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CSRD verspricht Mehrwert für Asset-Manager

Marcus Columbu, Rechtsanwalt und Partner bei act AC Tischendorf
Regulierung

Im Dezember steht die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht an. Swantje Columbu und Marcus Columbu, Rechtsanwälte bei act AC Tischendorf, geben einen Ausblick auf die Ausgestaltung und erklären, warum die neuen Pflichten auch als Chance zu begreifen sind. Was dies für Unternehmen und Finanzprofis bedeutet.

30.11.2022 | 12:25 Uhr von «Ronny Kohl»

TiAM: Was kommt mit der neuen Directive auf die Branche zu?

Marcus Columbu: Die neue „Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen“ erweitert die Berichtspflichten fast aller Unternehmen in der EU in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsstrategien und deren Umsetzung – und stellt sie damit quasi auf eine Ebene mit der Finanzberichterstattung. Die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten wird nicht mehr freiwillig sein.

Swantje Columbu: Und die Inhalte werden durch die strengen Vorgaben der Euro­pean Sustainability Reporting Standards transparenter und vergleichbar. Sie definieren die Themen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung sowie biologische Vielfalt und Ökosysteme als wesentlich. Somit muss künftig das berichtspflichtige Unternehmen die Auswirkung dieser Themen auf sein Geschäft darlegen und einen entsprechenden Bericht abgeben.

TiAM: Welche Unternehmen betreffen die neuen Vorschriften?

Swantje Columbu: Die Direktiven betreffen grundsätzlich alle Unternehmen in der EU. Ausgenommen sind kapitalmarktorien­tierte Kleinstunternehmen sowie nicht kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen. Jedoch werden viele mit großer Sicherheit mittelbar betroffen sein, beispielsweise wenn Unternehmen für die erforderliche Offenlegung auch bei ihren Lieferanten und Dienstleistern Nachhaltigkeitsinformationen abfragen müssen.

TiAM: Wem nutzen diese Berichte?

Swantje Columbu: Die Finanzbranche kann als Profiteur der neuen Richtlinie betrachtet werden. Damit wird den Forderungen Rechnung getragen, Nachhaltigkeitsinfor­mationen in standardisierter und vergleichbarer Form zu erhalten, um Transparenz und Vergleichbarkeit von Unternehmensbewertungen und Ratings zu erlangen und diese etwa in nachhaltige Finanzprodukte einfließen zu lassen.

TiAM: In welchem Zusammenhang steht CSRD mit dem Paris-Abkommen?

Swantje Columbu: 2014 vereinbarten die EU-Mitgliedsstaaten klimaneutrales nachhaltiges Wirtschaften und die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C bis zum Jahr 2050. CSRD ist der konsequente Umsetzungsschritt und folgt damit der Ratifizierung des Pariser Abkommens aller EU-Mitglieder. CSRD kann also als Aktionsplan für Unternehmen betrachtet werden.

TiAM: Wie sieht der Zeitrahmen aus?

Marcus Columbu: Für berichtspflichtige kapitalmarktorientierte Unternehmen gilt die CSRD-Berichterstattungspflicht erstmals ab dem Jahr 2025 für Berichte zum Geschäftsjahr 2024. Alle anderen großen Unternehmen betrifft die CSRD ein Jahr später, also ab dem Jahr 2026 für das Geschäftsjahr 2025. Kapitalmarktorientierte Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) sind ab dem Jahr 2027 mit Berichten für das Geschäftsjahr 2026 von CSRD betroffen. Zusätzlich haben kapitalmarktorientierte KMU eine Opt-out-Möglichkeit, das heißt, die Berichtspflicht ist dann erstmals im Geschäftsjahr 2028 für das Geschäftsjahr 2027 anzuwenden.

TiAM: Worüber ist im Detail zu berichten?

Swantje Columbu: Die Berichtspflichten sind umfassend: Sie beinhalten Aspekte der Geschäftsstrategie, des Geschäftsmodells und des -verlaufs, des Unternehmensergebnisses und der Lage des berichtspflichtigen Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte. Insbesondere ist dabei Bezug zu nehmen auf Risiko- und Chancenmanagement, Stakeholder-Management, Governance aller Unternehmensorgane – jeweils unter Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Marcus Columbu: Größere Aufmerksamkeit fordert die Fortschrittskontrolle der Nachhaltigkeitsziele und der Bericht darüber, welche Rolle Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane haben und mit welchen Mitteln sie Nachhaltigkeitsziele erreichen wollen oder schon erreicht haben. So wurde das Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ neu eingeführt: Berichtspflichtige Unternehmen müssen nicht nur angeben, wie Nachhaltigkeitsaspekte ihr Unternehmen beeinflussen, sondern auch, wie sich ihr Unternehmen auf Mensch und Umwelt auswirkt. Und sie müssen darlegen, wie sie mit tatsächlichen und potenziellen nachteiligen Auswirkungen, den „Principal Adverse Impacts“, umgehen. Ein besonderer Fokus soll hierbei auf der Beschreibung von Maßnahmen liegen, mit denen nachteilige Auswirkungen gemindert, behoben oder ganz verhindert werden.

TiAM: Ein ziemlicher Aufwand, oder?

Swantje Columbu: Neben personellem Aufwand wird auch technischer Aufwand bezüglich des Berichtsformats und der Sammlung der erforderlichen Informationen notwendig sein. Welche Kosten genau dies auslösen wird, ist weitgehend unternehmensspezifisch und abhängig von den Zielen des jeweiligen Unternehmens sowie davon, inwieweit diese CSRD nicht nur als Pflicht betrachten, sondern vielleicht auch als Mehrwert für ihre Produkte und Mitarbeiter. Demgegenüber geht der Gesetzgeber davon aus, dass Unternehmen mittel- bis langfristig durch die vereinheitlichten Reportingpflichten bis zu 60 000 Euro jährlich einsparen. Ob dies realistisch ist, bleibt abzuwarten.

TiAM: Welche Sanktionen sind vorge­sehen, wenn Unternehmen der Berichtspflicht nicht nachkommen?

Marcus Columbu: Die Verletzung der Berichtspflichten kann unterschiedliche Sanktionen nach sich ziehen. Das beinhaltet öffentliche Erklärungen von Behörden, in denen die Verstöße der verantwort­lichen Unternehmen – einschließlich deren Nennung – beschrieben werden, bis hin zu ebenso öffentlich abgegebenen Aufforderungen, diese Verstöße einzustellen und Wiederholungen zu vermeiden.

Swantje Columbu: Die Höhe der Bußgelder ist noch nicht explizit vorgegeben, allerdings existieren Kriterien, die bei Festlegung berücksichtigt werden sollen. Wir gehen davon aus, dass sich die Höhe der Bußgelder an jenen bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung oder das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern orientieren wird; das heißt, voraussichtlich bis zu vier Prozent des Gruppenweltumsatzes des die Berichtspflichten verletzenden Unternehmens.

TiAM: Welche Auswirkungen dürfte die CSRD auf die Anlagepolitik von Asset-­Managern haben?

Marcus Columbu: Fonds und institutionelle Investoren werden die Direktive sicherlich begrüßen, da sie Transparenz und Vergleichbarkeit erhöht, in besonderem Maße bei ESG-Orientierung. Sicherlich wird dies nicht die alleinigen Entscheidungskriterium liefern können, aber möglicherweise Einfluss haben. Wir wissen beispielsweise, dass Investoren, gerade aus dem mitteleuropäischen und angloamerikanischen Markt, verstärkt Nachhaltigkeitskriterien als Maßstab für ihre Investitionen heranziehen. Unternehmen, die die CSRD proaktiv umsetzen, werden dadurch sicherlich einen Vorteil gegenüber solchen Unternehmen haben, die dies nicht tun.

TiAM: Alles in allem – ist CSRD eine wichtige Weiterentwicklung oder nur lästiger Verwaltungsaufwand?

Swantje Columbu: Grundsätzlich ist CSRD sicherlich zeitgemäß und relevant. Die Frage, ob es nur Verwaltungsaufwand ist oder Mehrwert, ist sicher in großem Maße davon abhängig, was die Unternehmen daraus machen, wie sie CSRD implementieren und dies in ihre Unternehmenskommunikation einbeziehen.

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