• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----
Die ESMA kritisiert, dass die Klassifizierung von Fonds als Gütesiegel missbraucht wird.
Regulierung

ESMA warnt: „Artikel 9“ ist kein Gütesiegel

Die europäische Finanzaufsichtsbehörde ESMA beobachtet, dass etliche Fondsgesellschaften die Klassifizierungen ihrer Fonds als Marketinginstrument missbrauchen. Dieses Vorgehen stuft die ESMA als großes Marktrisiko für Anleger ein – und fordert höhere Strafen.

17.02.2023 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

„Der Missbrauch der Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) als Marketinginstrument könnte potenzielle Risiken für Anleger schaffen, da die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten weiterhin stark ist“, schreibt die europäische Regulierungsbehörde ESMA in ihrem halbjährlichen Kommentar, der am Donnerstag vergangener Woche veröffentlicht wurde. Die Warnung der ESMA ist die erste öffentliche Stellungnahme der Aufsichtsbehörde zur hohen Volatilität der SFDR-Klassifizierungen. Das Thema ist schon seit Monaten in den Schlagzeilen.

ESMA sieht die Marktaktivitäten kritisch

Die von der ESMA ausgewerteten Daten zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Fonds seit der Einführung der Gesetzgebung den SFDR-Status geändert hat. Zunächst wurden viele der Artikel-8-Fonds zunächst auf den Artikel-9-Status hochgestuft. Anschließend wurden etliche dieser Fonds im vierten Quartal 2022 wieder zurück auf Artikel 8 gesetzt. Von dieser Rochade waren Vermögenswerte im Wert von rund 139 Milliarden Dollar betroffen. Neuere Marktdaten von Morningstar zeigen, dass die Herabstufungen vor allem von passiven Aktienfonds vorgenommen wurden, die die EU-eigenen Flaggschiff-Benchmarks für Paris und den Klimawandel abbilden. Die Europäische Kommission soll nun darüber beraten, ob die EU-Klima-Benchmarks für eine Einstufung nach Artikel 9 infrage kommen. Darüber herrscht bislang Unklarheit.

Hintergrund: Die SFDR der EU verlangt von den Fondsmanagern eine Selbstkennzeichnung ihrer Produkte auf der Grundlage des Grades der ESG-Integration. Die ehrgeizigste Stufe, Artikel 9 genannt, gilt für Fonds, die ESG-Ergebnisse in den Vordergrund stellen, während Fonds, die Nachhaltigkeit lediglich als eines unter mehreren Zielen betrachten, unter Artikel 8 eingestuft werden. Die ESMA weist nun eindrücklich darauf hin, dass die SFDR in erster Linie ein Instrument zur Offenlegung ist und nicht die Art von Anforderungen enthält, die üblicherweise mit freiwilligen Gütesiegeln verbunden sind. Die Regulierungsbehörde sieht in der missbräuchlichen Anwendung der Klassifizierung die Gefahr eines möglichen Greenwashings.

ESMA fordert höhere Strafen bei Falsch-Klassifizierung

Die Anlegernachfrage nach Produkten mit einer höheren Nachhaltigkeitsbewertung ist laut ESMA weiterhin robust. Der Anteil der ESG-Vermögenswerte ist in den vergangenen vier Jahren fast kontinuierlich von 8 Prozent im vierten Quartal 2020 auf 19 Prozent im vierten Quartal 2022 gestiegen. Die ESMA sieht vor dem Hintergrund dieser Entwicklung die Notwendigkeit, im Bereich der SDFR-Kennzeichnungen für mehr Klarheit zu sorgen – und im Fall von Missbräuchen der Fonds-Kennzeichnung auch höhere Strafen zu verhängen. Denn die Aufsichtsbehörde mahnt an, dass Falschklassifizierungen insbesondere im Bereich der nachhaltigkeitsbezogenen Anleihen für einige Emittenten ein „kostenloses Mittagessen“ sein könnten. Die Höhe der Strafen, die im Falle des Verfehlens eines vereinbarten Nachhaltigkeitsziels anfallen, seien in der Regel sowohl gering im Vergleich zur Kuponrate als auch unkorreliert mit dieser. „Damit diese Instrumente sinnvolle Veränderungen herbeiführen können, müssen Glaubwürdigkeitsprobleme angegangen werden, auch in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele und die Sanktionsmechanismen“, mahnt die Regulierungsbehörde nachdrücklich.

Fazit: Die ESMA spricht zum ersten Mal eine deutliche Warnung an Fondsgesellschaften und Anleihe-Emittenten aus: Wer die SFDR-Klassifizierung seiner Produkte zu hoch ansetzt oder im Rahmen von Marketingmaßnahmen missbraucht, dem drohen demnächst wohl höhere Strafen. Die Branche ist gut beraten, diese Drohung nicht zu überhören.

Diesen Beitrag teilen: