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MiFID II: Berater und Kunden sind genervt

Andreas Grünwald,
MiFID II

Mehr Bürokratie, genervte Kunden, höhere Kosten, weniger Beratung - der Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV) zieht eine kritische Bilanz des ersten Vierteljahres.

10.07.2018 | 10:30 Uhr von «Dominik Weiss»

Ein Viertel der deutschen Vermögensverwalter haben die Finanzmarktnovelle bereits weitestgehend umgesetzt. Von den sechs besonders bedeutsamen Bereichen, die Kostentransparenz, Zielmarktbestimmung, Geeignetheitsprüfung, Zuwendungsverbot, Sachkundenachweis und Telefonaufzeichnung wird lediglich die Kostentransparenz von der Mehrheit der Vermögensverwaltungen als positiv bewertet. Sachkundenachweise findet immerhin noch eine relative Mehrheit nützlich. Auf große Ablehnung stoßen dagegen die Anforderungen der Zielmarktbestimmung.  Auch Telefonaufzeichnungen betrachten, nach Angaben einer nicht-repräsentativen Umfrage des Verbandes der unabhängigen Vermögensverwalter (VuV), sowohl viele Kunden als auch die Mehrzahl der Berater kritisch.

Lob und Kritik vom Verband unabhängiger Vermögensberater

Die Finanzmarktrichtlinie MiFID II sollte in erster Linie dem Anleger zu Gute kommen. In der Praxis entpuppt sie sich nach Ansicht der Betroffenen als verbesserungswürdig. „Wir begrüßen natürlich den Anlegerschutz und insbesondere auch die verbesserte Kostentransparenz ausdrücklich. Allerdings wird nun nach 6 Monaten in der Praxis erst richtig deutlich, welche Folgen einzelne MiFID II-Regelungen im täglichen Geschäft haben“, erklärt Andreas Grünewald, VuV-Vorsitzender, in einer exklusiven Stellungnahme gegenüber FundResearch.

Nicht alle neuen Anforderungen schätzen die Vermögensberater negativ ein. So stehen rund zwei Drittel der verbesserten Kostentransparenz positiv gegenüber. Sie stelle einen deutlichen Mehrwert für die Kunden dar, die von durch die transparente Kostenaufschlüsselung einerseits die Angebote besser vergleichen sowie andererseits das Kosten-Rendite-Verhältnis einschätzen könnten, heißt es in der Befragung. Immerhin noch zwei von Fünf Beratern sehen im neu eingeführten Sachkundenachweis eine Qualitätserhöhung für den Kunden.


Mehr schlecht als recht

Auf deutliche Ablehnung stößt dagegen die Zielmarktbestimmung, die nach Auffassung von 83% der Befragten als „unpassend“ angesehen wird. Der damit einhergehende „Bürokratismus“ stehe in keinem Verhältnis zum Nutzwert für den Anleger. Auch Andreas Grünewald geht mit der Neuregelung hart ins Gericht. Sie führe zu einer „regelrechten Informationsüberflutung, die sogar eher zu reduziertem Wissen bei den Anlegern führt. Analog zum Button „Weiter“ im Internet, wird leider vielfach nur noch überblättert ohne wirklich die Inhalte zu lesen“.

Ebenfalls stark kritisiert wird innerhalb der Branche die Verpflichtung zur Telefonaufzeichnung von Kundengesprächen. Rund 75% empfinden das als überflüssig, auch Kunden würden die Aufzeichnung laut Umfrage ablehnen.

Unentschieden fällt die Bewertung der Geeignetheitsprüfung aus. Während 36% eine Stärkung der Kundenorientierung sehen, lehnen sie 43% ab.


Zusätzliche Kosten, weniger Beratung

Rund ein Drittel der befragten 127 Vermögensverwalter gab an, aufgrund des mit den neuen Vorschriften einhergehenden Verwaltungs- und Organisationsaufwandes nun 50% mehr Arbeitsaufwand pro Vertragsabschluss schultern zu müssen. Dies gehe auch mit gesteigerten Kosten einher: Bei einem Viertel der Vermögensverwalter ist der Kostenaufwand um 20% angestiegen. Bei einem weiteren Viertel liegt er sogar 50% höher. „Die gestiegenen Anforderungen der Regulierung führen zu immer höheren Kosten bei den Unternehmen“, schließt Grünewald. In der Konsequenz geben viele Berater Geschäftsfelder auf. So erklärten ein Viertel der Unternehmer künftig keine Anlageberatung mehr anzubieten. Grünwald sieht daher dringenden Reformbedarf: „Am Ende des Tages entsteht immer mehr gleichgerichtetes Handeln, anstelle einer risikomindernden Vielfalt“, fürchtet der VuV-Vorsitzende.

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