Im Cum-Ex-Skandal um die Münchener Investmentfirma Avana ist das Urteil nun rechtskräftig: Zwei verurteilte Fondsmanager haben laut einem Bericht des „Handelsblatt“ ihre Revision zurückgezogen. Damit zählt der Cum-ex-Komplex inzwischen zehn abgeschlossene Verfahren – und liefert neue Einblicke in eines der größten Steuerskandale der Republik.
19.08.2025 | 12:50 Uhr
Im Dezember 2024 hatte das Landgericht München I zwei Fondsmanager der Münchener Firma Avana wegen ihrer Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Beide Angeklagte zeigten sich vor Gericht zunächst reuig. Einer von ihnen verglich die umstrittenen Aktiendeals sogar mit einem „Monopoly-Spiel“, das ihn letztlich ins Gefängnis gebracht habe. „Doch das zu Recht“, räumte er laut Gericht ein. Er habe „vorsätzlich“ Steuern hinterzogen und wolle seine Verantwortung übernehmen.
Handelsblatt berichtet über zurückgezogene RechtsmittelDoch wie das Handelsblatt berichtet, kam es anders: Die beiden Manager legten unmittelbar nach dem Urteil Revision ein – ein Schritt, der den Fall möglicherweise bis vor den Bundesgerichtshof gebracht hätte. Nun folgte jedoch die Kehrtwende. Laut Informationen der Zeitung haben beide ihre Rechtsmittel zurückgezogen. Damit ist das Urteil vom 13. Dezember 2024 rechtskräftig und kann vollstreckt werden.
Bereits zehn rechtskräftige Urteile im Cum-Ex-KomplexMit der Entscheidung reiht sich der Fall in eine wachsende Zahl von rechtskräftigen Urteilen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften ein. Nach Angaben des Handelsblatts ist es inzwischen das zehnte Verfahren, das ohne weitere Instanz abgeschlossen wurde. Cum-Ex-Geschäfte basieren auf Aktienkreisen rund um den Dividendenstichtag und dienten einzig dem Zweck, sich nie gezahlte Kapitalertragsteuern erstatten zu lassen.
Urteilsbegründung offenbart DetailsDie mittlerweile veröffentlichten Urteilsgründe geben zudem einen Einblick in eines der größten Cum-Ex-Verfahren der vergangenen Jahre. Die Wirtschaftsstrafkammer verhängte gegen beide Angeklagte eine Freiheitsstrafe von jeweils fünf Jahren und drei Monaten. Dass die Strafen im Vergleich zu anderen Cum-Ex-Urteilen eher moderat ausfielen, begründeten die Richter mit den Geständnissen, die „von ehrlicher Reue und Einsicht getragen“ gewesen seien. (jk)
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