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EU-Bankenaufsicht: Der Countdown läuft

Eurotower Frankfurt am Main: Sitz der EZB
Finanzkrise

Bevor die Bankenaufsicht in einem Jahr ihre Arbeit aufnimmt, ist noch viel zu tun. Deutsche Bundesbank fordert Änderung der europäischen Verträge.

17.09.2013 | 11:42 Uhr von «Patrick Daum»

Die erste Hürde zur europäischen Bankunion ist genommen. Die EU-Institutionen haben sich auf eine gemeinsame Bankenaufsicht geeinigt (FundResearch berichtete). „Damit schaffen wir gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Banken im Euroraum, weil künftig überall dieselben Standards gelten und angewendet werden“, erklärt Jörg Asmussen, Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank (EZB). In einem Jahr – im Herbst 2014 – soll sie ihre Arbeit aufnehmen. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg.

Logistisch stellt sich sie Frage, wo die künftige EZB-Bankenaufsicht in Frankfurt ihren Sitz haben wird. Außerdem werden rund 1.000 Mitarbeiter benötigt. Inhaltlich muss geklärt werden, nach welchen Kriterien betroffene Banken überprüft werden sollen und wer eventuelle Kapitallücken stopft. Fest steht hingegen, dass die neue Aufsicht die großen, grenzüberschreitenden Institute mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent der Wirtschaftskraft ihres Heimatlandes kontrollieren soll. Dies wird rund 130 Banken und Bankengruppen betreffen. Berechnungen der Ratingagentur Fitch zufolge, sind in Deutschland 18 Institute und fünf Töchter ausländischer Großbanken betroffen: Deutsche Bank, Commerzbank, die sechs großen Landesbanken sowie die genossenschaftlichen Institute DZ und WGZ, der Sparkassen-Fondsdienstleister DekaBank, die Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate, Aareal Bank, Münchner Hyp und Wüstenrot, die Hamburger Sparkasse, der Autofinanzierer Volkswagen Bank sowie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank. Über ihre Mutterkonzerne unterstehen die HypoVereinsbank, ING-DiBa, Dexia Kommunalbank, Santander Consumer Bank und die deutsche SEB-Tochter der EZB. Damit ist Deutschland das Euroland mit den meisten zentral überwachten Banken und einer Bilanzsumme von insgesamt rund 5,6 Billionen Euro.

Die nationalen Aufseher – in Deutschland die Bundesbank und die BaFin – sollen ihre Arbeit weiterführen, die EZB-Aufsicht als Dach darüber installiert werden. Umstritten ist jedoch, ob die europäischen Verträge als Rechtsgrundlage dafür ausreichen. Die Deutsche Bundesbank fordert bereits weitreichende Änderungen der Rechtsvorschriften, darunter im Statut des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin der Bundesbank, machte deutlich: „Die momentane Governance-Struktur der einheitlichen Bankenaufsicht mit dem EZB-Rat als in letzter Instanz allein entscheidungsberechtigtes Gremium ist nicht optimal, da sich ein potenzieller Konflikt zwischen den Zielen der Preis- und Finanzstabilität ergibt.“ Dies könne die innere Unabhängigkeit der EZB gefährden.

„Derzeitige Rechtsgrundlagen für Abwicklungsstelle nicht ausreichend“

Besonders mit Blick auf ein einheitliches europäisches Restrukturierungs- und Abwicklungsregime – dem nächsten notwendigen Schritt zu einer europäischen Bankenunion – hält Lautenschläger mittel- bis langfristig eine Änderung des EU-Primärrechts für unerlässlich: „Die derzeit vorhandenen Rechtsgrundlagen halte ich für die Errichtung einer gesonderten Abwicklungsstelle für den Euroraum für nicht ausreichend“, meint die Bundesbankerin. Die Eingriffsrechte der Aufsicht – Schließung von Banken und Enteignung der Anteilseigner oder Gläubiger – könnten mit dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes kollidieren. Da solche Vertragsänderungen komplex seien, bedürfe es einer tragfähigen Übergangslösung. Ein Netz aus nationalen Abwicklungsbehörden könne sinnvoll sein. Eine gewisse Vergemeinschaftung von Kompetenzen in Gestalt einer Schlichtungsstelle mit Mediationsaufgabe „wäre auch hier notwendig.“

Über den gemeinsamen europäischen Abwicklungsmechanismus herrscht derzeit Streit zwischen Brüssel und Berlin. Es ist umstritten, ob EU-Kommission, EZB oder eine eigene EU-Behörde entscheiden soll, dass eine Bank nicht mehr lebensfähig ist. Die Bundesregierung sieht zudem im Gegensatz zur EU und EZB keine ausreichende Basis für ein gemeinschaftliches Vorgehen bei der ordentlichen Entsorgung von Banken. Lautenschläger findet, dass die Abwicklungen sowohl europäisch als auch von den Mitgliedstaaten finanziert werden sollten. Zwar sei es nur folgerichtig, die Haftung auf die europäische Bühne zu verlagern, wenn auch die Aufsicht dort angesiedelt ist. „Fraglich ist allerdings, ob diese Haftung zu 100 Prozent auf die europäische Ebene verlagert wird.“ Denn für diesen Schritt müssten nur nicht die Aufsicht, sondern auch Wirtschafts- und Fiskalpolitik europäische koordiniert werden.

(PD)

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