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Ifo-Institut: Smarter Steuerwettbewerb und der Austritt Großbritanniens aus der EU

Finanzbranche
Smarter Steuerwettbewerb und der Austritt Großbritanniens aus der EU
06/2017
Clemens Fuest
Ifo-Institut (Website)

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Der anstehende Brexit hat zu einer Debatte darüber geführt, ob sich Großbritannien künftig als Steuer- und Regulierungsoase vor den Toren der EU etablieren könnte. Dies könnte negative Folgen für die übrigen EU-Mitgliedstaaten haben.

19.07.2017 | 14:43 Uhr

Grundsätzlich müssen Staaten im Steuerwettbewerb abwägen: Senken sie beispielsweise den Steuersatz auf Unternehmensgewinne, verlieren sie Einnahmen aus der Besteuerung von Unternehmen, die ohnehin im Inland aktiv sind. Diesen Kosten steht der Ertrag in Form zusätzlicher Investitionen gegenüber, die durch niedrigere Steuern ins Land gelockt werden. Für kleine Staaten ist die heimische Wirtschaftsaktivität eher klein im Vergleich zu dem, was aus dem Ausland hinzugewonnen werden kann. Deshalb lohnt sich eine Niedrigsteuerstrategie für sie eher als für große Länder; Irland ist dafür ein gutes Beispiel. Außerdem können niedrige Steuern Standortnachteile wie beispielsweise eine geografische Randlage ausgleichen. Das kann erklären, warum viele Staaten in Osteuropa Unternehmensgewinne niedrig besteuern.

Großbritannien ist allerdings weder klein noch leidet es an geografisch oder durch wirtschaftliche Rückständigkeit bedingten Standortnachteilen. Sicherlich wird das Ausscheiden aus dem EU-Binnenmarkt die Insel für einige Investoren weniger attraktiv machen. Dass die britische Regierung darauf mit massiven Steuersenkungen reagiert, ist dennoch aus zwei Gründen wenig wahrscheinlich. Erstens sind schon heute die Unternehmenssteuern niedriger als in allen anderen großen Industrieländern. Derzeit werden Unternehmensgewinne in Großbritannien mit 19 Prozent besteuert, das ist der niedrigste Steuersatz unter den G20-Staaten. Im Frühjahr dieses Jahres hat die britische Regierung angekündigt, den Gewinnsteuersatz bis 2020 weiter auf 17 Prozent zu senken. Für Unternehmen ist Großbritannien steuerlich bereits sehr attraktiv. Zweitens hat Theresa May wiederholt angekündigt, stärker gegen die hohe Einkommensungleichheit im Land vorgehen zu wollen. Da sehr niedrige Steuersätze bei der Unternehmensbesteuerung zu Verlagerungen aus der Einkommensteuer in den Bereich der Unternehmensgewinne führen, sind weiteren Steuersenkungen Grenzen gesetzt.

Trotzdem dürfte sich der Steuerwettbewerb in Europa intensivieren. Dieser Wettbewerb wird sich aber nicht in auf breiter Front sinkenden Steuersätzen niederschlagen, sondern in der Schaffung gezielter und auf bestimmte Aktivitäten zugeschnittener steuerlicher Anreize. Man könnte von einem sehr differenzierten, „smarten“ Steuerwettbewerb sprechen. Auf diesem Gebiet gewinnt Großbritannien durch den EU-Austritt erheblich an Handlungsspielräumen. Zwei Aspekte stehen hier im Vordergrund.

So unterliegt das Land künftig nicht mehr der EU-Beihilfenkontrolle. Diese hat die Spielräume in der Steuerpolitik in den vergangenen Jahren immer mehr eingeschränkt. Ein aktuelles Beispiel ist der Fall Apple. Irland hat es dem US-Konzern durch attraktive steuerliche Regelungen ermöglicht, einen erheblichen Teil seiner Exporte von PCs und iPhones nach Europa über Irland abzuwickeln und dabei in Europa nur sehr geringe Ertragsteuern zu zahlen. Die Europäische Kommission hält das für eine unzulässige Beihilfe und fordert von Apple massive Steuernachzahlungen. Derartige Eingriffe der EU in die nationale Steuerpolitik hat Großbritannien künftig nicht mehr zu fürchten. Es ist also gut möglich, dass Firmen wie Apple ihre Aktivitäten, soweit sie nicht in der EU angesiedelt sein müssen, künftig nach Großbritannien verlagern.

Auch die jüngst verabschiedete EU-Richtlinie gegen Steuervermeidung gilt künftig nicht mehr für Großbritannien. Diese sieht unter anderem vor, dass alle Mitgliedstaaten den zulässigen Abzug von Zinsen einschränken. Da Großbritannien hier bald gezielt großzügigere Regeln anbieten kann, wird der Standort für Unternehmen attraktiver. Mehr noch: Die EU will multinationale Unternehmen künftig zwingen, im Rahmen des sogenannten Country-by-Country-Reporting ihre Steuerzahlungen und andere Geschäftsinformationen nicht nur den Steuerbehörden verfügbar zu machen, sondern sie zu veröffentlichen. Unternehmen, deren Steuerlast niedrig erscheint, sollen so unter öffentlichen Druck gesetzt werden. Viele Unternehmen sehen in dieser Veröffentlichungspflicht einen Wettbewerbsnachteil und könnten sich auch deshalb entscheiden, ihren Sitz nach Großbritannien zu verlagern.

Man darf erwarten, dass die britische Steuerpolitik die neuen Handlungsspielräume nutzen wird, um im Standortwettbewerb durch gezielte und maßgeschneiderte steuerliche Anreize für international mobile Aktivitäten Vorteile zu erringen. Das muss kein Nachteil sein – wenn es die EU dazu bringt, sich nicht nur auf die Verschärfung der Unternehmensbesteuerung zu konzentrieren, sondern auch die eigene Wettbewerbsfähigkeit stärker in den Blick zu nehmen.


Clemens Fuest

Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft

Präsident des ifo Instituts

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