Die DWS schränkt beim Offenen Immobilienfonds grundbesitz europa die Rücknahme von Anteilen ein. Fällige Rückgabeaufträge werden nun grundsätzlich nur noch zu zehn Prozent bedient. Nicht ausgeführte Aufträge verfallen – Anleger müssen sie gegebenenfalls neu stellen.
27.10.2026 | 08:15 Uhr
Die Immobilienkrise hinterlässt nun auch beim DWS-Fonds grundbesitz europa deutliche Spuren. Nachdem der offene Immobilienpublikumsfonds im September kräftig abgewertet wurde, schränkt die DWS nun die Rücknahme von Anteilen vorübergehend ein. Die Maßnahme tritt am 27. Oktober 2026 in Kraft. Hintergrund sind die Liquiditätssituation des Fonds und die Entwicklung der Immobilienverkäufe, mit denen die Gesellschaft die anstehenden Rückgabewünsche bedienen will.
Die Geschäftsführung der DWS Grundbesitz begründet den Schritt mit dem Interesse aller Anleger. Die Rücknahmebeschränkung solle geordnete Verkaufsprozesse ermöglichen und dem Fonds Zeit verschaffen, Liquidität zu generieren. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, künftig wieder angemessene Renditen zu erzielen – sowohl für Anleger, die investiert bleiben möchten, als auch für diejenigen, die ihre Anteile zurückgeben wollen.
Auslöser für die Maßnahme ist eine in den Anlagebedingungen festgelegte Schwelle: Die in den vergangenen 20 aufeinanderfolgenden Wertermittlungstagen eingegangenen Rücknahmeaufträge haben zusammen mindestens zehn Prozent der liquiden Mittel des Fonds erreicht. Damit ist nach Angaben der DWS die Voraussetzung für die Aktivierung der Rücknahmebeschränkung erfüllt. Für Anleger bedeutet das eine Einschränkung ihrer Verfügbarkeit. Während der Beschränkung werden fällige Rücknahmeaufträge grundsätzlich nur noch anteilig ausgeführt.
Am ersten Tag der Aktivierung, dem 27. Oktober, steht nach Angaben der DWS ein Auszahlungsbetrag in Höhe der festgelegten Schwelle von zehn Prozent der liquiden Mittel zur Verfügung. Die an diesem Tag fälligen Rücknahmeaufträge werden vollständig bedient. Ab dem 28. Oktober gilt dagegen eine Auszahlungsquote von zehn Prozent. Diese Quote soll auch für die folgenden Abrechnungsstichtage gelten, solange die DWS keine andere Festlegung trifft. Die Gesellschaft will die Quote laufend überprüfen und kann sie für künftige Stichtage anpassen.
Besonders wichtig für Anleger: Der nicht ausgeführte Teil eines Rücknahmeauftrags wird nicht automatisch zu einem späteren Zeitpunkt bedient. Die betreffenden Anteile bleiben im Depot. Wer sie weiterhin zurückgeben möchte, muss einen neuen Rücknahmeauftrag erteilen. Dabei kann sich die Wartezeit verlängern. Galt für den nicht ausgeführten Teil des ursprünglichen Auftrags die gesetzliche zwölfmonatige Rückgabefrist, unterliegt auch der neue Auftrag erneut einer zwölfmonatigen Rückgabefrist. Die Rücknahmebeschränkung kann maximal zwölf Monate dauern. Über Änderungen der Auszahlungsquote, eine mögliche Aufhebung der Beschränkung und weitere wesentliche Entwicklungen will die DWS auf ihrer Internetseite informieren.
Mit der Maßnahme reagiert die DWS auf den Druck, Rückgabewünsche bedienen zu müssen, während Immobilienverkäufe Liquidität erst im Rahmen geordneter Prozesse bereitstellen sollen. Die Gesellschaft räumt ein, dass die Entscheidung für einzelne Anleger persönliche Belastungen mit sich bringen kann, und bedauert diese Folgen. Ob und wann sich die Lage entspannt, hängt unter anderem davon ab, in welchem Umfang der Fonds über Immobilienverkäufe Liquidität schaffen kann. Die DWS verbindet damit die Hoffnung, künftig wieder angemessene Renditen zu erzielen.
Für Anleger des grundbesitz europa ist die Rücknahmebeschränkung damit ein weiterer Einschnitt in einer ohnehin schwierigen Marktphase. Nach der deutlichen Abwertung im September zeigt der Schritt, dass die Herausforderungen offener Immobilienfonds nicht nur die Bewertung ihrer Immobilien, sondern gerade auch die Liquidität betreffen. Angesichts der vielen bereits in Auflösung befindlichen Fonds ist die Maßnahme kein gutes Zeichen für den vier Milliarden großen Fonds. Nun ist nur noch die Deka mit ihren Immobilienfonds „krisenfrei“. Wie lange noch? (jk)
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