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Regulierung

Die Krux mit den ESG-Daten

Seit März 2021 gilt die EU-Offenlegungsverordnung. Seitdem benötigen Fonds von den in ihren Portfolios enthaltenen Titeln nachprüfbare ESG-Daten. Das Problem: Die Unternehmen sind noch gar nicht verpflichtet, entsprechende Daten offenzulegen.

05.08.2022 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die EU-Offenlegungsverordnung entpuppt sich zunehmend als Ärgernis für die Fondsbranche. Der Grund ist allerdings nicht die gute Absicht an sich. Vielfach wird gelobt, dass die Ziele der Verordnung in die richtige Richtung wiesen. Richtig umgesetzt, könnte die Verordnung im Zusammenspiel mit der EU-Taxonomie die Wirtschaft in Europa nachhaltiger machen. Der Hebel sei gut gewählt, sagen Insider: Werde das Geld der Investoren verstärkt in Unternehmen gelenkt, die darauf achten, sozial und ökologisch verantwortungsvoller zu handeln, nütze dies Allen – der Natur, Unternehmern, Verbrauchern und letztlich der gesamten Gesellschaft. Kritik gibt es allerdings zunehmend am Timing der Umsetzung. Denn die Sollbruchstellen der Regulierung sind seit langem bekannt. Die nötigen Konsequenzen wurden jedoch leider nicht gezogen.

Konkret geht es um das Zusammenspiel von EU-Taxonomie, ESG-Unternehmensbewertungen, Ausrichtung der Fondsportfolios und Empfehlungsmanagement der Anlageberater. Der Schwenk hin zu mehr Nachhaltigkeit in Europas Wirtschaft soll idealerweise so erfolgen: Unternehmen liefern ESG-Reports, anhand derer die Fonds beurteilen können, welche ESG-Kriterien die jeweiligen Unternehmen erfüllen. So können Fonds, ihrer eigenen ESG-Einstufung entsprechend, ihre Portfolios mit den passenden Unternehmen füllen. Finanzberater wiederum können die durch Wirtschaftsprüfer testierten Bewertungen der Fonds verwenden, um die Anlagepräferenzen ihrer Kundschaft zu erfüllen, indem sie Anlegern die passenden Fonds empfehlen. Soweit die Theorie.

In der Praxis sieht es derzeit so aus: Die Berater sind zwar seit dem 2. August angehalten, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu erfragen. Doch sie agieren mit ihren Empfehlungen auf unsicherem Terrain. Denn die Fonds weisen noch nicht die entsprechenden Daten aus. Hintergrund ist zum einen, dass die EU-Taxonomie immer noch nicht wasserdicht ausformuliert ist. Zum anderen sind börsennotierte Unternehmen noch nicht dazu verpflichtet, ESG-Reports zu erstellen. Fondsgesellschaften, die ESG-Fonds anbieten, haben deshalb ein eklatantes Problem: Sie erhalten nicht die nötigen Testate. Denn viele Wirtschaftsprüfer weigern sich, die ESG-Konformität von Fonds zu bestätigen, deren ESG-Dokumentation aus ihrer Sicht unzureichend ist. Und so stehen Fondsgesellschaften und Anlageberater letztlich vor derselben Herausforderung: nämlich eine EU-Offenlegungsverordnung umzusetzen, deren regulatorische Basis noch unausgegoren ist und einem Datenmangel, der dazu führt, dass die Verordnung derzeit kaum sinnvoll angewendet werden kann.

Die ESG-Datenerhebung ist die größte Herausforderung

Selbst wenn die Optimisten Recht behalten und die EU-Taxonomie bis Ende des Jahres in allen Bereichen steht und anwendbar ist, bleibt das größte Problem der Umsetzung bestehen. Die Erhebung von ESG-Unternehmensdaten ist die Achillesferse der EU-Regulierung zum Thema Nachhaltigkeit. Um ihren Offenlegungspflichten nachkommen zu können, müssen die Fondsgesellschaften valide ESG-Daten der Unternehmen in ihren Portfolios vorlegen. Sie benötigen diese Daten jedoch auch schon im Vorfeld von Investitionen während des Research-Prozesses. Um den Markt scannen zu können, sind sie deshalb auf spezialisierte ESG-Ratingagenturen angewiesen, die vergleichende Ratings, Scores und Risikoanalysen anbieten. Einer Untersuchung des Beratungsunternehmens Cofinpro zufolge sind hier insbesondere folgende Anbieter zu nennen: das niederländische Unternehmen Sustainalytics, die französische Agentur Imug Rating, die US-Unternehmen Arabesque S-Ray, Bloomberg L.P., CSR Hub, MSCI, Refinitiv und der Marktführer ISS sowie die schweizerische ESG-Spezialisten Covalence und Reprisk sowie das britische Unternehmen FTSE Russel. Die Agenturen analysieren jeweils zwischen fünf und zwanzigtausend Unternehmen und verleihen diesen entweder ein ESG-Rating oder einen ESG-Score. Dabei werden Unternehmens-Informationen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zusammengeführt.

Beispiel für ein Nachhaltigkeits-Rating auf ESGBook.com

Ein Problem dabei: Die Gewichtung der Themenfelder ist regulatorisch nicht geregelt. Deshalb gewichten die ESG-Agenturen die Kriterien nach eigenem Ermessen. Das viel größere Problem ist jedoch die Erfassung der Rohdaten. Die Agenturen sammeln das nötige Datenmaterial aus zehntausenden Quellen. Die Erfassung erfolgt überwiegend automatisiert. Manche Anbieter laden die Unternehmen auch ein, selbständig ihre Daten einzugeben. Wie beispielsweise auf der Website ESGBook.com, die von einer Arabesque-Unternehmenstochter entwickelt wurde. Analysten der Datenanbieter sehen sich in der Regel die Daten an und können selbständig Änderungen und Gewichtungen vornehmen. Im Ergebnis bleiben die ESG-Ratings und ESG-Scores uneinheitlich, können den Fonds aber immerhin dazu dienen, ihren Wirtschaftsprüfern begutachtungswürdiges Material vorzulegen.

Die Unternehmen, um deren Daten es im Rahmen der Regulierung geht, stehen derweil vor der Herausforderung, nicht nur die Dokumentation ihrer ESG-Konformität zu überwachen oder im Idealfall selbst zu steuern. Sie müssen neben der EU-Taxonomie weitere neue Regularien beachten und entsprechend dokumentieren, darunter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Administrative Unterstützung durch die EU frühestens in acht Jahren

Dass die zunehmende Komplexität der Berichtspflichten Unternehmen überfordern könnte, hat man derweil auch in Brüssel eingesehen. Deshalb hat die EU beschlossen, die Unternehmen mit dem sogenannten European Single Access Point (ESAP) bei deren Dokumentationspflichten zu unterstützen. Die Datenbank soll ESG-Daten bündeln und die Unternehmen dabei unterstützen, ihren Dokumentationspflichten leichter nachkommen zu können. Der aktuell angestrebte Start für wesentliche Teile des Projekts ist das Jahr 2026. Die Komplettierung der ESAP-Plattform soll bis 2030 abgeschlossen sein. Das Thema Timing bleibt also auch weiterhin eine Herausforderung für die Regulierer, die Finanzbranche und die Wirtschaft.

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