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Rechtsprechung

Prozessieren wird teurer: Ab 1. Januar dürfen Anwälte und Gerichte mehr verlangen

Anwälte und Gerichte dürfen ab 1. Januar voraussichtlich mehr verlangen. Bei Rechtsschutzversicherungen drohen Beitragssteigerungen. Was Berater jetzt wissen müssen.

10.12.2020 | 07:30 Uhr von «Martin Reim»

Prozessieren wird voraussichtlich teurer. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das ab 1. Januar jene Gebühren erhöht, die beim Beschreiten des Rechtswegs anfallen. Der Bundesrat befasst sich am 16. Dezember damit, eine Zustimmung gilt als sehr wahrscheinlich. Hintergrund: Die Gebühren der Gerichte, Anwälte und Gutachter sind gesetzlich geregelt.

Es gibt Tabellen, in denen die Gebührenhöhe abhängig vom Streitwert festgelegt wird. Bei einem Gerichtsverfahren spielen zum Beispiel auch der Instanzenweg, die Anzahl der Zeugen und die Hinzuziehung von Sachverständigen eine Rolle. Die letzte gesetzliche Erhöhung datiert vom August 2013, allerdings verlangen Anwälte und Gerichte durch wachsende Streitwerte regelmäßig mehr Geld.

Laut Gesetz steigen ab Jahresbeginn die Sätze für Anwälte um rund zehn Prozent. Im Sozialrecht gibt es einen Aufschlag von weiteren zehn Prozent. Noch stärker klettern Fahrtkostenpauschalen sowie Tage- und Abwesenheitsgelder. Auch werden im Strafrecht erstmals die Gerichtspausen honoriert.

Jetzt noch klagen

Die Erhöhung bezieht sich auf alle Mandate, die ab 1. Januar 2021 beauftragt werden. Tipp: Es könnte sich lohnen, noch bis Jahresende einen Anwalt zu beauftragen, wenn man das sowieso für die nächste Zeit fest geplant hatte.

Parallel werden auch die staatlichen Gerichtskosten um etwa zehn Prozent teurer. Lediglich für laufende Verfahren werden die Kosten auf bisherige Art berechnet, bis der Prozess vor der jeweiligen Instanz beendet ist. Auch Gutachter dürfen zumeist mehr verlangen. Der Prozesskostenfinanzierer Foris hat kalkuliert, dass bei einem Streitwert von 15 000 Euro das Kostenrisiko durch Anwälte und Gerichte in der ersten Instanz derzeit bei 4790 Euro liegt und ab 1. Januar auf 5270 Euro steigen würde. Einschließlich der dritten Instanz laufen aktuell maximal 17 740 Euro auf, daraus würden 19 500 Euro. Kosten für Sachverständige sind dabei nicht berücksichtigt.

Die Versicherer sehen die Reform mit Sorge. Der Unternehmensverband GDV veranschlagt, dass sich die Rechtskosten für die Rechtsschutzversicherer um 13 Prozent erhöhen würden. Eine Umfrage von €uro am Sonntag unter den Top 5 der Branche ergab, dass Endkunden mit steigenden Beiträgen rechnen müssen - allerdings nicht schon zum Jahreswechsel.

So erklärte eine Sprecherin von Ergo, das Beitragsniveau bleibe "zunächst unverändert". Man werde aber gegebenenfalls Anpassungen im Bestand und Neugeschäft prüfen. Ähnlich äußerten sich Vertreter von Allianz, Roland und Örag. Eine Sprecherin des Marktführers Arag schloss aus, dass im Zuge der Kostensteigerungen die Leistungen ihres Hauses abgebaut werden.

Dieser Artikel erschien zuerst am 07.12.2020 auf boerse-online.de

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