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Finanzvermittler soll Schadensersatz leisten

(Bild: pixabay)
Finanzaufsicht

Wegen mangelhafter Beratung hat das Landgericht Augsburg einen Finanzanlagenvermittler dazu verurteilt, die komplette Anlagesumme inkl. Agio zu erstatten.

07.03.2018 | 11:19 Uhr von «Dominik Weiss»

Die obskure Geschichte um die Beteiligungsgesellschaft GarantieHebelPlan ‘08 hat ein weiteres Kapitel dazu bekommen. Das Landgericht Augsburg hat in seinem Urteil vom 16. Februar diesen Jahres einen Anlagevermittler in vollem Umfang verurteilt den Schaden zu ersetzen. Es kam zu der Auffassung, dass der Finanzvermittler die Klägerin in unzureichendem Maße über die Chancen und Risiken der Geldanlage aufgeklärt hatte. Im zustande gekommenen Auskunftsvertrag sei weder vollständig noch richtig von Seiten des Anlagevermittlers informiert worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die GarantieHebel Plan ‘08 versprach Interessenten über Investments in britische Lebens- und Rentenversicherungen überdurchschnittliche Renditen. Ermöglicht werden sollte die Ertragsleistung durch Hebelgeschäfte mit bis zu 300% Leverage. Beworben wurde der geschlossene Fonds auf Veranstaltungen in Hotels sowie über Verkaufsprospekte. Angelegt werden konnte sowohl per Einmalanlage als auch mittels Sparplan.

Die Anlegerin sah sich von der Fondsgesellschaft getäuscht. Im Anlageprospekt hätten wesentliche Angaben gefehlt bzw. waren falsche Angaben gemacht worden. Darüber hinaus sei in der Beratung die Möglichkeit eines Totalverlustes verschwiegen worden. Dieser Auffassung schloss sich das Landgericht an.

Verschwiegen wurde unter anderem die Gesellschafterstruktur. Der Anlageprospekt habe verschleiert, dass Daniel Sahin alleiniger Aktionär der CIS Deutschland AG war. Die AG wurde 2006 als Kapitalanlagegesellschaft gegründet und hielt als einzige Komplementärin die Kontrolle über die GarantieHebelPlan ´08 GmbH & Co. KG, die den Fonds verwaltete. Nachdem sich die Negativschlagzeilen über den Fonds häuften kam es zu Zahlungsausfällen, was in der Liquidation des Fonds und zahlreichen Klagen gegen die Gesellschaft und Gegenklagen mündete. 

Zur Liquidation hob der ehemalige Vorstand der CIS und Gesellschafter der GarantieHebelPlan ‘08, Thomas Heinzinger, 2013 die Edelweiss Management GmbH aus der Taufe. Als einzig haftende Gesellschafterin der GarantieHebelPlan ´08 GmbH & Co. KG sollte sie die Abwicklung übernehmen. Zwei Jahre später, 2015 schritt dann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein, weil für die von der CIS aufgelegten Fonds GarantieHebelPlan 07, 08, 09 keine Erlaubnis seitens der Bafin vorlag. Sie entzog der Edelweiss GmbH die Abwicklungs-Befugnis und setzte stattdessen den Rechtsanwalt Dr. Georg Bernau ein. 

Das Firmengeflecht um die GrantieHebelPlan 


Quelle: northdata

Auch über Heinzinger fanden sich dem Vernehmen nach falsche Angaben im Verkaufsprospekt. Der angebliche Immobilien-Experte war lediglich kurze Zeit als Makler tätig gewesen. 

Noch stehen zahlreiche Klagen gegen die verschiedenen Beteiligten vor verschiedenen Gerichten an. Unter anderem wurde von Seiten des Liquidators Dr. Bernau zahlreiche zivilrechtliche Strafanzeigen gegen ehemalige Verantwortliche gestellt. Ein Ende der Abwicklung der GarantieHebelPlan Gesellschaft ist nach Bernau noch nicht absehbar. 

(DW)




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