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Rechtsprechung

Goldkäufer aufgepasst: Staat erschwert anonyme Käufe

Der Kauf von Edelmetallen in bar ist künftig nur noch bis zu einem Wert von 2.000 Euro unerkannt möglich. Bisher lag die Grenze bei 10.000 Euro.

06.12.2019 | 13:45 Uhr von «Felix Petruschke»

Egal ob Gold, Silber oder Platin: Bisher war es in Deutschland erlaubt, beim Einkauf von Edelmetallen bis zu einem Wert von 10.000 Euro, anonym zu bleiben. Damit ist ab 1. Januar 2020 Schluss.

Ende November hat der Bundesrat ein neues Gesetz zum Kampf gegen Geldwäsche endgültig verabschiedet: Es sieht vor, dass die Grenze für die Dokumentationspflicht für Händler von 10.000 auf 2.000 Euro sinkt. Deutsche und andere EU-Bürger müssen sich künftig mittels Reisepass oder Personalausweis ausweisen. Anschließend wird eine Kopie des Ausweises auf die Rückseite der Rechnung gedruckt und vom Händler für zehn Jahre aufbewahrt.

Schon jetzt müssen Edelmetallhändler strenge Vorschriften beachten: Ein Sprecher von Pro Aurum, dem nach eigenen Angaben größten Edelmetallhändler Europas, erklärt, dass Händler bei Zweifeln an der Legalität von Geschäften generell einen Identifikationsnachweis verlangen müssen - sonst machen sie sich strafbar. Das gilt besonders für Fälle, in denen Kunden versuchen, durch das Aufteilen von Käufen unter der Grenze zur Angabe der Identität zu bleiben. Wenn sich Kunden weigern, einen gültigen Ausweis vorzulegen, darf ein Geschäft nicht zustande kommen.

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