• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----

Erleichterung bei der Besteuerung von Dachfonds

Die Besteuerung von Dachfonds wird neu geregelt.
Steuern

Das Jahressteuergesetz 2018 soll Ungereimtheiten bei der Besteuerung von Fonds beseitigen. Gerade bei Dachfonds war das dringend nötig.

16.10.2018 | 09:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

„Jahressteuergesetz 2018", kurz: „JStG 2018“, war den zuständigen Juristen in der Bundesregierung offensichtlich eine zu einfache Bezeichnung für die Initiative des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Neufassung der Steuerregeln. Der neue Name lautet seit einiger Zeit: „Gesetzentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (BT-Drs. 19/4455). Mit dem neuen Namen haben die Juristen zwar nicht unbedingt für mehr Klarheit gesorgt, aber immerhin mit den Inhalten. Das JStG 2018 – nennen wir es einfachheitshalber so – regelt nämlich unter anderem auch die Besteuerung von Investmentfonds neu. Das war dringend nötig. Denn das seit Januar geltende Investmentsteuerrecht sorgt durch einige Ungereimtheiten für heftiges Stirnrunzeln bei Finanzvermittlern, Steuerberatern und Anlegern.

Ungerechtigkeit bei der Berechnung von Aktienquoten

Ein Punkt auf der Korrekturliste ist zum Beispiel die nach jetzigem Recht kaum nachvollziehbare Besteuerung von Dachfonds, die im Vergleich zu Aktienfonds stark benachteiligt werden. Hintergrund: Wenn Aktienfonds einen Aktienanteil von mindestens 51 Prozent haben, sind pauschal 30 Prozent aller Erträge für den Anleger steuerfrei. Das gilt zwar im Prinzip auch für Dachfonds. Doch dem Gesetz zufolge werden bei Ziel-Aktienfonds, die im Dachfonds enthalten sind, nur 51 Prozent ihrer Werte für die Berechnung der Kapitalbeteiligungsquote im Dachfonds berücksichtigt. Das bedeutet konkret: Wenn Ziel-Aktienfonds derzeit etwas zu viel Liquidität halten, kann der betreffende Dachfonds mit diesen Zielfonds im Portfolio die 51-Prozent-Hürde schon nicht mehr nehmen. Er wird rechnerisch zum Mischfonds. Der steuerfreie Anteil sinkt auf 15 Prozent.

Gelebte Praxis wird durch neues Recht ersetzt

Immerhin hat die Finanzverwaltung diesen Fehler im System bereits erkannt und auf dem Weg von Erlassen für eine gewisse Erleichterung gesorgt. Diese Flickschusterei soll durch das JStG 2018 nun auch rechtlich einwandfrei ausgebessert werden: Ein Dachfonds wird in Zukunft steuerlich  wie ein Aktienfonds behandelt, wenn der Dachfonds sein Kapital in Aktienfonds anlegt, die ihrerseits mindestens zu 51 Prozent in Aktien investieren – und zwar nicht nur laut Prospekt sondern auch tatsächlich. Die betreffenden Zielfonds müssen ihre Quoten einmal pro Woche veröffentlichen. Mit dieser Absicherung und der engen Taktung der Veröffentlichungen will der Gesetzgeber verhindern, dass sich Dachfonds mit trickreicher Gestaltung der Prospekte von Dach- und Zielfonds Steuervorteile verschaffen können.

Unter dem Strich aber wird die Dachfondsbesteuerung gegenüber reinen Aktienfonds gerechter. Dazu ein Rechenbeispiel: Ein Dachfonds investiert zu gleichen Teilen in zehn Aktienfonds. Fünf Aktienfonds weisen eine Mindestaktienquote von 60 Prozent aus, fünf Aktienfonds von 51 Prozent. Dann werden nun diese Werte ohne Abzug gerechnet und das Mittel daraus gebildet. Konkret: Fünf mal 60 plus fünf mal 51 Prozent, geteilt durch zehn. Das ergibt 55,5 Prozent. Damit qualifiziert sich der Dachfonds zukünftig als Aktienfonds. Nach derzeit geltendem Recht wäre die Aktienquote im Dachfonds dagegen nur halb so hoch.

Vorsicht: Noch gilt das neue Gesetz nicht

Anlageberater sollten ihre Kunden darauf hinweisen, dass das Gesetz zur gerechteren Besteuerung von Dachfonds zwar auf dem Weg ist, aber eben noch nicht gilt. Auf Diskussionen mit der Finanzverwaltung sollte man deshalb gut vorbereitet sein und schon beim Verkauf eines Fonds seine Kunden gut informieren. Wichtig: Berater sollten unbedingt die offiziellen Anlagebedingungen der Fonds prüfen.

Diesen Beitrag teilen: