Kommunen legen fest, ob es teurer wird. Was Berater wissen sollten.

04.01.2022 | 07:15 Uhr von «Bernhard Bomke»

Für die Eigentümer der rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland wird es im Jahr 2022 ernst. Fast vier Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Reform der Grundsteuer werden zum Stichtag 1. Januar neue Grundsteuerwerte festgestellt. Auf ihrer Grundlage wird dann ab 2025 die Höhe der Grundsteuer berechnet.

Für die Eigentümer von Liegenschaften bedeutet der Stichtag 1. Januar 2022 jedoch nicht, gleich am Neujahrstag Angaben wie die Lage des Grundstücks, die Grundstücksfläche, den Bodenrichtwert, die Gebäudeart, die Wohnfläche und das Baujahr des Gebäudes zusammensuchen zu müssen. Solcherlei Daten brauchen Eigentümer in den elf Bundesländern, die sich ganz oder nahezu am sogenannten Bundesmodell zur Erhebung der Grundsteuer orientieren.

Es könne zwar nicht schaden, zu Beginn des Jahres „die notwendigen Unterlagen zu beschaffen“, sagt Claudia Kalina-­Kerschbaum, Geschäftsführerin der Bundesteuerberaterkammer. Doch es wird laut Bundesfinanzministerium vo­raussichtlich Ende März, bis „die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung (…) durch öffentliche Bekanntmachung“ erfolgen werde. Weil noch nicht ganz klar ist, wie dieses Bekanntmachen erfolgen wird, „kann man den Steuerpflichtigen aktuell nur raten, sich informiert zu halten“, sagt Torsten Labetzki, Steuerexperte beim Lobbyverband Zentraler Immobilien Ausschuss.

Abgabefrist bis 31. Oktober

„Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022“, erklärt das Ministerium. Und weiter: „Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1. Juli 2022 über die Steuer-Onlineplattform Elster eingereicht werden.“ Unklar scheint noch, ob das Übermitteln der Erklärungen grundsätzlich elektronisch zu erfolgen hat, wie Labetzki das Prozedere versteht. Kalina-Kerschbaum geht davon aus, dass die Erklärungen auch per Post ans Finanzamt geschickt werden dürfen. „Beides soll möglich sein“, sagt sie.

Die Geschäftsführerin stellt klar: „Der 1. Januar 2022 ist lediglich der Stichtag, auf den der Grundsteuerwert aufgrund der in der Erklärung gemachten Angaben (nachträglich) festgestellt wird.“ Die Abgabefrist 31. Oktober 2022 gilt auch für den Fall, dass Steuerpflichtige ihren Steuerberater mit der Feststellung beauftragen.

Ein Gutachter ist für die Neubewertung nicht erforderlich. „Die Bewertung nehmen letztlich die Steuerpflichtigen und Steuerberater selbst vor, indem sie die Feststellungserklärungen einreichen“, erklärt Kalina-Kerschbaum.  Ob es für den einzelnen Steuerzahler ab 2025 teurer wird als bislang, hängt von der Kommune ab, die die Steuer vereinnahmt. Erst ihr individueller ­Hebesatz entscheidet darüber, wie viel Steuer zu zahlen ist.

Dieser Artikel erschien zuerst am 03.01.2022 auf boerse-online.de

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