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Rechtsprechung

Richter bremsen Banken - Bundesgerichtshof kippt gängige Praxis bei AGB-Änderungen

Ändern Banken ihre Konditionen, werten deren AGB das Schweigen des Kunden oft als Zustimmung. Zu Unrecht, urteilte der BGH. Was Berater jetzt wissen sollten.

04.05.2021 | 07:15 Uhr von «Simone Gröneweg»

Mit diesem Urteil hatten die Banken wohl nicht gerechnet. Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte überraschend eine gängige Praxis. Ändern Banken ihre Geschäftsbedingungen, informieren sie Kunden in der Regel zwei Monate vorher schriftlich darüber. Reagieren die nicht, nennt man das stillschweigende Zustimmung. So legen es die Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken fest. Die Bank kann zum Beispiel Gebührenerhöhungen ankündigen - widerspricht der Kunde nicht, wird das automatisch als Zustimmung gewertet.

Ein solches Vorgehen sei zwar grundsätzlich im Recht angelegt, aber nicht für alle Arten von Vereinbarungen und in beliebigem Umfang, argumentierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), strengte eine Musterklage gegen die Postbank an und bekam recht. Der BGH hat die Klauseln für unwirksam erklärt.

Sie seien zu weitreichend und benachteiligten die Kunden unangemessen, erklärte das Gericht letzte Woche (Az. XI ZR 26/20). Die Beklagte - also die Bank - erhalte damit eine Handhabe, das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu ihren Gunsten zu verschieben und damit die Position ihres Vertragspartners zu entwerten.

Auswirkungen noch unklar

Der Richterspruch sorgt für Aufregung, denn solche Klauseln nutzen zahlreiche Kreditinstitute. Die deutschen Banken hielten sich mit Äußerungen zum Urteil erst einmal zurück. "Wir warten die Urteilsbegründung ab", sagte ein Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft. Im Massengeschäft sei es völlig üblich, dass man diese Zustimmungsfiktion anwende, und zwar nicht nur in der Kreditwirtschaft, betonte er.

Noch ist unklar, welche Auswirkungen dieses Urteil im Detail hat. Nun kommt es darauf an, wie genau der BGH sein Urteil begründet. Viele Kunden stellen sich trotzdem schon die Frage, ob sie Geld von ihrer Bank zurückfordern können.

Rechtsexperten verweisen zunächst einmal auf die gesetzlich vorgegebene Verjährungsfrist von drei Jahren. Das würde bedeuten, es ginge um unwirksame Erhöhungen zurück bis zum 1. Januar 2018.

Es ist davon auszugehen, dass Verbraucherschützer Musterbriefe zur Verfügung stellen werden, sobald mehr Klarheit herrscht. Für die Zukunft gilt jedenfalls: "Wenn die Postbank oder andere Geldinstitute künftig Vertrags- und Preisanpassungen durchsetzen wollen, müssen sie das klar und nachvollziehbar bereits in den AGB regeln", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Verwaltungstechnisch wird das Ganze für die Bankenbranche wohl eine Herausforderung. Vermutlich werden sich Kunden künftig zu Vertragsänderungen äußern können. Spannend ist sicher, wie viele der Kunden dann tatsächlich nein sagen.

Dieser Artikel erschien zuerst am 01.05.2021 auf boerse-online.de

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