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Finanzaufsicht

BaFin: Vermittler zahlen für die neue Aufsicht

Freie Finanzanlagevermittler sollen demnächst von der BaFin beaufsichtigt werden. Die Aufsichtsbehörde wird dafür Infrastruktur und Personal aufbauen. Die Kosten werden auf die Vermittler umgelegt.

08.03.2019 | 09:00 Uhr von «Matthias von Arnim»

Freie Finanzanlagevermittler registrieren sich derzeit bei der IHK, beaufsichtigt werden sie von den Gewerbeämtern. Das soll sich bald ändern. Die Bundesregierung hatte es schon im Koalitionsvertrag stehen. „Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht  die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen“, steht dort. Nun werden diese Schritte eingeleitet. Die konkrete Ausgestaltung eines entsprechenden  Gesetzgebungsvorschlages wird nach Aussage der Bundesregierung gerade in den beteiligten Ressorts besprochen.

BaFin soll Synergieeffekte nutzen

Mit einer Kleinen Anfrage wollten die Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weitere Abgeordnete und die FDP Klarheit über die Hintergründe, die Ziele und die Kosten erlangen, warum die Bundesregierung, die noch vor zwei Jahren eben diesen Schritt ablehnte, nun die BaFin mit der Aufsicht beauftragen will. Deshalb fragten die Abgeordneten unter anderem nach, welche Qualitätsverbesserungen sich aus Sicht der Bundesregierung sich durch die BaFin-Aufsicht ergeben würden. Die Antwort der Bundesregierung: „Eine Aufsicht durch die BaFin würde eine bundesweite Vereinheitlichung der Aufsichtspraxis fördern. Bisher ist die Überwachung der Finanzanlagevermittler stark zersplittert und daher nicht immer homogen. Zudem kann das bei der BaFin aufgrund der inhaltlich ähnlichen Überwachung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen vorhandene Fachwissen genutzt werden, so dass hier Synergieeffekte  zu erwarten sind.“

Vermittler sollen zahlen

Um diese Synergieeffekte heben zu können, muss die BaFin allerdings erst einmal die entsprechenden Strukturen und das nötige Personal aufbauen. Um wie viele Stellen und um wieviel Geld es dabei geht, muss noch festgelegt werden. Bei der Frage nach den Kosten hält sich die Bundesregierung zwar noch bedeckt. Mit welchen laufenden zusätzlichen Kosten und mit welchen Kosten für Sonderprüfungen Finanzanlagevermittler rechnen müssen, wenn sie unter die Aufsicht der BaFin gestellt werden, muss noch ermittelt werden. Wer das Ganze bezahlen wird, steht allerdings schon fest: „Da die BaFin umlagefinanziert ist, werden die Kosten über Gebühren und Umlagen auf die Beaufsichtigten umgelegt“, so die Regierung.

Es wird für die Vermittler wohl teurer als bisher

Damit steht schon jetzt ziemlich sicher fest: Die neue Aufsicht wird für die Vermittler teurer als bisher. Denn in der Praxis sieht es im Moment so aus, dass die Bundesländer festlegen, wie und von wem die Finanzanlagevermittler beaufsichtigt werden. Manche Länder regeln das komplett über die Gewerbeämter, manche Länder haben die IHK damit beauftragt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise prüft die IHK die gesetzlichen Pflichten, denen die Vermittler nachkommen müssen. Zudem geht die Handelskammer Beschwerden nach. Nur bei der Gewerbeanmeldung und wenn Bußgelder fällig werden, werden die zuständigen Gewerbeämter tätig. Die Registrierung bei der IHK kostet einmalig etwa zwischen 250 und 350 Euro. Dazu kommt die einmalige Anmeldung beim Gewerbeamt. Laufende Kosten für die Vermittler: null. Die Kosten, die der IHK für die Aufsicht entstehen, werden nicht auf die Vermittler direkt, sondern auf alle IHK-Mitglieder gemeinsam umgelegt.

Wie hoch die Kosten in Bundesländern liegen, in denen die Gewerbeämter exklusiv die Aufsicht über die Vermittler übernommen haben, ist zwar nicht bekannt. Einen Hinweis darauf gibt allerdings die Beantwortung der Frage, wie viele Mitarbeiter und finanzielle Ressourcen derzeit von den staatlichen Stellen aufgewendet werden, um die Aufsicht der Finanzdienstvermittler zu gewährleisten. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind bei den Bundesländern derzeit mindestens 75 Mitarbeiter damit befasst. Die genaue Zahl konnte nicht ermittelt werden.

Fazit: Auf die Finanzanlagevermittler wird wohl ein neuer Block an laufenden Kosten hinzukommen. Die Höhe muss noch ermittelt werden. Es liegt nun in den Händen der BaFin, den Rahmen dafür zu definieren.

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