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Bei Provisionen noch viel zu tun

Europa: Provisionen - quo vadis?
MiFID II

MiFID 2: Ein Verbot für Berater-Provisionen aus Brüssel scheint vom Tisch. Dennoch ist das Thema evident. Nun scheint Berlin am Zug.

30.01.2014 | 06:45 Uhr

Eigentlich ist das Thema „Stärkung des Anlegerschutzes“ nur eines von vielen innerhalb der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID). Für Anlage- und Finanzberater jedoch ist es zentral: Werden doch existenzielle Dinge wie Provisionen, unabhängige Beratung und Berufsehre tangiert. Lange Zeit hing gar ein Verbot von Provisionen in der Luft: Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom 20. Oktober 2011 (IP-11-1219) sollte die MiFID u. a. mit dem Ziel eines erhöhten Anlegerschutzes durch ein "Verbot für Provisionen bei unabhängige Finanzberatung" überarbeitet werden. Dieses Verbot ist vom Europa-Parlament 2012 in eine Kann-Bestimmung abgeändert worden. Im EU-Trilogkompromiss vom 15. Januar 2014 ist ein radikales Provisionsverbot per ordre Brüssel nicht enthalten. Doch noch muss der Kompromiss offiziell durch das EU-Parlament.

Das Thema liegt auch auf den Schreibtischen der Ministerialverantwortlichen der Großen Koalition in Berlin. Ob es tatsächlich angepackt wird (wie manche Honorarberater frohlocken) ist fraglich. Im Koalitionsvertrag steht dazu folgendes: „Wir werden die Ein­führung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provi­sions­ba­sis für alle Finanzprodukte vorantreiben und hohe Anforderungen an die Qua­lität der Beratung festlegen…. Die Berufsbezeichnungen und Ausbildungsstandards der Berater auf Honorarbasis werden weiterentwickelt.“ Die Passagen sollte man als Berater zweimal lesen. Aber: Ein Verbot für Provisionen bedeutet das nicht.

Berater: Noch herrscht Provisions- und Bezeichnungs-Durcheinander

Die aktuelle Provisions-Praxis innerhalb der unterschiedlichen Beraterberufe in Deutschland ist tatsächlich verwirrend: FundResearch hat recherchiert und ist auf einige Unklarheiten gestoßen. Diese sind juristisch momentan in Ordnung, dennoch erscheinen sie zumindest unlogisch:

1. So vereinnahmt der eine oder andere „Honorar­berater“ aktuell durchaus auch Kick-Backs seiner Pro­duktgeber. Hauptgrund: Ein bereits beschlossenes Gesetz, das ihm dies verbieten würde, ist offiziell noch nicht in Kraft getreten.

2. Banken und Sparkassen nehmen gerne Provisionen, obwohl deren „Anlageberater“ – zumindest bei der älteren Generation - oft als „unabhängige Berater“ eingeführt sind.

3. Vermögensverwalter nach §32 KWG haben meist das Wort „unabhängig“ in der Anrede, können jedoch bei Beratungen auch Kick-Backs Dritter nehmen.

4. Manche 34f-Berater machen heute einen erstklassigen Job als unabhängige Instanzen auf Provisionsbasis. Ihnen droht jedoch der Abstieg, dürften sie sich künftig nicht mehr „unabhängig“ nennen und würde dieses Attribut per Anweisung aus Brüssel oder Berlin den Honorar­beratern exklusiv übertragen.

5. Und nicht zuletzt die Immobilienmakler. Sie erhalten Ihre Provision, die „Maklergebühr“ nur im Erfolgsfall (wenn z.B. das Grundstück den Besitzer wechselt).

Bei den Immobilienmaklern ebenfalls interessant: Womöglich wird ihre Honorierung künftig nicht mehr von den Käufern sondern von den Verkäu­fern bezahlt. So zumindest eine An­deutung des SPD-Verhandlungsführers, Florian Pronold, bei den Koalitionsverhandlungen (nach der Einigung über das „Paket für bezahlbares Bauen und Wohnen“). Er rief den Grundsatz aus: „Wer bestellt, bezahlt.“ Eines steht also fest: Beim Thema Provisionen bleibt noch viel zu tun.

 Provision erlaubt oder nicht: Aktueller Stand bei Beraterberufen

 

(DIF)

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