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GroKo: Wenig Neues in der Steuerpolitik

Bild: Jon Worth
Steuern

Während das politische Berlin noch um die Personalien einer Großen Koalition ringt, stehen die Eckpunkte der Steuerpolitik schon weitgehend fest. Laut Koalitionsvertrag sind in der kommenden Legislaturperiode keine richtungsweisenden Änderungen zu erwarten. Das stößt nicht überall auf Zustimmung.

12.02.2018 | 15:30 Uhr von «Thomas Gräf»

 

Bekämpfung von Steuerdumping, -betrug, -vermeidung und Geldwäsche und eine gerechte Besteuerung großer Konzerne auf nationaler Ebene ebenso wie in Europa: Das haben sich CDU und SPD auf die ToDo-Liste für die kommende Legislaturperiode gesetzt. Auch eine Erhöhung des Kindergelds, der Mütterrente und die Vereinfachung der Steuererklärung stehen auf der Liste.

 Insbesondere die kleinen und mittleren Einkommen wollen die Koalitionäre entlasten: Der Solidaritätszuschlag soll ab 2021 durch Einführung einer Freigrenze quasi abgeschafft werden. Einkommen unter 70.000 Euro bzw. 140.000 bei Verheirateten sollen vom Soli befreit werden; auf rund 10 Milliarden Euro wird der Fiskus dann verzichten.

Für Anleger interessant: Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge soll mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches obsolet werden. Dafür steht (mal wieder) die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf dem Programm. Diese war jedoch schon diverse Male angedacht, jedoch nie wirklich in Angriff genommen worden.

 Änderungen für Unternehmen

 

  • Kleine und mittlere Unternehmen sollen zukünftig die Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung steuerlich geltend machen können.

  • Bei der Körperschaftsteuer steht eine gemeinsame, konsolidierte Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern im Koalitionsvertrag.

  • Um dem Umsatzsteuerbetrug entgegenzuwirken, sollen die Betreiber von elektronischen Marktplätzen in die Pflicht genommen werden, wenn die Händler auf ihren Plattformen die Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß abrechnen.

  • Für Unternehmensgründer könnten sich die geplanten steuerlichen Anreize beim Fundraising als hilfreich erweisen: Wagniskapital soll stärker gefördert werden. Und Gründer sollen in den ersten beiden Jahren von Umsatzsteuer bzw. monatlicher Voranmeldung befreit werden.

  • Mit dem Bürokratieabbaugesetz III sollen Unternehmen weiter von ihrer Statistikpflicht befreit werden. Das erstreckt sich auch auf die europäische Ebene, wo Unternehmen bis 500 Mitarbeiter sich der europäischen Berichtspflichten entledigen sollen.

 

Kritik an den Steuerplänen der Koalitionsparteien kommt nicht zuletzt vom Chef des ifo-Instituts Clemens Fuest: “Ich sehe in diesem Koalitionsvertrag eher eine Mischung aus Bequemlichkeit und ideologischer Schlagseite in Richtung staatlicher Lenkung”, moniert der Volkswirt in einem Interview mit der Osnabrücker Zeitung.  Die Koalition versäume, Staatsausgaben und Subventionen infrage zu stellen und werde weiter Geld mit der Gießkanne verteilen. Investitionen würden nur mit staatlicher Lenkung gefördert, anstatt die Bedingungen für Unternehmensinvestitionen breit zu verbessern.

Die Ökonomen Peter Bofinger und Michael Hüther kritisieren in einem Beitrag in der Zeit, die große Koalition mache da weiter, wo sie im vergangenen Jahr aufgehört hat: beim Stillstand. “Von einem schlankeren Mittelstandsbauch oder dem späteren Einsetzen des Spitzensteuersatzes fehlt in dem Einigungspapier jede Spur.”

Die Welt warnt indes, dass der Kitt bröckelt, der unser Land zusammenhält. “Die Leistungsträger drohen sich abzumelden.” Mehr Kindergeld und Nachbesserungen bei der Mütterrente seien kein Anreiz zu mehr Leistung. Und ausgerechnet bei der Steuer-Progression würde man sich auch künftig darauf bescheiden, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entwicklung der kalten Progression vorzulegen. Dass die Steuerbelastung mit jedem zusätzlich verdienten Euro weiter steigt, bleibe uns jedoch auch in Zukunft erhalten.

Auch F.A.Z.-Herausgeber Holger Steltzner geht mit den Steuerplänen der künftigen Regierungsparteien kritisch ins Gericht: “Statt den Steuerzahler endlich dort zu entlasten, wo es geboten ist, in der Mitte der Gesellschaft, nimmt der deutsche Wohlfahrtsstaat die Leistungsträger heute schon für Sozialleistungen in Höhe von 888 Milliarden Euro in die Pflicht, 100 Milliarden mehr als vor drei Jahren.” Doch Bundeskanzlerin Merkel wolle die Mitte noch stärker schröpfen – eben jene, die sie im September gewählt hatten

 (TG)

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