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Die EU-Kommission will eine Verbesserung der Offenlegungsverordnung und der Taxonomie.
Regulierung

Regulierung: Drei Schritte vor und zwei zurück

Die EU-Kommission will die Regulierung für nachhaltiges Investieren wasserdicht machen. Im Gespräch ist sogar ein kompletter Neustart. Denn mittlerweile verlieren selbst Insider den Überblick darüber, was Unternehmen, Investoren und Anlageberater dürfen, können und sollen.

03.11.2023 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die EU-Initiative, Europas Wirtschaft mithilfe neuer Finanzmarkt-Regeln auf Grün zu drehen, läuft schleppend. Die Gefahr ist groß, dass sich die EU-Kommission bei dem Versuch verhoben hat, die Bewertung von Nachhaltigkeits-Kriterien für alle Anlageklassen und Produktkategorien so unter einen Hut zu bringen, dass sich die einzelnen Komponenten nicht widersprechen. Der Effekt: Die Lücken und die Widersprüche in der Regulierung haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass Fondsgesellschaften und Emittenten von Finanzprodukten jeweils ihre eigenen Vorstellungen davon entwickelt haben, was Nachhaltigkeit für sie bedeutet und wie sie ihre Produkte klassifizieren und benennen. Greenwashing ist in diesem Klima der Unsicherheit zu einem riesigen Problem geworden.

Die gute Nachricht lautet: Der Europäischen Kommission sind die Probleme bewusst. Schritt für Schritt geht sie die offenen Baustellen an. Im Zusammenspiel mit der europäischen Regulierungsbehörde ESMA sorgen die Experten in den zuständigen EU-Ausschüssen nach und nach für mehr Klarheit in der Regulierung. So arbeiten die europäischen Aufsichtsbehörden ESMA, EBA und EIOPA derzeit an einem Report zu möglichen neuen Definitionen, Risiken und Präventionsstrategien für die nächste Regulierungsrunde. Der Report soll Ende Mai 2024 erscheinen und auch konkrete Gesetzesvorschläge zur Verbesserung der aufsichtsrechtlichen Rechtsgrundlagen enthalten. Die Erwartungen an diesen Report sind hoch. Es geht um nicht weniger als die Hoffnung, dass den Regulierern endlich der große Wurf gelingt. Schließlich steht auch SFDR 2.0 sowie die geplante EU Green-Bonds-Verordnung an. Die Regelwerke zu nachhaltigen Finanzprodukten sollen auf allen Ebenen weiter ausgebaut werden. Für Investmentfonds bedeutet dies aller Voraussicht nach eine schärfere Auslegung der Regulierung, die darauf abzielt, Artikel-8- und Artikel-9-Fonds besser voneinander zu trennen.

Die Quadratur des Arbeitskreises

Wie schnell sich die großen Ziele im Kleinteiligen verlieren können, wurde bei einer Videokonferenz der EU-Kommission Mitte Oktober klar. Finanz-Kommissarin Mairead McGuinness hörte aufmerksam zu, als Vertreter aus der Finanzindustrie ihr schilderten, wie die Offenlegungsverordnung in der Praxis funktioniert und wie SDFR mit anderen Elementen des EU-Rahmens für nachhaltige Finanzen zusammenwirkt. Auch die Einführung neuer Produktkategorien wurde diskutiert. Am Ende wirkten alle Teilnehmer irgendwie erschöpft. Man hatte den Eindruck, manche wünschten sich, das gesamte Regelwerk mit einer großen Kugel abräumen zu können und das Ganze komplett neu aufzustellen. Dass das keine gute Idee wäre, ist vielen in der Finanzindustrie allerdings auch klar. Schließlich sind bereits etliche Milliarden Euro in die Umstrukturierung von Produkten, in Software, Fortbildung, Marketingmaßnahmen und Vertrieb geflossen. Das soll nun nicht vergebens gewesen sein.

Die großen Baustellen der Regulierung

Damit die SFDR sinnvoll überarbeitet werden und funktionieren kann, muss die Grundlage dafür noch geschaffen werden: Die EU-Kommission will mit ihrer Taxonomie endlich die drei ESG-Kriterien Umwelt, Soziales und Unternehmensführung definieren, um Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit zu bewegen. Schließlich müssen große Unternehmen in ihren Nachhaltigkeits-Reportings offenlegen, in welchem Maß sie die jeweiligen Kriterien erfüllen. So steht es in der Brüsseler „Corporate Sustainability Reporting Directive”, kurz CSRD-Richtlinie. Die Nachhaltigkeits-Reportings sind mitentscheidend dafür, zu welchen Konditionen Banken Kredite an die Unternehmen vergeben. Je grüner ein Unternehmen, desto günstiger werden Finanzierungen. „Grün“ ist in diesem Zusammenhang noch wörtlich zu nehmen. Denn mit der Definition der Bereiche Soziales und Unternehmensführung tut sich die EU-Kommission noch schwer. Die EU-Taxonomie zielt also bisher nur auf das Thema Ökologie ab. Darüber, welche Definitionen für das S und das G gelten, wird in Brüssel noch diskutiert. Das sorgt für Rechtsunsicherheit. Auch die Übertragung der CSRD-Richtlinie in deutsches Recht hängt in der Warteschleife. Das Bundesministerium der Justiz plant die Umsetzung für Juni 2024. Läuft alles nach Plan, werden ab dem Jahr 2025 die bereits reportingpflichtigen Unternehmen dann jeweils über das vorherige Geschäftsjahr berichten müssen. In den folgenden fünf Jahren werden nach und nach immer mehr Unternehmen reportingpflichtig. Erst dann werden die Daten, die zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Unternehmen nötig sind, von allen für den Kapitalmarkt relevanten Firmen vorliegen.

Berater weichen aus

Stand heute, ist die ESG-Regulierung von Finanzprodukten immer noch Stückwerk. Es gibt noch keine exakte Definition, was als nachhaltig gelten darf. Für Anlageberater ist diese Situation schwierig, zumal das Universum an Anlagen, die heute schon gesichert als „nachhaltig“ gelten können, stark eingeschränkt ist. Deshalb empfehlen viele Berater ihren Kunden, auf die Angabe von Nachhaltigkeitspräferenzen zu verzichten. Was nicht heißt, dass nicht trotzdem nachhaltige Strategien und Produkte empfohlen werden können. Das ist nicht im Sinne der Regulierer. Doch daran wird sich wohl in nächster Zeit nichts ändern. Es sei denn, die EU-Kommission forciert das Tempo der Regulierung. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass damit eher nicht zu rechnen ist.

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