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Der TiAM FundResearch Wochenrück- und -ausblick.
Kolumne

Das Imperium schlägt zurück - Banken fordern BGB-Änderung

TiAM FundResearch blickt auf die vergangene Woche zurück und gibt einen Ausblick auf die kommenden Tage. Diesmal im Fokus: Wie Banken und Sparkassen die Zustimmungspflicht bei Gebührenerhöhungen wieder loswerden wollen.

23.01.2023 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Rückblick auf die vergangene Woche

Seit einem BGH-Urteil vor rund zwei Jahren müssen Banken und Sparkassen für jede Änderung in ihrer AGB die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen. Das kostet Zeit, Ressourcen und Geld. Die Branche will die Zustimmungspflicht deshalb möglichst schnell wieder loswerden. In der vergangenen Woche veröffentlichte der Interessenverbund Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ein im Dezember 2022 beschlossenes Positionspapier, in dem die Banker einen smarten Weg aus der ungeliebten Vorschrift vorschlagen.

Zum Hintergrund: Das Aktienzeichen XI ZR 26/20 des BGH-Urteils vom 27. April 2021 markiert eine Zäsur in der Rechtsprechung zum Thema Bankgebühren. Der Bundesgerichtshof entschied an diesem Tag, dass Bank- und Sparkassenkunden nicht mehr nur über AGB-Anpassungen informiert werden und dann entscheiden können, ob sie dem zustimmen, sondern dass sie aktiv zustimmen müssen. Eingeklagt hatten dies Verbraucherverbände. Ihr Ansinnen war es, missbräuchliches Verhalten der Kreditinstitute einzudämmen. Der Hintergrund: Vereinzelt war es dazu gekommen, dass Banken mehrmals und ohne Rücksprache mit ihren Kunden ihre Gebühren deutlich erhöht hatten – im Vertrauen darauf, dass nur ein geringer Teil der Kunden die bestehenden Verträge kündigt. Die Entscheidung des BGH folgte der Argumentation der Verbraucherverbände, schoss in seiner Entscheidung aber über deren Ziel hinaus. AGB-Anpassungen per Zustimmungsfiktion (Information plus Widerspruchsmöglichkeit) sind seit dem Urteil vom 27. April 2021 nicht mehr möglich. Die Kunden müssen nun allen Änderungen aktiv zustimmen.

Was zunächst verbraucherfreundlich klang, erwies sich in der Praxis als teurer Boomerang mit Nachteilen für beide Vertragsparteien:

Bank- und Sparkassenkunden hatten auch schon vor dem BHG-Urteil die Möglichkeit, auf Preisanpassungen der Kreditinstitute zu reagieren. Seit dem Urteil müssen sie es nun aktiv tun. Reagieren sie nicht, müssen die Banken die Verträge kündigen. Nicht wenige Institute nutzten diese Vorgabe, um Kunden loszuwerden, die ihnen aus ihrer Sicht zu wenig Gewinn einbrachten. Im schlimmsten Fall gingen die Kundenguthaben in die Verwaltung von Amtsgerichten über.

Für die Kreditinstitute hat das BGH-Urteil zu einer immensen Steigerung des Verwaltungsaufwands geführt. Da das Urteil im April 2021 auch alle zu dieser Zeit bestehenden Verträge infrage stellte, mussten Banken und Sparkassen in den vergangenen beiden Jahren für mehr als 100 Millionen Vertragsbeziehungen jeweils die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einholen. Dazu kommt die laufende Pflege. Schließlich ist auch in Zukunft jede AGB-Änderung aktiv zustimmungspflichtig. Das kostet nicht nur Zeit und Geld, sondern ist nebenbei auch unter ökologischen Gesichtspunkten nicht gerade ressourceneffizient. Die mehrseitigen Anschreiben mit Rückumschlag und der Aufforderung zur Zustimmung werden im Einzelfall bis zu fünfmal verschickt – je nachdem, ob und wie schnell die Kunden reagieren.

Um das lästige BGH-Urteil außer Kraft zu setzen, schlägt die Deutsche Kreditwirtschaft nun eine Gesetzesänderung im BGB vor. In Paragraf 675g BGB soll eine schmale Textergänzung dafür sorgen, dass Banken und Sparkassen nur noch bei erstmaliger Einführung eines Entgelts die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Ansonsten wäre der Zustand vor dem BGH-Urteil wiederhergestellt. Kleine Änderung, große Wirkung. Der DK argumentiert, dies sei nicht nur im Interesse der Finanzindustrie, sondern auch sinnvoll im Sinne der Nutzerfreundlichkeit. In diesem Fall darf man dem wohl zustimmen.

Ausblick auf interessante Termine in dieser Woche

Am Dienstag wird das Ergebnis der aktuellen GfK Verbrauchervertrauensumfrage veröffentlicht. Im August 2022 war der Index, der das Vertrauen der Verbraucher in die wirtschaftliche Aktivität misst, auf den Rekordminuswert von -42,5 gefallen. Zum Vergleich: Selbst in der Hochphase der Coronapandemie lag der Verbrauchervertrauens-Index nur bei etwa minus 20 Prozent. Immerhin scheinen die Verbraucher seit dem vergangenen August wieder etwas optimistischer zu werden. Die Werte sind immer noch niedrig, aber mit Tendenz nach oben. Der Dienstag wird zeigen, ob der Trend anhält.

Am Mittwoch veröffentlicht das britische nationale Statistikbüro den Erzeugerpreisindex (PPI). Der Index misst die durchschnittliche Preisveränderung von Rohstoffen, die von den Produzenten Großbritanniens gekauft wurden. Seit Mitte 2022 scheint der Preisauftrieb rückläufig. Trotzdem liegt die aktuelle Preissteigerungsrate für die Erzeugerpreise immer noch bei um die 20 Prozent, auf Jahresbasis gemessen. Für die weitere Entwicklung der Verbraucherpreie auf der Insel bedeutet das nichts Gutes. Großbritannien bleibt das Sorgenkind Europas, nicht zuletzt aufgrund des Brexits.

Am Donnerstag gibt das US-Bureau of Economic Analysis, Department of Commerce, den aktuellen BIP-Preisindex bekannt. Der Index misst die Veränderung der Preise für Waren und Dienstleistungen. Änderungen im BIP-Preisindex gelten als Indikator für den Inflationsdruck. Je höher der Wert, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit für Zinsanhebungen durch die Notenbank. Bislang scheint die Fed alles richtig gemacht zu haben. Der Preisindex ist von über neun Prozent im August vergangenen Jahres auf zuletzt 4,4 Prozent zurückgekommen. Der Donnerstag gibt Aufschluss darauf, wie es weitergehen könnte.

Am Freitag veröffentlicht die Europäische Zentralbank den aktuellen Wert der Geldmenge M3. Die M3 Geldmenge zeigt das Volumen an Euro, das in Form von Banknoten, Münzen, Bankguthaben Wertpapierpensionsgeschäften und Anleihen (bis 2 Jahre) im Umlauf ist. Der Trend: Seit Januar 2020 hat sich die Geldmenge im Euroraum fast gedrittelt. In Bezug auf die Inflationsbekämpfung darf das als Erfolg der EZB-Politik gewertet werden.

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