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Das Provisionsverbot ist wieder auf dem Tisch
Provision

Das Provisionsverbot ist wieder auf dem Tisch

Brüssel lässt nicht locker. Im Entwurf für die neue EU-Kleinanlegerstrategie wird ein partielles Provisionsverbot gefordert. In Berlin wird der Vorschlag kontrovers diskutiert.

01.03.2024 | 07:00 Uhr von «Matthias von Arnim»

Es ist fast genau ein Jahr her, dass EU-Kommissarin Mairead McGuinness die von ihr selbst angestoßene Idee eines Provisionsverbotes für Finanzberater verworfen hat. Das Thema schien vom Tisch. Jetzt ist es in neuem Gewand wieder aufgetaucht. Die Rede ist nun nicht mehr von einem grundsätzlichen, sondern von einem „partiellen“ Provisionsverbot. Es ist ein erster Schritt, hin zu einem kompletten Provisionsverbot. Anders als beim ersten Brüsseler Versuch, provisionsbasierte Beratung zu verbieten, haben sich die Befürworter dieser Idee diesmal mit Bedacht nur einen Teilbereich des Finanzmarktes herausgesucht. Konkret wollen sie eine provisionsbasierte Bezahlung für die Abwicklung von Finanzgeschäften ohne Beratung verbieten. Außerdem soll, egal ob eine Beratung stattfindet oder nicht, die Angabe einer neuen – von europäischen Finanzbehörden erstellten – Preis-Leistungs-Benchmark verpflichtend werden. Anhand der Benchmark sollen Kunden ablesen können, ob und warum sich die Zahlung einer Provision für sie lohnt. Der Vorschlag der Kommission zielt in zwei Richtungen: Direktbanken, die Fonds, ETFs, Zertifikate und andere Finanzprodukte in erster Linie an Selbstentscheider verkaufen, sollen dafür von den Emittenten keine Provisionen mehr erhalten dürfen. Gleichzeitig wären auch Finanzberater betroffen. Denn auch sie dürften für Finanzprodukte, die Selbstentscheider als Zielmarkt haben, keine Provisionen mehr erhalten.

Von einem kompletten Provisionsverbot ist zwar offiziell nun keine Rede mehr. Doch käme die EU-Kommission mit ihren Forderungen durch, würde dies den Beratermarkt in Deutschland trotzdem hart treffen. Das ist der Finanzbranche klar. Und so überrascht es nicht, dass die Diskussion, die vor einigen Tagen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses in Berlin geführt wurde, höchst kontrovers war. So legte Andrea Liesenfeld von der Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (FISMA) der Europäischen Kommission dar, dass das Provisionsverbot im beratungsfreien Geschäft aus ihrer Sicht zu niedrigeren Kosten und damit zu einer höheren Rendite für den Kleinanleger führe. „Die Folgenabschätzung der Kommission hat die positiven Auswirkungen eines generellen oder eines partiellen Provisionsverbotes gezeigt. Insbesondere hat sie gezeigt, dass es potenzielle Interessenkonflikte löst, die es auch im beratungsfreien Geschäft gibt“. Ihr stärkstes Argument: Im Moment könnten die Provisionen im beratungsfreien Geschäft so hoch sein wie im Beratungsgeschäft. Das hieße, dass Kleinanleger zum Teil auch über Jahre hinweg für hohe Kosten zahlten, obwohl sie gar keine Beratung in Anspruch genommen, sondern die Produkte selbst online ausgewählt hätten. Zudem seien die Kosten in Deutschland momentan höher als in den Ländern, in denen ein Provisionsverbot bestehe. 

Steffen Sebastian, Professor für Immobilienfinanzierung an der Universität Regensburg, der auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen war, verwies in diesem Zusammenhang auf Studien, denen zufolge insbesondere Sparer mit kleinen und mittleren Einkommen von einer strengeren Regulierung der Provisionen im Finanzvertrieb profitierten und nannte eine Erhöhung des Ertrags von zwei Prozent. „Ein marktwirtschaftlicher Ansatz wird immer ein Provisionsverbot begünstigen“, so Sebastian.

Die Privatbank ING, die als Sachverständige auf Vorschlag der Unionsfraktion geladen war, verwies auf das Geschäft mit ETFs, die äußerst günstig und für Anleger leicht zu verstehen seien. „Das Angebot von kostengünstigen ETFs ist in Deutschland einzigartig“, erklärte der ING-Vertreter. Über sie fänden „breite Bevölkerungsschichten Zugang“. Ohne Provisionierung der Produkte müssten Banken die Gebühren für den Handel mit ETFs erhöhen. Ein Vorteil für Anleger entstünde also nicht. 

Ähnlich skeptisch äußerte sich Wolfgang Eichele, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute, der als Sachverständiger auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen war. Eichele sieht das angestrebte partielle Provisionsverbot auch aus einem juristischen Aspekt heraus kritisch: Es gebe schließlich kein Marktversagen, das solch eine ordnungspolitische Maßnahme rechtfertigen würde. Im Gegenteil: Es gebe eine funktionierende Aufsicht durch die Industrie- und Handelskammern sowie die BaFin. Und die praktische Umsetzung des Artikels 17 IDD mit den Paragrafen 48 VAG würde Fehlanreize und Interessenkonflikte im Versicherungsbetrieb stark einschränken. Im Übrigen sei auch das Geschäftsmodell der Honorarberatung nicht frei von Interessenkonflikten und zum Teil intransparent. Damit setzte Eichele den Ton in der Diskussion, die sich weniger um die Details der EU-Gesetzesvorlage als um den grundsätzlichen Sinn von Provisionen in der Finanzberatung drehte.

Es geht in der Diskussion in Berlin nicht um Details der aktuellen EU-Gesetzesvorlage, sondern ums große Ganze

Die Fronten im Finanzausschuss waren klar verteilt: Auf der einen Seite argumentierten die von den Grünen und der SPD geladenen Sachverständigen für eine Verschärfung der Regulierung und für eine Abschaffung von Provisionen im Finanzvertrieb. Dagegen warfen die von der CDU/CSU-Fraktion, der AfD und der FDP eingeladenen Sachverständigen Bedenken ein. 

Auffällig ist: Auslöser für den aktuellen Disput ist zwar der neue Brüsseler Entwurf für eine Abschaffung der Provisionen für beratungsfreie Produkte. Doch im Kern dreht sich die Diskussion um eine generelle Abschaffung von Provisionen für den Finanzvertrieb. Der neue EU-Vorstoß ist nur der Türöffner. Das haben die betreffenden Experten und die Vertreterin der EU-Kommission unmissverständlich deutlich gemacht. Auch diejenigen, die gegen die aktuelle EU-Vorlage argumentieren, sehen das so. Und so verwundert es nicht, dass die Kritiker des Gesetzesentwurfs, der aktuell auf dem Tisch liegt, in ihrer Argumentation im Finanzausschuss kaum konkret darauf eingingen, sondern eher grundsätzlich die Bedeutung provisionsbasierter Finanzberatung betonten.

Fazit: Die EU-Kommission nimmt einen neuen Anlauf, Provisionen in der Finanzberatung zu verbieten. Wer in der Branche darauf hofft, das Thema könnte sich auch diesmal so leicht vom Tisch wischen lassen wie vor einem Jahr, sollte gewarnt sein. Die Befürworter des Provisionsverbots haben sich diesmal besser vorbereitet als beim letzten Mal.

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