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MiFID II

Verbraucherschutz oder Gängelung?

Anfang 2018 trat in Deutschland die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II in Kraft. Während die betroffene Industrie immer wieder beklagt, das Gesetz würde Kunden entmündigen und sei ein bürokratischer Alptraum, zeichnet eine aktuelle Untersuchung der zuständigen Aufsichtsbehörde Bafin jetzt ein völlig anderes Bild. Kurz gesagt: Die Branche flucht, die Kunden applaudieren.

11.06.2019 | 15:05 Uhr von «Alexandra Jegers»

Seit eineinhalb Jahren gelten in Deutschland neue Regeln für den Verkauf von Aktien, Fonds und bestimmten Versicherungen. Die sogenannte MiFID II-Richtlinie verpflichtet Finanzdienstleister dazu, alle Telefongespräche aufzuzeichnen, die einen Bezug zu einem Wertpapierauftrag haben. Zudem müssen Anbieter von Anlageprodukten deutlich mehr Informationen zur Verfügung stellen als früher. Aus der Finanzwelt hagelt es seit Einführung der neuen Regeln Kritik: Die EU-Richtlinie sei „ein Ärgernis für die Kunden, ein Alptraum für Kreditinstitute und Berater und erweist dem Anlegerschutz und der Wertpapierkultur in Deutschland einen Bärendienst“, schimpfte beispielsweise Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes (BdB), gleich nach Inkrafttreten des EU-weiten Regelwerks.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat nun in einer groß angelegten Verbraucherumfrage ermittelt, was die Privatanleger von den Regeln halten und wie diese darauf reagiert haben. Das Ergebnis unterscheidet sich zum Teil deutlich von den Aussagen der Bankenlobby: So halten zum Beispiel 71 Prozent der Befragten eine Aufzeichnung von Beratungsgesprächen am Telefon, die seit MiFID II gefordert ist, für sinnvoll. Nur 24 Prozent sehen darin keinen Sinn. Jeder Zweite wünscht sich zwar, der Aufzeichnung bei Bedarf widersprechen zu dürfen. Derzeit ist das so nicht möglich. Umgekehrt hat aber nur eine Minderheit der Befragten das Gefühl, Informationen verschweigen zu müssen, weil die Bank das Gespräch nun aufzeichnet. 83 Prozent gaben an, genauso offen mit ihrem Berater zu sprechen wie in der Zeit ohne Mitschnitt.

Auch die sogenannte Geeignetheitsprüfung kommt bei Anlegern mehrheitlich gut an. Sie löst das klassische Beratungsprotokoll ab und soll sicherstellen, dass ein empfohlenes Finanzprodukt den Bedürfnissen des Kunden entspricht. Drei Viertel aller Befragten halten eine solche Prüfung für sinnvoll, zeigt die Umfrage. Allerdings lesen sich nur 60 Prozent der Umfrageteilnehmer die Geeignetheitserklärung auch durch. Ähnliches gilt für den sogenannten Ex-ante-Kostenausweis. Er soll Anleger über alle Kosten und Gebühren einer Wertpapieranlage informieren. In der Umfrage gaben nur 42 Prozent der Befragten zu Protokoll, das Dokument gelesen zu haben. Als Grund gaben die Nichtleser an, die Informationen seien zu umfangreich oder nicht von Interesse.

Banken kritisieren das Ergebnis

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch eine Studie der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag des Banken-Dachverbands Deutsche Kreditwirtschaft (DK). Demnach hat nicht einmal die Hälfte der Kunden, die seit der Einführung von MiFID II-Wertpapiergeschäfte getätigt haben, die Kosteninformation durchgelesen.

Das Befragungsergebnis, das die Aufzeichnung von Telefongesprächen bei den Befragten überwiegend gut ankäme, teilt die DK hingegen nicht. „Viele Kunden haben sich aus dem Telefongeschäft bereits zurückgezogen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands. „So ist bei deutschen Banken und Sparkassen die Anzahl telefonisch erteilter Orders um die Hälfte eingebrochen, und drei Viertel aller Kunden möchte am liebsten auf die Telefonaufzeichnung verzichten.“ Dass die BaFin-Studie zu anderen Zahlen kommt, lässt sich aus Sicht der DK damit erklären, dass die Studienautoren nur Kunden gefragt haben, die auch nach MiFID II noch telefonische Kaufaufträge erteilen.

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